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   OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 4 LB 131/02   

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https://dejure.org/2002,18701
OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 4 LB 131/02 (https://dejure.org/2002,18701)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2002 - 4 LB 131/02 (https://dejure.org/2002,18701)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 4 LB 131/02 (https://dejure.org/2002,18701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Heimbewohner; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4e HeimG; § 13 PflegeGDV ND; § 10 PflegeGDV ND; § 85 Abs 6 SGB 11; § 87 SGB 11
    Aufwendungszuschuss; Heim; Heimbewohner; Heimvertrag; Pflegebedürftigkeit; Pflegekasse; Pflegesatzvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger

    Auch wenn somit vorrangiges Ziel die Förderung nach Bedürftigkeit der Pflegebedürftigen ist, um diese von der Inanspruchnahme von Sozialhilfe frei zu halten (Begründung zum NPflegeG, LT-Drks. 13/1705, S.20) und es sich somit um eine subjektbezogene Förderung handelt (Wilde in Hauck/Wilde, SGB XI, a.a.O.), trägt die Vorschrift des § 13 NPflegeG dem Gedanken der objektbezogen Förderung von Einrichtungen zur stationären Dauerpflege dadurch Rechnung, dass der Einrichtungsträger den Zuschuss beantragen kann und erhält (vgl. zum Vorstehenden: Urteile des Senats vom 11.12.2002 - 4 LB 131/02 und 4 LB 130/02 - s. a. Urteil vom 10.04.2002 - 4 LB 4/02 - zur Rückforderung des Zuschusses vom Heimträger).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03

    Rechtsweg bei Streitigkeiten um Investitionsaufwendungen nach§ 82 SGB 11

    Auch wenn somit vorrangiges Ziel die Förderung nach Bedürftigkeit der Pflegebedürftigen ist, um diese von der Inanspruchnahme von Sozialhilfe freizuhalten (Begründung zum NPflegeG, LT-Drucks. 13/1705, S. 20) und es sich somit um eine subjektbezogene Förderung handelt (Wilde in Hauck/Wilde, SGB XI, a. a. O.), trägt die Vorschrift des § 13 NPflegeG dem Gedanken der objektbezogenen Förderung von Einrichtungen zur stationären Dauerpflege dadurch Rechnung, dass der Einrichtungsträger den Zuschuss beantragen kann und erhält (vgl. zum Vorstehenden: Urteile d. Sen. v. 11.12.2002 - 4 LB 131/02 u. 4 LB 130/02 -, s. auch Urt. v. 10.4. 2002 - 4 LB 4/02 - zur Rückforderung des Zuschusses vom Heimträger).
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 4 ME 484/02

    Abschlag; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Instandhaltung; Modernisierung;

    Auch wenn somit vorrangiges Ziel die Förderung nach Bedürftigkeit der Pflegebedürftigen ist, um diese von der Inanspruchnahme von Sozialhilfe freizuhalten (Begründung zum NPflegeG, LT-Drucks. 13/1705, S. 20) und es sich somit um eine subjektbezogene Förderung handelt (Wilde in Hauck/Wilde, SGB XI, a.a.O.), trägt die Vorschrift des § 13 NPflegeG dem Gedanken der objektbezogenen Förderung von Einrichtungen zur stationären Dauerpflege dadurch Rechnung, dass der Einrichtungsträger den Zuschuss beantragen kann und erhält (vgl. zum Vorstehenden: Urteile d. Sen. v. 11.12.2002 - 4 LB 131/02 u. 4 LB 130/02 -, s. auch Urt. v. 10.4.2002 - 4 LB 4/02 - zur Rückforderung des Zuschusses vom Heimträger).
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