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   OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03   

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https://dejure.org/2006,18771
OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03 (https://dejure.org/2006,18771)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2006 - 4 LC 14/03 (https://dejure.org/2006,18771)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 4 LC 14/03 (https://dejure.org/2006,18771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übernahme der Eingliederungshilfe auf der Grundlage eines Leistungsangebotes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 Abs. 2 BSHG; § 93a Abs. 1 S. 1 BSHG; § 93d Abs. 3 BSHG; § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG; § 2 SGB V
    Anspruch auf Übernahme ungedeckter Kosten eines Aufenthalts in einer sogenannten Außenwohngruppe ; Prägung der Sozialhilfe durch das Geldleistungsprinzip; Festlegung der wesentlichen Leistungsmerkmale durch eine Vereinbarung über die Leistungen; Inhalt der Dokumentation ...

  • Judicialis

    BSHG § 93 a I; ; BSHG § 93 a III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen auf Übernahme von Heimentgelten in voller Höhe aus Sozialhilfemitteln abgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übernahme ungedeckter Kosten eines Aufenthalts in einer sogenannten Außenwohngruppe ; Prägung der Sozialhilfe durch das Geldleistungsprinzip; Festlegung der wesentlichen Leistungsmerkmale durch eine Vereinbarung über die Leistungen; Inhalt der Dokumentation ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03
    Auf das Fehlen einer Leistungsvereinbarung komme es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Urteil vom 20. Oktober 1994 (5 C 28/91) nicht an.

    Im Hinblick auf den Anspruch eines Hilfesuchenden auf Übernahme der ungedeckten Kosten seines Heimaufenthalts auf Grund des Bedarfsdeckungsprinzips hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. Oktober 1994 (- 5 C 28/91-, BVerwGE 97, 53) ausgeführt, dass nach der in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall geltenden Gesetzeslage (BSHG i. d. F. vom 22.12.1983, BGBl. I, S. 1532, 1563) die Übernahme der Kosten einer Heimunterbringung unter Berufung auf die Unvereinbarkeit des Heimentgeltes mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit oder Leistungsfähigkeit nur dann abgelehnt werden darf, wenn der Sozialhilfeträger dem Hilfesuchenden eine konkrete, zur Behebung seiner Notlage ebenfalls geeignete und kostengünstigere anderweitige Hilfemöglichkeit nachweist und dem Hilfesuchenden die Wahrnehmung dieser Möglichkeit auch zuzumuten ist.

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03
    Zwar ist in den Fällen, in denen - wie hier - weder endgültige noch vorläufige Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1999 oder (diese nach § 93 b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BSHG Fassung 1999 ersetzende) Schiedsstellenfestsetzungen bestehen und auch keine Abschlagspflegesätze an den Einrichtungsträger gezahlt worden sind, ein Fall des § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG Fassung 1999 gegeben (siehe hierzu im Einzelnen das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 in dem Verfahren 4 LC 309/02).

    Zwar sind auch für diese Einrichtung noch keine endgültigen Vereinbarungen im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1999 geschlossen worden, doch sind die für diese Einrichtung zwischen dem Klinikum D. und dem Niedersächsischen Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben geschlossenen vorläufigen Vereinbarungen und (diese ersetzenden) vorläufigen Schiedsstellenfestsetzungen, auf deren Grundlage Abschlagspflegesätze an das Klinikum D. gezahlt worden sind, endgültigen Vereinbarungen im Sinne dieser Vorschrift gleichzusetzen (siehe hierzu im Einzelnen die Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 in den Verfahren 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05).

  • VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916

    Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03
    Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay. VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler / Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LB 312/05

    Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts; Eigener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03
    Zwar sind auch für diese Einrichtung noch keine endgültigen Vereinbarungen im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 1 BSHG Fassung 1999 geschlossen worden, doch sind die für diese Einrichtung zwischen dem Klinikum D. und dem Niedersächsischen Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben geschlossenen vorläufigen Vereinbarungen und (diese ersetzenden) vorläufigen Schiedsstellenfestsetzungen, auf deren Grundlage Abschlagspflegesätze an das Klinikum D. gezahlt worden sind, endgültigen Vereinbarungen im Sinne dieser Vorschrift gleichzusetzen (siehe hierzu im Einzelnen die Urteile des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 in den Verfahren 4 LC 309/02 und 4 LB 312/05).
  • VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03

    Einrichtung; Einrichtungsträger; Heimentgelt; Heimvertrag; Leistungsvereinbarung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 14/03
    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996, BGBl. I, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LC 93/07

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2

    Es fehlt u. a. eine Festlegung der Qualität der Leistung, die sich in Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität gliedert (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 12.7.2006 - 4 LC 14/03 - m. w. N.), wie sie in dem Leistungsangebot gemäß der Anlage K 2 enthalten sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - L 7 SO 135/11
    Denn selbst unterstellt, die Auffassung von Klägerbevollmächtigtem und Beigeladenem von einer angeblichen Vertragsungebundenheit des Leistungserbringers träfe zu, mangelte es an einem schriftlichen Leistungsangebot von dessen Seite; bei Erstellung eines Leistungsangebots erst nachträglich nach Ende des entscheidungserheblichen Zeitraums ist ein solches regelmäßig nicht berücksichtigungsfähig (vgl. Niedersächs. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juli 2006 - 4 LC 14/03 - (juris; Rdnr. 40); bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18. Juli 2006 - 5 B 104/06 - (juris)).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 156.07

    Vorlage eines genügenden Leistungsangebots bei einer Betreuung in einer nicht

    Das Berufungsgericht hat zudem - unter Wiederholung seiner Erwägungen in dem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 14/03), gegen das in dem Verfahren BVerwG 5 B 104.06 ohne Erfolg die Zulassung der Revision begehrt worden ist - eingehend dargelegt (Urteilsabdruck S. 12 bis 16), dass und aus welchen Gründen das im September 1999 unterbreitete Leistungsangebot für den entscheidungserheblichen Zeitraum nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 152.07

    Revisionsrechtliche Bedeutung einer auf eine fallübergreifende Klärung der

    Das Berufungsgericht hat zudem - unter Wiederholung seiner Erwägungen in dem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 14/03), gegen das in dem Verfahren BVerwG 5 B 104.06 ohne Erfolg die Zulassung der Revision begehrt worden ist - eingehend dargelegt (Urteilsabdruck S. 10 bis 12), dass und aus welchen Gründen das im September 1999 unterbreitete Leistungsangebot für den entscheidungserheblichen Zeitraum zumindest bis zum 25. April 2001 nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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