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   OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 4 LA 29/13   

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https://dejure.org/2013,63878
OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 4 LA 29/13 (https://dejure.org/2013,63878)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.07.2013 - 4 LA 29/13 (https://dejure.org/2013,63878)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 4 LA 29/13 (https://dejure.org/2013,63878)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14

    Befreiung einer Kindertagesstätte von der Rundfunkbeitragspflicht;

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.1.2014 - 4 LA 29/13 -, 7.4.2011 - 4 LA 98/10 -, 8.10.2009 - 4 LA 234/09 - und 24.2.2009 - 4 LA 798/07 - Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2016 - 4 LA 83/16

    Befriedung; ethische Gründe; Gesamthandseigentum; Jagdausübung

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 29.4.2014 - 4 LA 170/13 -, 16.1.2014 - 4 LA 29/13 -, 7.4.2011 - 4 LA 98/10 -, 8.10.2009 - 4 LA 234/09 - und 24.2.2009 - 4 LA 798/07 - Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 30. EL, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 22.12.2016 - 4 LA 83/16 -, 29.4.2014 - 4 LA 170/13 -, 16.1.2014 - 4 LA 29/13 -, 7.4.2011 - 4 LA 98/10 -, 8.10.2009 - 4 LA 234/09 - und 24.2.2009 - 4 LA 798/07 - Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 34. EL, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14

    Amtshaftung; kurzfristige Erledigung; berechtigtes Feststellungsinteresse;

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.1.2014 - 4 LA 29/13 -, 7.4.2011 - 4 LA 98/10 -, 8.10.2009 - 4 LA 234/09 - und 24.2.2009 - 4 LA 798/07 - Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 4 LA 168/15

    Bedarf; Berufungszulassung; Kostenentscheidung; Schulgeld; Unterhalt

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.1.2014 - 4 LA 29/13 -, 7.4.2011 - 4 LA 98/10 -, 8.10.2009 - 4 LA 234/09 - und 24.2.2009 - 4 LA 798/07 - Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
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