Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 14.09.1998 - 4 K 5853/95 Z |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,17894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einreihung von Netzwerkkarten in Kombinierte Nomenlatur (KN); Zeitpunkt der Zollschuldentstehung; Ermittlung des Zollsatzes; Fehlen eigener Funktion der Karten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 14.09.1998 - 4 K 5853/95 Z
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-339/98
- EuGH, 19.10.2000 - C-339/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 18.12.1997 - C-382/95
Techex
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 14.12.1995 - C-267/94
Frankreich / Kommission
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 14.10.1998 - VII R 56/97
Tarifierung von Netzwerksteckkarten
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat in einem Rechtsstreit um die Einreihung vergleichbarer Waren (Netzwerksteckkarten verschiedener Systeme) den EuGH mit Beschluß vom 14. September 1998 4 K 5853/95 Z (Az. beim EuGH Rs. C-339/98) im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 177 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um die Auslegung der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur (KN) in der von 1990 bis 1995 geltenden Fassung ersucht.