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   FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02   

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https://dejure.org/2005,7449
FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02 (https://dejure.org/2005,7449)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2005 - 4 K 1213/02 (https://dejure.org/2005,7449)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 4 K 1213/02 (https://dejure.org/2005,7449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Berücksichtigung von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer ; Einordnung von Steuerberatungskosten nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als "Honorare für verschiedene Arten der Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe"; Absetzbarkeit ...

  • Judicialis

    FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6; ; StBerG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Steuererklärungen des Erblassers, die der Erbe auf Anforderung durch das Finanzamt erstellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerberatungskosten: Erstellung von Steuer-Erklärungen für den Erblasser

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 694
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.09.1989 - X R 43/86

    Aufwendungen für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren sind keine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02
    Hieraus folgt allerdings noch nicht, dass derartige Aufwendungen allein schon deshalb als Sonderausgaben abziehbar sein sollen, weil es sich um Honorare an eine zur Steuerberatung nach § 3 des Steuerberatungsgesetzes -StBerG - befugte Person für "Hilfeleistung in Steuersachen" handelt (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 43/86, BStBl II 1990, 20: zu Kosten der Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren).

    Dazu gehören auch Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch abgabenrechtliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel erwachsen (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 43/86 a.a.O.).

  • BFH, 05.05.1999 - XI R 1/97

    Verlustabzug beim Erben

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02
    Dies sie auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 XI R 1/97, BFH/NV 1999, 1540).
  • BFH, 12.11.1997 - X R 83/94

    Kein Realsplitting beim Erben

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02
    Aus diesem Grunde kann der Erbe die ihm obliegenden Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten des Erblassers auch nicht als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abziehen (BFH-Urteil vom 12. November 1997 X R 83/94, BStBl II 1998, 148).
  • BFH, 12.07.1989 - X R 35/86

    Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zum Steuerberater sind abzugsfähige

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02
    Insoweit ist § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG seinem Normzweck entsprechend weit auszulegen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. Juli 1989 X R 35/86, BStBl II 1989, 967; Blümich/Hutter, EStG, 83. Aufl., § 10 Rz 499; Korn/Hildesheim, EStG, § 10 Rz 49).
  • BFH, 30.04.1965 - VI 207/62 S

    Einordnung von Steuerberatungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02
    Zwar werden nach allgemeinem Sprachgebrauch unter Steuerberatungskosten "Honorare für verschiedene Arten der Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe" verstanden (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1965 VI R 207/62 S, BStBl III 1965, 410).
  • BFH, 05.02.1960 - VI 204/59 U

    Auf Kirchensteuer und Vermögensteuer umgebuchte überzahlte Einkommensteuerbeträge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02
    Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (Hinweis auf BFH-Urteile vom 1. März 1957 VI 57/55 U, BStBl III 1957, 135 und vom 5. Februar 1960 VI 204/59 U, BStBl III 1960, 140) sei zu entnehmen, dass § 10 EStG ausschließlich auf die Zahlung durch den Steuerpflichtigen abstelle, der in die Rechtsstellung des Erblassers eintrete.
  • BFH, 11.11.1971 - V R 111/68

    Gesamtrechtsnachfolge - Innerhalb eines Veranlagungszeitraums - Freibetrag -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02
    Der BFH prüft insoweit, ob etwa höchstpersönliche Verhältnisse oder Umstände, die unlösbar mit der Person des Rechtsvorgängers verknüpft sind, eine Zurechnung für den Erben ausschließen (BFH-Urteil vom 11. November 1971 V R 11/68, BStBl II 1972, 80).
  • BFH, 01.03.1957 - VI 57/55 U

    Entrichtung von Vermögensteuer durch einen Erben als Sonderausgabe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02
    Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (Hinweis auf BFH-Urteile vom 1. März 1957 VI 57/55 U, BStBl III 1957, 135 und vom 5. Februar 1960 VI 204/59 U, BStBl III 1960, 140) sei zu entnehmen, dass § 10 EStG ausschließlich auf die Zahlung durch den Steuerpflichtigen abstelle, der in die Rechtsstellung des Erblassers eintrete.
  • FG Hamburg, 05.02.2003 - VI 153/02

    Tatbestand der Steuerhinterziehung auch nach Tod des Steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 1213/02
    Sie konnte sich im Übrigen ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung auch deshalb nicht entziehen, weil die Verhältnisse des Erblassers ihrer Sphäre zugerechnet werden (vgl. Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 5. Februar 2003, Az.. VI 153/02, dokumentiert in Juris).
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