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   VG Gelsenkirchen, 02.03.2006 - 4 L 171/06   

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https://dejure.org/2006,30833
VG Gelsenkirchen, 02.03.2006 - 4 L 171/06 (https://dejure.org/2006,30833)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02.03.2006 - 4 L 171/06 (https://dejure.org/2006,30833)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02. März 2006 - 4 L 171/06 (https://dejure.org/2006,30833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Förderschule; Förderort; Wechsel; Wechsel des Förderorts; Lernbehinderung; geistige Behinderung; sofortige Vollziehung; Begründung; Förderbedarf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 80 Abs. 3 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO, §§ 19 ff SchulG, § 15 Abs. 3 AO- SF, § 13 AO-SF, § 6 AO-SF, § 39 NwVfG NRW, § 2 Abs. 3 VwVfG NRW
    Förderschule; Förderort; Wechsel; Wechsel des Förderorts; Lernbehinderung; geistige Behinderung; sofortige Vollziehung; Begründung; Förderbedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägungskriterien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung i.R.e. Einweisung in die Förderschule; Zu erörternde Gesichtspunkte i.R.d. Begründung einer Vollziehungsanordnung bzgl. eines Schulwechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2004 - 19 B 1516/04

    Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestimmung einer Schule für

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.03.2006 - 4 L 171/06
    Der Antragsgegner hat im Bescheid vom 30. Januar 2006 für die Vollziehungsanordnung eine Begründung angeführt, die ausschließlich aus allgemeingehaltenen Formulierungen besteht, die rechtliche Überlegungen aus dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 27. August 2004 - 19 B 1516/04 - aufgreift und - teilweise zusammenfassend - wiedergibt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2007 - 4 M 54/07

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei der Sicherung des

    Soweit in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 17. Januar 2007, in dem die zugelassene Berufung eingelegt worden ist (- 4 L 90/07 -), weiter ausgeführt wird, das Vorhandensein eines tatsächlichen Anschlusses reiche bei einer fehlenden rechtlichen Sicherung auf Dauer für das Entstehen des Beitragsanspruches nach § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA nicht aus und eine Entscheidung des erkennenden Senats als Beleg für die Gegenmeinung (vgl. dazu Rosenzweig/Freese, NdsKAG § 6 Rdnr. 245 m.w.N) zitiert wird, wird klargestellt, dass diese Frage in der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse v. 19. Juli 2006 - 4 L 178/06 -, 8. September 2006 - 4 M 54/06 - und v. 26. März 2007 - 4 L 171/06 -) bislang nicht entschieden worden ist.
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