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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14 (https://dejure.org/2015,13142)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.06.2015 - 4 L 24/14 (https://dejure.org/2015,13142)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 (https://dejure.org/2015,13142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 13b, 18 Abs 2 KAG LSA (juris: KAG ST 1996, Fassung: 2014-12-24)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG LSA § 13b; KAG LSA § 18 Abs. 2; KAG LSA § 6
    Verfassungsmäßigkeit der §§ 13b und 18 Abs. 2 KAG LSA; Zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben; Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßenausbau 1998 - Straßenausbaubeitragsbescheid 2012

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 13b und 18 Abs. 2 KAG LSA; Zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben; Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubescheides

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 13b und 18 Abs. 2 KAG LSA; Zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben; Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubescheides

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA verfassungsgemäß

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    10-Jahres-Ausschlussfrist für die Abgabenerhebung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA verfassungsgemäß

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13

    Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
    Dies kann der Zeitpunkt der Maßnahme, des Bescheiderlasses oder auch ein späterer Zeitpunkt sein (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 04.12.2014 - 4 L 220/13 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).

    Das in § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA i.d.F. des Änderungsgesetztes vom 16. April 1999 normierte Erfordernis, wonach eine Satzung vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme vorliegen muss, gilt aufgrund einer insoweit gebotenen verfassungskonformen Auslegung nur für die Fälle, in denen die beitragsauslösende Maßnahme nach dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 22. April 1999 begonnen wurde (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 04.12.2014, a.a.O., m.w.N.).

    Zwar ist § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1997 in der bisher vorgenommenen Auslegung auf Grund der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Anschlussbeitragsrecht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 04.12.2014, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
    Der für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht hier anzuwendende § 6 Abs. 6 KAG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 sei im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) verfassungskonform dahin auszulegen, dass Beiträge nicht verlangt werden könnten, wenn die Maßnahme vor Inkrafttreten einer insbesondere in ihrer Verteilungsregelung wirksamen Beitragssatzung endgültig abgeschlossen worden sei.

    Dabei stehe ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -, zit. nach JURIS).

    Die gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abläuft und daher im Einzelfall auf Grund des erstmaligen Inkrafttretens des KAG LSA im Jahre 1991 bis zu 24, 5 Jahre betragen kann, hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber insoweit nach der Entscheidung des BVerfG (vgl. Beschl. v. 05.03.2013, a.a.O., Rdnr. 46) zustehenden weiten Gestaltungsspielraums und belastet die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar (vgl. VG Halle, Urt. v. 13.03.2015 - 4 A 13/15 HAL - VG Magdeburg, Urt. vom 26.03.2015 - 9 A 253/14 MD - Bücken-Thielmeyer/Fenzel, LKV 2014, 241, 244f, 248; Driehaus, KStZ 2014, 181, 184f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.07.2014 - OVG 9 N 69.14 - zu § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG BB, zit. nach JURIS; vgl. weiter § 3a Abs. 3 Satz 2 SächsKAG).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
    Danach ist eine zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar (so BVerwG, Beschl. v. 26.08.2013 - 9 B 13.13 - vgl. auch Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11.13 - zu Sanierungsbeiträgen nach § 154 BauGB, jeweils zit. nach JURIS).

    Das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, die daran anknüpfenden Abgaben aber wegen des Fehlens sonstiger Voraussetzungen nicht entstehen und deshalb auch nicht verjähren können (so BVerwG, Urt. v. 20.03.2014, a.a.O.).

    Zum einen unterschreitet sie die auch dem öffentlichen Recht nicht fremde dreißigjährige Verjährungsfrist (vgl. etwa § 53 Abs. 2 VwVfG), gegen deren grundsätzliche Anwendbarkeit im öffentlichen Recht aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens keine Bedenken bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 -, BVerwG 3 C 37.07 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 -, zit. nach JURIS) und die einen Maßstab für die Bestimmung einer Ausschlussfrist darstellt (vgl. Driehaus, a.a.O. S. 184f.; vgl. auch Bücken-Thielmeyer/Fenzel, a.a.O., S. 244: äußerste Grenze).

