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   VG Berlin, 21.02.2014 - 4 K 232.11 V   

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https://dejure.org/2014,15722
VG Berlin, 21.02.2014 - 4 K 232.11 V (https://dejure.org/2014,15722)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.02.2014 - 4 K 232.11 V (https://dejure.org/2014,15722)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 4 K 232.11 V (https://dejure.org/2014,15722)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 4 K 232.11
    Das Gericht hat den Rechtsstreit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. November 2012 mit Beschluss vom gleichen Tag bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache C-84/12 ausgesetzt.

    Zwar meinte der Generalanwalt im Verfahren C-84/12 vor dem Europäischen Gerichtshof in seinen Schlussanträgen (Rn. 67), dass der Visakodex kein subjektives Recht auf Erteilung eines Schengen-Visums begründe.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 - ist die Verordnung Nr. 810/2009 dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht entgegensteht, wonach die zuständigen Behörden, wenn die in dieser Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen für die Erteilung eines einheitlichen Visums erfüllt sind, befugt sind, dem Antragsteller ein solches Visum zu erteilen, ohne ausdrücklich dazu verpflichtet zu sein, sofern eine solche Bestimmung in Übereinstimmung mit Art. 23 Abs. 4, Art. 32 Abs. 1 und Art. 35 Abs. 6 dieser Verordnung ausgelegt werden kann.

    So ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 - Art. 32 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 der Verordnung Nr. 810/2009 dahin auszulegen, dass die Verpflichtung der zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats, ein einheitliches Visum zu erteilen, voraussetzt, dass in Anbetracht der allgemeinen Verhältnisse im Wohnsitzstaat des Antragstellers und seiner persönlichen Umstände, die anhand seiner Angaben festgestellt worden sind, keine begründeten Zweifel an der Absicht des Antragstellers bestehen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums zu verlassen.

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Berlin, 21.02.2014 - 4 K 232.11
    Nach deutschem Rechtsverständnis dürfte es eine solche Position jedoch nicht geben (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1 = NVwZ 2011, 1062 [1064 ab Rn. 71]).
  • VG Berlin, 27.03.2014 - 4 K 35.11

    Visum für einen Besuch in Deutschland

    Nachgang zu EuGH C-84/12; Berufung zugelassen wie in VG 4 K 232.11.

    Zur Begründung verweist das Gericht zunächst auf sein inzwischen mit der zugelassenen Berufung angegriffenes Urteil vom 21. Februar 2014 - VG 4 K 232.11 V -, in dem es auszugsweise heißt:.

  • VG Berlin, 28.03.2014 - 4 K 75.13

    Schengen-Visum für einen kongolesischen Staatsangehörigen

    Zur Begründung in Bezug auf die Erteilung eines einheitlichen Visums nach Art. 24 Visakodex verweist das Gericht zunächst auf sein inzwischen mit der zugelassenen Berufung angegriffenes Urteil vom 21. Februar 2014 - VG 4 K 232.11 V -, in dem es auszugsweise heißt:.
  • VG Berlin, 04.11.2014 - 28 K 355.13

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Erteilung eines Schengen-Visums

    Erkennt man mit dem EuGH einen im deutschen Recht unbekannten gerichtlicher Überprüfung weitgehend entzogenen "weiten Beurteilungsspielraum" der Beklagten an (dazu mit näheren Ausführungen die bei Juris nachgewiesenen Urteile vom 21. Februar 2014 - VG 4 K 232.11 V - [OVG 2 B 4.14], vom 27. März 2014 - VG 4 K 712.13 V und VG 4 K 35.11 V [OVG 3 B 5.14] - und vom 28. März 2014 - VG 4 K 75.13 V [OVG 3 B 2.14/OVG 3 N 46.14]), dann ist die Klage ebenfalls abzuweisen, weil sich die Beklagte mit ihren Erwägungen zu einer familiären und wirtschaftlichen Verwurzelung im (weiten) Rahmen des Visakodex hält.
  • VG Berlin, 27.03.2014 - 4 K 712.13

    Schengen-Visum, um Tochter und Ehemann zu besuchen

    Zur Klagebefugnis, zur einschlägigen Rechtsgrundlage, zum maßgeblichen Zeitpunkt sowie zum Prüfungsumfang bzw. zu der Kontrolldichte des Gerichts führte die Kammer in dem inzwischen mit der Berufung angegriffenen Urteil vom 21. Februar 2014 - VG 4 K 232.11 V - aus:.
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