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   OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08   

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https://dejure.org/2009,46330
OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08 (https://dejure.org/2009,46330)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.07.2009 - 4 LB 3/08 (https://dejure.org/2009,46330)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 4 LB 3/08 (https://dejure.org/2009,46330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Genehmigung einer landesweiten Sondervereinbarung über die Durchführung und Vergütung von Patientenfahrten; Schutz der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75

    Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08
    Die vom Verwaltungsgericht für seine den Drittschutz verneinende Auffassung in Anspruch genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1976 (- 2 BvL 1/75 -) lege eher das Gegenteil nahe.

    Auch das Bundesverfassungsgericht habe in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 25. Mai 1976 (- 2 BvL 1/75 -) nur den Fall einer Festsetzung der Entgelte durch Verordnung in den Blick genommen.

    Die sowohl vom Verwaltungsgericht als auch von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.05.1976 (2 BvL 1/75 - DVBl. 1977, 820 ff.) gibt für die Annahme einer drittschützenden Wirkung von § 52 Abs. 2 PBefG n.F. nichts her.

    Der danach verbleibende Spielraum für den zulässigen Abschluss von Sondervereinbarungen stellt sich als Ausfluss des allgemeinen Zwecks des Personenbeförderungsgesetzes dar, das wirtschaftliche Interesse des Beförderungsunternehmers und das auf Gewährleistung sicherer und ausreichender Beförderungsmöglichkeiten der Allgemeinheit soweit wie möglich in einen Ausgleich zu bringen, in dem in privatautonomer Weise von der allgemeinen Tarifpflicht durch die Betroffenen Abweichungen in einem für den Verkehrsmarkt verträglichen Maß getroffen werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.05.1976 - 2 BvL 1/75 -, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07

    Keine Klagebefugnis der gesetzlichen Krankenkasse gegen Feststellungen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08
    Die Vereinbarung eines zeitlich nicht befristeten Zeitraumes mit Kündigungsmöglichkeit erfülle auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Urt. v. 11.09.2008 - 2 K 1256/07 -) nicht das Merkmal eines bestimmten Zeitraumes.

    Die andere Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg in seinem Urteil vom 11. November 2008 (- 2 K 1256/07 -) überzeugt nicht.

  • VG Schleswig, 20.10.2006 - 3 B 120/06
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08
    Dies habe die Beigeladene zu 6) bereits im Verfahren 3 B 120/06 mitgeteilt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch derjenigen des beigezogenen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 3 B 120/06 und 3 B 188/06 - und die Verwaltungsakte des Beklagten Bezug genommen.

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08
    Die dem Taxengewerbe als einem öffentlichen Verkehrsträger auferlegten Beschränkungen des freien Wettbewerbs, nämlich die Beförderungspflicht und die Bindung der Beförderungstarife sowie die gesetzlich vorgegebene Möglichkeit einer Sondervereinbarung sind Rahmenbedingungen des Taxengewerbes, die jeder Taxenunternehmer, der sich für diesen Beruf entscheidet, vorfindet und mit dem Antrag auf Zulassung zu ihm in Kauf nimmt (BVerwG, Urt. v. 15.04.1988 - 7 C 94/86 -, DÖV 1988, 923 ff.).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08
    Hierfür bestehen nach Auffassung des Senats keine Anhaltspunkte; die gegenteilige Behauptung der Klägerin, die Sondervereinbarung führe zu ruinösen Bedingungen und zu einem Unternehmersterben, erscheint als eine Tatsachenbehauptung, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Wort ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden ist (BVerwG, Beschluss vom 30.6.2008 - 5 M 198/07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98; BVerwG, Beschluss vom 29. April 2002 - BVerwG 1 B 59.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; BVerfG, Beschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 26.08.1996 - 2 BvR 1968/94

    Zeugenbeweis und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08
    Hierfür bestehen nach Auffassung des Senats keine Anhaltspunkte; die gegenteilige Behauptung der Klägerin, die Sondervereinbarung führe zu ruinösen Bedingungen und zu einem Unternehmersterben, erscheint als eine Tatsachenbehauptung, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Wort ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden ist (BVerwG, Beschluss vom 30.6.2008 - 5 M 198/07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98; BVerwG, Beschluss vom 29. April 2002 - BVerwG 1 B 59.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; BVerfG, Beschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 44.88

    Zur Prognosebildung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des örtlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08
    Die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes ist nur um des öffentlichen Verkehrsinteresses willen geschützt, nicht hingegen zum Schutz des bestehenden Gewerbes vor - möglicherweise einzelne Unternehmer ruinierender - Konkurrenz (BVerwG, Urt. v. 07.09.1989 - 7 C 44.88 -, DVBl. 1990, 50 ff.).
  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08
    Ein Kläger ist in seinen Rechten nur dann verletzt, wenn sein rechtlich geschützter Lebenskreis durch den angefochtenen Verwaltungsakt betroffen wird (vgl. u.a.: BVerwG, Urt. v. 28.01.1960 - I A 17.57 -, BVerwGE 10, 122).
  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Ob die Regelung des § 51 Abs. 2 PBefG überhaupt Drittschutz vermittelt, ist bereits zweifelhaft (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 21.7.2009, 4 LB 3/08, juris Rn. 54), braucht aber hier nicht entschieden zu werden, weil die Konstellation, die dem § 51 Abs. 2 Nr. 2 PBefG zugrunde liegt, für die Begründung eines Drittschutzes im Rahmen des § 2 Abs. 7 PBefG nichts hergibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2016 - 13 B 1450/15

    Anfechtbarkeit der Genehmigung einer Sondervereinbarung für Krankenfahrten durch

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Juli 2009 - 4 LB 3/08 -, juris, Rn. 63 ff. VG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 6 K 3050/11 -, juris, Rn. 36.

    So OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 4 LB 3/08 -, juris, Rn. 61; a. A. Bidinger, Personenbeförderungsrecht, § 51 Anm. 19 c., Stand Dezember 2015.

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15

    Zur Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Krankenfahrten

    Zu den zulässigen Sondervereinbarungen gehören auch Verträge über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Juli 2009 4 LB 3/08, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2012 6 K 3050/11, juris).
  • VG Karlsruhe, 18.01.2012 - 6 K 3050/11

    Vergütung von Krankenfahrten; Drittschutz durch § 51 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

    Denn in diesem Fall wäre individueller Schutz in Form eines Konkurrentenschutzes allenfalls dann denkbar, wenn § 51 Abs. 2 Nr. 1 PBefG beispielsweise eine zulässige Höchstfahrtenzahl oder einen maximal zulässigen Umsatz festschreiben würde und nicht, wie es im Gesetz der Fall ist, eine Mindestfahrtenzahl oder einen Mindestumsatz (so OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.07.2009 - 4 LB 3/08 - juris).
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