  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
    Die gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abläuft und daher im Einzelfall auf Grund des erstmaligen Inkrafttretens des KAG LSA im Jahre 1991 bis zu 24, 5 Jahre betragen kann, hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber insoweit nach der Entscheidung des BVerfG (vgl. Beschl. v. 05.03.2013, a.a.O., Rdnr. 46) zustehenden weiten Gestaltungsspielraums und belastet die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar (vgl. VG Halle, Urt. v. 13.03.2015 - 4 A 13/15 HAL - VG Magdeburg, Urt. vom 26.03.2015 - 9 A 253/14 MD - Bücken-Thielmeyer/Fenzel, LKV 2014, 241, 244f, 248; Driehaus, KStZ 2014, 181, 184f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.07.2014 - OVG 9 N 69.14 - zu § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG BB, zit. nach JURIS; vgl. weiter § 3a Abs. 3 Satz 2 SächsKAG).

    Deren umfassende Anwendbarkeit ergibt sich aus Sinn und Zweck dieser Vorschriften, der darin besteht, der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen und eine zeitliche Obergrenze für die Beitragserhebung im Kommunalabgabengesetz vorzusehen, um die Beitragserhebung verfassungsrechtlich sicher zu gestalten (vgl. Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 10.09.2014, LT-Drucksache 6/3419, S. 3; VG Halle, Urt. v. 13.03.2015, a.a.O.; vgl. auch VG Magdeburg, Urt. v. 26.03.2015, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 9 N 69.14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag; Entstehen der sachlichen Beitragspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
    Die gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abläuft und daher im Einzelfall auf Grund des erstmaligen Inkrafttretens des KAG LSA im Jahre 1991 bis zu 24, 5 Jahre betragen kann, hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber insoweit nach der Entscheidung des BVerfG (vgl. Beschl. v. 05.03.2013, a.a.O., Rdnr. 46) zustehenden weiten Gestaltungsspielraums und belastet die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar (vgl. VG Halle, Urt. v. 13.03.2015 - 4 A 13/15 HAL - VG Magdeburg, Urt. vom 26.03.2015 - 9 A 253/14 MD - Bücken-Thielmeyer/Fenzel, LKV 2014, 241, 244f, 248; Driehaus, KStZ 2014, 181, 184f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.07.2014 - OVG 9 N 69.14 - zu § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG BB, zit. nach JURIS; vgl. weiter § 3a Abs. 3 Satz 2 SächsKAG).

    Schließlich sind die nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit bestehenden Schwierigkeiten beim Aufbau einer funktionierenden kommunalen Selbstverwaltung sowie die sonstigen Schwierigkeiten, in einem neuen Bundesland wie Sachsen-Anhalt überhaupt wirksames Satzungsrecht zu erlassen, in Rechnung zu stellen (VG Halle, Urt. v. 13.03.2015, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.07.2014, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.03.2015 - 20 B 14.1441

    Zwanzigjährige Frist für Beitragsfestsetzung nach Entstehen einer Vorteilslage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
    Zudem wirkt der Vorteil, der durch die Inanspruchnahmemöglichkeit einer Einrichtung vermittelt wird, lange in die Zukunft fort, während ein besonderes wirtschaftliches Interesses der Abgabepflichtigen an einer möglichst zeitnahen Geltendmachung des Beitragsanspruchs nicht besteht, sondern deren Interesse nur darin liegt, erkennen zu können, wann mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (VG Halle, Urt. v. 13.03.2015, a.a.O.; Driehaus, a.a.O. S. 185; VGH Bayern, Urt. v. 12.03.2015 - 20 B 14.1441 - VG Cottbus, Urt. v. 10.04.2014 - 6 K 370/13 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
    Zum einen unterschreitet sie die auch dem öffentlichen Recht nicht fremde dreißigjährige Verjährungsfrist (vgl. etwa § 53 Abs. 2 VwVfG), gegen deren grundsätzliche Anwendbarkeit im öffentlichen Recht aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens keine Bedenken bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 -, BVerwG 3 C 37.07 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 20.3.2014 - 4 C 11.13 -, zit. nach JURIS) und die einen Maßstab für die Bestimmung einer Ausschlussfrist darstellt (vgl. Driehaus, a.a.O. S. 184f.; vgl. auch Bücken-Thielmeyer/Fenzel, a.a.O., S. 244: äußerste Grenze).
  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 6 K 370/13

