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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06   

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https://dejure.org/2007,15516
OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06 (https://dejure.org/2007,15516)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.08.2007 - 4 L 400/06 (https://dejure.org/2007,15516)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. August 2007 - 4 L 400/06 (https://dejure.org/2007,15516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-StrG § 50 Abs. 1 Nr. 3; ; StrG § 51 Abs. 3; ; StrVO DDR 1974 § 3; ; StrVO DDR 1974 § 4; ; BauGB § 123 Abs. 2; ; WonGenVermG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr und der Einordnung einer im komplexen Wohnungsbau errichteten Stichstraße als öffentliche Straße: Erschließung; Freigabe; Nutzung, öffentliche; Privatstraße; Stichstraße; Straße, öffentliche; Straßenreinigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr und der Einordnung einer im komplexen Wohnungsbau errichteten Stichstraße als öffentliche Straße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Einordnung einer im komplexen Wohnungsbau errichteten Stichstraße als öffentliche Straße; Erlangung eines besonderen Vorteiles durch die Reinigung einer Straße; Identität des Erschließungsbegriffs des ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr und der Einordnung einer im komplexen Wohnungsbau errichteten Stichstraße als öffentliche Straße

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    Das Fehlen eines förmlichen Beschlusses i.S.d. § 4 Abs. 1 StrVO DDR 1974 steht allerdings der Öffentlichkeit der Straße nach dem DDR-Recht nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, ZOV 2003, 51, 52 m.w.N.; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004 - 1 B 8.04 -, NJ 2005, 510, 511 m.w.N.; OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001 - 2 KO 730/00 - zit. nach JURIS; offen gelassen in OVG LSA, Beschl. v. 12. Januar 2000, a.a.O.).

    In der Rechtspraxis der DDR waren ausdrückliche (schriftliche) Ratsbeschlüsse vielfach nicht nachweisbar; diese waren nach dem Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 StrVO DDR 1974 erst dann erforderlich, wenn Streitfragen und Abgrenzungsprobleme zu klären waren (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O.).

    Erforderlich war daher jedenfalls eine Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O. S. 52; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004, a.a.O. S. 511 m.w.N.).

    Soweit vertreten wird, in der Regel genüge ein tatsächlicher Anschluss an das bestehende öffentliche Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O. S. 52; vgl. auch Zörner LKV 2000, 526, 528; Fieberg u.a., VermG § 5 Rdnr. 33), ist dies auf die Fälle zu beziehen, in denen die öffentliche Nutzung der Straße nach § 3 Abs. 1 Satz 2 StrVO DDR 1974 so offensichtlich ist, dass der staatliche Akt der Freigabe in einem konkludenten Verhalten gesehen werden kann.

    Jedenfalls aber schließt diese Feststellung zumindest aus, dass die Beklagte und die Rechtsvorgängerin der Klägerin 1996 angenommen haben, es habe sich um eine der öffentlichen Nutzung dienende Straße nach der StrVO DDR 1974 und nachfolgend um eine öffentliche Straße nach dem StrG LSA gehandelt (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O. S. 53).

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    Das Fehlen eines förmlichen Beschlusses i.S.d. § 4 Abs. 1 StrVO DDR 1974 steht allerdings der Öffentlichkeit der Straße nach dem DDR-Recht nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, ZOV 2003, 51, 52 m.w.N.; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004 - 1 B 8.04 -, NJ 2005, 510, 511 m.w.N.; OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001 - 2 KO 730/00 - zit. nach JURIS; offen gelassen in OVG LSA, Beschl. v. 12. Januar 2000, a.a.O.).

    In der Rechtspraxis der DDR waren ausdrückliche (schriftliche) Ratsbeschlüsse vielfach nicht nachweisbar; diese waren nach dem Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 StrVO DDR 1974 erst dann erforderlich, wenn Streitfragen und Abgrenzungsprobleme zu klären waren (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O.).

    Insoweit wird zu Recht auf den maßgeblichen straßenrechtlichen DDR-Kommentar (Bönninger/Knobloch: Themenreihe Verwaltungsrecht der DDR, Das Recht der öffentlichen Straßen, Karl-Marx-Universität Leipzig 1978, S. 11, zit. nach OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001, a.a.O.) abgestellt, in dem es u.a. heißt:.

    Eine solche Freigabe ging über die Duldung der wegemäßigen Benutzung einer Straße durch Dritte hinaus (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001, a.a.O.; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004, a.a.O. S. 511).

