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   FG München, 16.06.2021 - 4 K 347/19   

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https://dejure.org/2021,32929
FG München, 16.06.2021 - 4 K 347/19 (https://dejure.org/2021,32929)
FG München, Entscheidung vom 16.06.2021 - 4 K 347/19 (https://dejure.org/2021,32929)
FG München, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 4 K 347/19 (https://dejure.org/2021,32929)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    ErbStG § 10 Abs. 6 S. 6, § 13c
    Erwerb des Hälfteanteils des Eigentums an einer Immobilie - Herabsetzung der Schenkungssteuer

  • rewis.io

    Erwerb des Hälfteanteils des Eigentums an einer Immobilie - Herabsetzung der Schenkungssteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Höhe der wegen des Erwerbes eines Hälfteanteils des Eigentums an einem Mehrfamilienhaus festgesetzten Schenkungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gemischt-freigebige Zuwendung eines Grundstücks - keine Berücksichtigung von bei der Ermittlung des niedrigeren gemeinen Werts berücksichtigten Nutzungsrechten bei der Festsetzung der Schenkungsteuer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.07.2018 - II B 122/17

    Steuerwert einer gemischten Schenkung

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 347/19
    Bei einer gemischt-freigebigen Zuwendung eines Grundstückes ist der Wert der Bereicherung durch bloßen Abzug der Gegenleistung vom Steuerwert des zugewandten Grundstückes zu ermitteln (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 5. Juli 2018 II B 122/17, BFHE 262, 163, BStBl II 2018, 660).

    Letztlich kann es dahingestellt bleiben, ob die Bestellung sämtlicher Wohnungs- und Nutzungsrechte durch den Kläger - ebenso wie die Übernahme verschiedener finanzieller Verpflichtungen durch ihn - Gegenleistungen an A im Rahmen einer gemischten Schenkung gewesen sind, bei der nur der unentgeltliche Teil der Zuwendung zum Schenkungsgegenstand wird (vgl. BFH Beschluss vom 5. Juli 2018 II B 122/17, BFHE 262, 163, BStBl II 2018, 660) oder ob zumindest die Bestellung des Wohnungs- und Nutzungsrechtes zu Gunsten von A als den Wert des Schenkungsgegenstandes mindernde Duldungsauflage anzusehen ist (vgl. BFH Urteil vom 28. Mai 2019 II R 4/16, BFHE 265, 408, BStBl II 2020, 326).

  • BFH, 28.05.2019 - II R 4/16

    Jahreswert von Nießbrauchsrechten

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 347/19
    Letztlich kann es dahingestellt bleiben, ob die Bestellung sämtlicher Wohnungs- und Nutzungsrechte durch den Kläger - ebenso wie die Übernahme verschiedener finanzieller Verpflichtungen durch ihn - Gegenleistungen an A im Rahmen einer gemischten Schenkung gewesen sind, bei der nur der unentgeltliche Teil der Zuwendung zum Schenkungsgegenstand wird (vgl. BFH Beschluss vom 5. Juli 2018 II B 122/17, BFHE 262, 163, BStBl II 2018, 660) oder ob zumindest die Bestellung des Wohnungs- und Nutzungsrechtes zu Gunsten von A als den Wert des Schenkungsgegenstandes mindernde Duldungsauflage anzusehen ist (vgl. BFH Urteil vom 28. Mai 2019 II R 4/16, BFHE 265, 408, BStBl II 2020, 326).
  • BFH, 14.10.2020 - II R 7/18

    Immobilienwertnachweis durch Gutachten

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 347/19
    Der Nachweis wird deshalb in der Regel durch ein Gutachten entweder des für die Belegenheit des Grundstückes örtlich zuständigen Gutachterausschusses (§ 199 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständigen zu erbringen sein (vgl. BFH Urteil vom 14. Oktober 2020 II R 7/18, BFH/NV 2021, 474).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 83/97

    USA: Verluste aus stiller Beteiligung an einer US-limited partnership nach

    Auszug aus FG München, 16.06.2021 - 4 K 347/19
    Die Bindungswirkung des wirksamen Grundlagenbescheides für die Steuerfestsetzung besteht unabhängig von der Beantwortung der Frage nach dessen Rechtmäßigkeit (vgl. BFH Urteil vom 24. März 1998 I R 83/97, BFHE 186, 67, BStBl II 1998, 601).
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