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
    Zudem wirkt der Vorteil, der durch die Inanspruchnahmemöglichkeit einer Einrichtung vermittelt wird, lange in die Zukunft fort, während ein besonderes wirtschaftliches Interesses der Abgabepflichtigen an einer möglichst zeitnahen Geltendmachung des Beitragsanspruchs nicht besteht, sondern deren Interesse nur darin liegt, erkennen zu können, wann mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (VG Halle, Urt. v. 13.03.2015, a.a.O.; Driehaus, a.a.O. S. 185; VGH Bayern, Urt. v. 12.03.2015 - 20 B 14.1441 - VG Cottbus, Urt. v. 10.04.2014 - 6 K 370/13 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13

    Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14
    Danach ist eine zeitlich unbegrenzte Festsetzbarkeit von vorteilsausgleichenden kommunalen Abgaben mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar (so BVerwG, Beschl. v. 26.08.2013 - 9 B 13.13 - vgl. auch Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11.13 - zu Sanierungsbeiträgen nach § 154 BauGB, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle

    Dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit tragen die §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG LSA (juris: KAG ST 1996), die durch Art. 1 Nr. 9 und 12 des Gesetzes zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 522) eingefügt worden und am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten sind, hinreichend Rechnung (Bestätigung von OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Juni 2015 - 4 L 24/14 -, zit. nach JURIS).(Rn.46).

    Die Schlussfolgerungen, die das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Juni 2015 (- 4 L 24/14 -) gezogen habe, griffen nicht.

    Soweit in dem Urteil des beschließenden Senats vom 4. Juni 2015 (- 4 L 24/14 -, zit. nach JURIS) zu § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 (GVBl. LSA S. 150) vertreten wird, dass in manchen Fällen eine Satzung vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme vorliegen muss, betrifft dies allein die Erhebung von (Straßen)Ausbaubeiträgen.

    Dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit tragen aber die §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG LSA, die durch Art. 1 Nr. 9 und 12 des Gesetzes zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 522) eingefügt worden und am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten sind, hinreichend Rechnung (so schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Juni 2015, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Die §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG LSA berücksichtigen in rechtlich nicht zu beanstandender Weise die berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich einerseits und die Interessen des Einzelnen an Rechtssicherheit (vgl. im Einzelnen OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, nachgehend BVerwG, Beschl. v. 8. März 2017 - 9 B 19.16 -, jeweils zit. nach JURIS; so auch schon OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Juni 2015 - 4 L 24/14, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 20.08.2015 - 9 B 13.15

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

    Unabhängig davon, ob ein etwaiger Widerspruch zwischen der Auslegung des (noch) geltenden Rechts und dem sich im Gesetzgebungsverfahren befindenden (möglichen) künftigen Recht geeignet ist, einen Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 GG zu begründen, bestünde ein solcher Widerspruch nur dann, wenn § 13b Satz 1, § 18 Abs. 2 KAG LSA in der Fassung des vorgenannten Änderungsgesetzes auch in den Fällen Anwendung fänden, in denen vor Inkrafttreten dieser Normen sowohl die sachliche Beitragspflicht entstanden ist als auch die angefochtenen Beitragsbescheide erlassen wurden (vgl. dazu OVG Magdeburg, Urteil vom 4. Juni 2015 - 4 L 24/14 - juris Rn. 43).