  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 1 B 8.04

    Feststellung der Öffentlichkeit eines zur Zeit der DDR öffentlichen Weges nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    Das Fehlen eines förmlichen Beschlusses i.S.d. § 4 Abs. 1 StrVO DDR 1974 steht allerdings der Öffentlichkeit der Straße nach dem DDR-Recht nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, ZOV 2003, 51, 52 m.w.N.; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004 - 1 B 8.04 -, NJ 2005, 510, 511 m.w.N.; OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001 - 2 KO 730/00 - zit. nach JURIS; offen gelassen in OVG LSA, Beschl. v. 12. Januar 2000, a.a.O.).

    Erforderlich war daher jedenfalls eine Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2002, a.a.O. S. 52; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004, a.a.O. S. 511 m.w.N.).

    Eine solche Freigabe ging über die Duldung der wegemäßigen Benutzung einer Straße durch Dritte hinaus (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 12. November 2001, a.a.O.; OVG Berlin, Urt. v. 10. Januar 2004, a.a.O. S. 511).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2005 - 2 LB 97/04

    Straßenreinigungsgebühr; Hinterlieger an einem Privatweg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    Offen bleiben kann dabei, inwieweit der Erschließungsbegriff des Straßenreinigungsgebührenrechtes mit dem des Erschließungsbeitragsrechts identisch ist oder ob eine Erweiterung geboten ist (vgl. zum jeweiligen Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28. September 1989 - 9 A 1974/87 -, NVwZ-RR 1990, 508 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722 f.; OVG Sachsen, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 31. März 1998 - 8 B 43/98 -, NVwZ-RR 1999, 64).

    Selbst wenn man einen vom Erschließungsbeitragsrecht abweichenden straßenreinigungsgebührenrechtlichen Erschließungsbegriff anwendete und prüfen wollte, ob die private Stichstraße im straßenreinigungsgebührenrechtlichen Sinne einen Erschließungszusammenhang des klägerischen Grundstücks zur S-Straße unterbricht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14. Januar 2004 - 9 A 2136/02 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 - jeweils zit. nach JURIS), wäre dies angesichts der geringen Entfernung der Stichstraße zur S-Straße sowie der Ausgestaltung der Stichstraße als untergeordneter Zubringer nicht der Fall.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    In Anlehnung an die Kriterien, die für das Erschlossensein im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn entwickelt worden sind (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6. April 2001 - 1 L 11/01 -, LKV 2002, 98 f.) ist die Vorgabe des § 50 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 StrG LSA dann erfüllt, wenn weder tatsächliche noch rechtliche Hindernisse für die Herstellung eines Zugangs oder einer Zufahrt zwischen Grundstück und Straße bestehen und damit der Grundstückseigentümer von der Reinigung der Straße einen besonderen Vorteil erlangt (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 19. September 2005 - 4 M 79/05 -).

    In Anlehnung an die Kriterien, die für das Erschlossensein im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn entwickelt worden sind (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6. April 2001 - 1 L 11/01 -, LKV 2002, 98 f.) ist die Vorgabe des § 50 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 StrG LSA dann erfüllt, wenn weder tatsächliche noch rechtliche Hindernisse für die Herstellung eines Zugangs oder einer Zufahrt zwischen Grundstück und Straße bestehen und damit der Grundstückseigentümer von der Reinigung der Straße einen besonderen Vorteil erlangt (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 19. September 2005 - 4 M 79/05 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2004 - 9 A 2136/02

    Erhebung von Benutzungsgebühren durch die Stadt für die Reinigung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    Selbst wenn man einen vom Erschließungsbeitragsrecht abweichenden straßenreinigungsgebührenrechtlichen Erschließungsbegriff anwendete und prüfen wollte, ob die private Stichstraße im straßenreinigungsgebührenrechtlichen Sinne einen Erschließungszusammenhang des klägerischen Grundstücks zur S-Straße unterbricht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14. Januar 2004 - 9 A 2136/02 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 - jeweils zit. nach JURIS), wäre dies angesichts der geringen Entfernung der Stichstraße zur S-Straße sowie der Ausgestaltung der Stichstraße als untergeordneter Zubringer nicht der Fall.
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    Dementsprechend handelt es sich bei den vom Bundesverwaltungsgericht als selbständige Erschließungsanlagen angesehenen Eigentümerwegen nicht um Wege auf einem Grundstück, sondern um ein Wegesystem, an das eine Vielzahl von selbständigen Buchgrundstücken angrenzten und durch dieses Wegesystem erschlossen würden (BVerwG, Urt. v. 16. September 1998 - 8 C 8.97 -, NVwZ 1999, 997, 998 f.; Driehaus, Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht, 7. A., § 5 Rdnr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1989 - 9 A 1974/87
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    Offen bleiben kann dabei, inwieweit der Erschließungsbegriff des Straßenreinigungsgebührenrechtes mit dem des Erschließungsbeitragsrechts identisch ist oder ob eine Erweiterung geboten ist (vgl. zum jeweiligen Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28. September 1989 - 9 A 1974/87 -, NVwZ-RR 1990, 508 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722 f.; OVG Sachsen, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 31. März 1998 - 8 B 43/98 -, NVwZ-RR 1999, 64).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05

    Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    Offen bleiben kann dabei, inwieweit der Erschließungsbegriff des Straßenreinigungsgebührenrechtes mit dem des Erschließungsbeitragsrechts identisch ist oder ob eine Erweiterung geboten ist (vgl. zum jeweiligen Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28. September 1989 - 9 A 1974/87 -, NVwZ-RR 1990, 508 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722 f.; OVG Sachsen, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 31. März 1998 - 8 B 43/98 -, NVwZ-RR 1999, 64).
  • OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 45/05

    geschlossene Ortslage, Erschließung, Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06
    Offen bleiben kann dabei, inwieweit der Erschließungsbegriff des Straßenreinigungsgebührenrechtes mit dem des Erschließungsbeitragsrechts identisch ist oder ob eine Erweiterung geboten ist (vgl. zum jeweiligen Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28. September 1989 - 9 A 1974/87 -, NVwZ-RR 1990, 508 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722 f.; OVG Sachsen, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 31. März 1998 - 8 B 43/98 -, NVwZ-RR 1999, 64).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 1 B 3.10

    Feststellungsklage; Straße; Öffentlichkeit; Widmung; Widmungsfiktion;

    Fehlen für diesen Willen entsprechende schriftliche Belege oder sonstige eindeutige Anhaltspunkte, bedarf es jedenfalls der Feststellung eines entsprechenden Bewusstseins bei der zuständigen Stelle bzw. deren Mitarbeitern über die nunmehrige Öffentlichkeit der Straße, die bis zum Inkrafttreten des Brandenburgischen Straßengesetzes vorhanden gewesen sein muss (vgl. schon OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8.04 -, juris Rn. 23, wonach eine nur faktische Nutzung der Straße zu Verkehrszwecken und die Duldung der wegemäßigen Benutzung einer Straße durch Dritte für eine Freigabe nicht ausreichen; ebenso: OVG Weimar, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 -, juris Rn. 91 ff.; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. August 2007 - 4 L 400/06 -, juris Rn. 29; nur auf den Freigabeakt abstellend OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505 [506]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, juris Rn. 15; Zörner, LKV 2000, 526, 528).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines

    Insoweit wird zu Recht auf den maßgeblichen straßenrechtlichen DDR-Kommentar (Bönninger/Knobloch: Themenreihe Verwaltungsrecht der DDR, Das Recht der öffentlichen Straßen, Karl-Marx-Universität Leipzig 1978, S. 11, zit. nach OVG Magdeburg, U. v. 14.08.2007 - 4 L 400/06 - juris) abgestellt, in dem es u.a. heißt: "Die Straße, die zunächst Bauwerk ist, wird zu einer öffentlichen Straße in dem Zeitpunkt, in dem das Bauwerk Straße abgenommen wird und durch den Rechtsträger und die Deutsche Volkspolizei, die die Verkehrssicherheit der Straße bescheinigt, für die öffentliche Nutzung freigegeben wird.

    Die Lage des Weges im Straßennetz der Beklagten sowie der Zweck der Stichstraße sprechen damit gegen einen allgemeinen Verkehr im Sinne des § 3 Abs. 1 StrVO DDR 1974 (OVG Magdburg, U. v. 14.08.2007 - a.a.O.).

    Eine Vermutung für die Öffentlichkeit einer Straße lässt sich der StrVO DDR 1974 aber nicht entnehmen (vgl. OVG Magdeburg, U. v. 14.08.2007 - a.a.O.).