    Inwieweit sie darüber hinaus für künftige Fälle Bedeutung gewinnen kann, hängt davon ab, ob das Berufungsgericht unter der neuen Rechtslage sowie in Ansehung seiner neuesten Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG LSA auf Altfälle (s. dessen Urteil vom 4. Juni 2015 - 4 L 24/14 - juris Rn. 43) an seiner Rechtsauffassung zur verfassungskonformen Auslegung von § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA a.F. nach erneuter Überprüfung festhalten wird; dies entzieht sich einer verlässlichen Prognose.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit tragen aber nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. im Einzelnen OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 19.16 -, jeweils juris; so auch schon OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Juni 2015 - 4 L 24/14, juris) die §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG LSA, die durch Art. 1 Nr. 9 und 12 des Gesetzes zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 522) eingefügt worden und am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten sind, hinreichend Rechnung (vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2254, S. 1124).
  • VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15

    Wiederaufgreifen des Verfahrens eines bestandskräftigen

    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (OVG Magdeburg, Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).

    Dies gilt aber gleichermaßen für bereits vorgenommene Beitragsveranlagungen wie für künftige (OVG Magdeburg, Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 43).

  • VG Potsdam, 10.06.2015 - 8 K 1288/12

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

    Dieses hat wiederholt entschieden, dass die vom brandenburgischen Landesgesetzgeber zwischenzeitlich bestimmte zeitliche Obergrenze von 15 Jahren seit Eintritt der Vorteilslage für die Inanspruchnahme der Beitragsschuldner zuzüglich einer Fristhemmung für die Zeit bis zum 3. Oktober 2000 nicht zu beanstanden ist: Die zeitliche Obergrenze liege im Bereich vergleichbar langer oder längerer Fristen im öffentlichen Recht; auch der Hemmungszeitraum sei mit Rücksicht auf die langwierigen erheblichen Schwierigkeiten beim Aufbau einer funktionierenden kommunalen Selbstverwaltung, bei der Gründung von Zweckverbänden, bei der erstmaligen Schaffung von wirksamem Satzungsrecht und der Lösung des "Altanschließer"-Problems nicht unangemessen lang (so zuletzt Beschluss vom 9. April 2015 - OVG 9 S 18.15, OVG 9 S 19.15 -, Rz. 8 m. w. N., juris; vgl. entsprechend OVG Magdeburg, Urteil vom 4. Juni 2015 - 4 L 24/14 -, Rz. 40, juris, zu den dort geltenden kommunalabgabenrechtlichen Bestimmungen).
  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

    mit in der Erde verlegten Kabeln ersetzt werden, denn derartige Maßnahmen verringern die Gefahr von Störungen (vgl. VG Gera, Urteile vom 13. April 2010 - 4 K 1013/09 - sowie vom 22. März 2005 - Az: 4 K 2221/02 - ThürOVG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - LKV 2004, S. 39 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Juni 2015 - 4 L 24/14 - juris; vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2021, § 8 Rn. 317).
  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17

    Fehlen einer beitragsrechtlichen Vorteilslage bei mangelnder Bebaubarkeit eines

    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 - ständige Rechtsprechung: OVG LSA, Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 - Juris Rn. 46 ff., Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).
  • VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 118/15

    Schmutzwassserbeitrag - Wirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung

    Insoweit enthält sie einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit (OVG LSA, Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 - Juris Rn. 46 ff., Urteil vom 04. Juni 2015 - 4 L 24/14 - Juris Rn. 39 f.).
  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als

    Im Übrigen wäre von einer Verbesserung der Beleuchtungsanlage auch dann auszugehen, wenn mittels Freileitung an das Stromversorgungsnetz angeschlossene Straßenlampen durch moderne Beleuchtungskörper mit in der Erde verlegten Kabeln ersetzt werden, denn derartige Maßnahmen verringern die Gefahr von Störungen (vgl. VG Gera, Urteile vom 13. April 2010 - 4 K 1013/09 - sowie vom 22. März 2005 - Az: 4 K 2221/02 - ThürOVG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - LKV 2004, S. 39 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Juni 2015 - 4 L 24/14 - juris; vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2021, § 8 Rn. 317).
  • VG Magdeburg, 28.03.2019 - 8 A 25/18

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor

  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16

    Beitrag für die Herstellung der zentralen öffentlichen

  • VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen bei Abschnittsbildung

  • VG Potsdam, 03.07.2015 - 8 K 2334/12

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • VG Potsdam, 03.07.2015 - 8 K 2819/13

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • VG Halle, 25.08.2017 - 4 A 318/16

    Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für räumlich getrennt liegende

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