  • VG Schwerin, 06.11.2014 - 4 A 493/11

    Verursachung von Straßenreinigungsgebühren durch Hinterliegergrundstück; Weg als

    Umstritten und - soweit ersichtlich - obergerichtlich für das hiesige Landesrecht noch nicht entschieden ist, ob für die Frage der Erschließung auf den Erschließungsbegriff des Baugesetzbuchs (§§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB) zurückgegriffen werden kann oder im Straßenreinigungsgebührenrecht wegen des historischen Bezugs zum Wegerecht ein eigenständiger Erschließungsbegriff mit einem weiteren Umfang gilt (vgl. dazu Aussprung, in: ders./Siemers/Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand: September 2012, § 6 Anm. 10.7.3 S. 326 m. w. N.; OVG Magdeburg, Urt. v. 14. August 2007 - 4 L 400/06 -, juris, Rn. 22 m. w. N. auf die Rechtsprechung anderer Obergerichte).

    e) Auch eine "altrechtliche" Verkehrsfläche aus früheren (DDR- oder Reichs-)Zeiten als kraft Überleitungsrechts nach § 62 StrWG - MV wegerechtlich (alt-)öffentliche Straße (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 16. Juli 2008 - 3 L 336/05 -, juris, Rn. 78 ff.; OVG Magdeburg, Urt. v. 14. August 2007, a. a. O., Rn. 26 ff.), deren (Teil-)Einziehung der Beklagte seit der Deutschen Einheit unterlassen hätte, hat der Kläger nicht nachweisen können.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2013 - 3 L 500/11

    Pflicht des Anliegers zum Winterdienst für Gehwege von Bundesfernstraßen

    Offen bleiben kann, ob die Erschließung des Grundstücks über die Straße F. die Verpflichtung begründet, auch den Gehweg entlang der N-Straße von Schnee und Eis zu beräumen oder ob sich die Räumpflicht nur auf die Straße bezieht, die den Erschließungsvorteil vermittelt (so wohl: OVG LSA, Beschl. v. 06.04.2001 - 1 L 11/01 - Rdnr. 4 ; OVG LSA, Urt. v. 14.08.2007 - 4 L 400/06 - Rdnr. 21 ; Beschl. v. 19.09.2005 - 4 M 79/05 - BA S. 2).

    Erschlossen ist ein Grundstück durch eine Straße, wenn weder tatsächliche noch rechtliche Hindernisse für die Herstellung eines Zugangs oder einer Zufahrt zwischen dem Grundstück und der Straße bestehen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.08.2007 - 4 L 400/06 - Rdnr. 21 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 48/21

    Straßenrecht der DDR, u.a. Öffentlichkeit einer Straße nahe der innerdeutschen

    Unabhängig davon, ob das Fehlen eines förmlichen Beschlusses im Sinne des § 4 Abs. 1 StrVO 1974 der Öffentlichkeit der Straße entgegensteht, war jedenfalls eine Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen erforderlich, die über die Duldung der wegemäßigen Benutzung einer Straße durch Dritte hinausging (vgl. OVG LSA, Urteil vom 14. August 2007 - 4 L 400/06 - juris Rn. 27, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2009 - 4 L 459/08

    Zur Öffentlichkeit eines Wirtschaftsweges und der Auslegung einer

    Für die Öffentlichkeit einer Straße nach dieser Verordnung war es ebenfalls nicht ausreichend, dass faktisch eine Nutzung zu Verkehrszwecken stattfand (vgl. dazu im Einzelnen OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14. August 2007 - 4 L 400/06 -, zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16

    Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der

    Das ist dann der Fall, wenn an das Grundstück herangefahren werden kann und weder tatsächliche noch rechtliche Hindernisse für die Herstellung eines Zugangs oder einer Zufahrt zwischen Grundstück und Straße bestehen (vgl. BVerwG, U. v. 01.03.1991 - 8 C 59/89 - OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 14.08.2007 - 4 L 400/06 - B. v. 06.04.2001 - 1 L 11/01 -, sämtliche Entscheidungen zitiert nach juris).
  • VG Halle, 07.11.2016 - 4 A 139/16

    Kommunalrecht: Straßenreinigungsgebühr für landwirtschaftlich genutztes

    Dagegen ist nicht erforderlich, dass dem Grundstück durch die Zugangsmöglichkeit zur Straße eine innerhalb geschlossener Ortslage übliche und sinnvolle wirtschaftliche Nutzung ermöglicht wird (so aber VG Magdeburg, Urteil vom 18. Januar 2006 - 1 A 510/04 MD - Juris Rn. 29; offen gelassen: OVG LSA, Urteil vom 14. August 2007 - 4 L 400/06 - Juris Rn. 22; für das jeweilige Landesrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 9 A 72.05 - Juris Rn. 31, OVG Münster, Urteil vom 26. Februar 2003 - 9 A 2355/00 - Juris Rn. 29).
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