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   BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90   

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BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90 (https://dejure.org/1990,283)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1990 - 4 NB 19.90 (https://dejure.org/1990,283)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 19.90 (https://dejure.org/1990,283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan eines Gewerbegebietes - Nichtigkeit eines Bebauungsplanes - Sondergebiet - Normenkontrollverfahren - Antragsbefugnis einer Kirchengemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans - Unzulässigkeit der Ausweisung eines Sondergebiets "Stellplätze"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 254 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 778
  • DVBl 1991, 826
  • BauR 1991, 301
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Die Beschwerde muß auch erfolglos bleiben, soweit sie rügt, das Normenkontrollgericht sei von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - (ZfBR 1989, 274 ) abgewichen.

    Ist bei einem vorhabenbezogenen, privatnützigen Bebauungsplan, der der planungsrechtlichen Sicherung zukünftiger Erweiterungsabsichten einer in der Gemeinde ansässigen Firma dient, eine für diese Erweiterungsabsichten als erforderlich angesehene, als sonstiges Sondergebiet im Sinne von § 11 BauNVO festgesetzte Stellplatzfläche von den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans, soweit sie ebenfalls der planungsrechtlichen Sicherung der zukünftigen Erweiterungsabsichten der Firma dienen, im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 -) abtrennbar? Besteht eine solche Abtrennbarkeit der als Sondergebiet ausgewiesenen Stellplatzfläche auch dann, wenn diese Stellplatzfläche ihrerseits Teil eines umfassenden Sondergebiets im Bereich des Gesamtplans ist, wobei der andere Teil des Sondergebiets als "Parkierungsbauwerk" ebenfalls der Unterbringung der Kraftfahrzeuge von Mitarbeitern der durch den Bebauungsplan bezüglich ihrer Erweiterungsabsichten begünstigten Firma dienen soll?.

    Diese Frage ist zu verneinen, wenn die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen das Planungskonzept in seinem Kerngehalt trifft, so daß nur noch ein Planungstorso übrigbleiben würde (BVerwG, Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159 ).

  • BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86

    Grenzen der gemeindlichen Planungshoheit bei der Festsetzung des Maßes der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Das Normenkontrollgericht knüpft vielmehr ausdrücklich an den Beschluß vom 8. August 1989 (a.a.O.) an und führt aus, daß ein untrennbarer Zusammenhang nicht bestehe, obwohl der Bebauungsplan insgesamt der planungsrechtlichen Sicherung zukünftiger Erweiterungsabsichten der Firma P. diene.

    Unzulässig ist auch die Rüge, die Normenkontrollentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - (ZfBR 1990, 38) ab.

    Innerhalb des von § 1 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauNVO gezogenen Rahmens unterliegt die Ausweisung von Sondergebieten der planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - ZfBR 1990, 38 ).

  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 53.67

    Festsetzung von Garagenflächen durch Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Im Gegensatz zu öffentlichen Parkplätzen, die die Gemeinde nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB im Bebauungsplan festsetzen darf, sind (private) Stellplätze als Nebenanlagen anderen Grundflächen mit einer Hauptnutzung zugeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG 4 C 53.67 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 6).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Zum Schutz der Allgemeinheit oder einzelner Privatpersonen, die ihre Interessen selbst geltend machen können, kann weder eine politische Gemeinde (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - ZfBR 1990, 154 ) noch eine Kirchengemeinde ein Normenkontrollverfahren einleiten.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Zu würdigen sind vielmehr die Festsetzungen in ihrer Bedeutung, die sie für den Plan in ihrer Gesamtheit haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5 ).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Ein in diesem Sinne wesentlicher Unterschied liegt dann vor, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen läßt (BVerwG, Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan in einem Interesse betroffen wird, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt des Planes als eigenes Interessse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (vgl. BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Die Festsetzung der Zweckbestimmung hat für Sondergebiete dieselbe Funktion, die für die Baugebiete nach den §§ 2 bis 9 BauNVO dem jeweils ersten Absatz dieser Vorschriften zukommt (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 ).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Zu prüfen ist, ob die für sich genommen unbedenklichen Festsetzungen noch ihre Aufgabe erfüllen können, eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planbereichs zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - DVBl. 1985, 112 ).
  • BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89

    Beschränkung der erneuten Auslegung eines in einem Teilbereich geänderten

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Auf die Frage, ob die Ausweisung neuer Gewerbeflächen ohne zusätzliche Stellplätze überhaupt objektiv - etwa nach den landesrechtlichen Vorschriften über notwendige Einstellplätze - zulässig wäre (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - ZfBR 1990, 32 ), kommt es deshalb nicht an.
  • BVerwG, 06.08.1990 - 4 NB 18.90

    Nichtüberprüfbarkeit von Verfahrensfehlern im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15

    Dauerwohnen; Ferienhausgebiet; Nutzungsmix; Parzelle; Wochenendhausgebiet;

    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den nichtigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken kann und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, daß die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = NVwZ 1990, 159; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.).

    Auch insoweit ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans im ganzen nicht davon abhängig ist, ob der Antragsteller, der das Verfahren mit seinem zulässigen Antrag in Gang gesetzt hat, von allen Teilen des Planes selbst betroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.; Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08

    Bebauungsplan; Sondergebiet; - für Infrastruktur; Kerngebiet, wesentlicher

    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Es ist durch einen Festsetzungsgehalt gekennzeichnet, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen lässt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, dann nicht zur Gesamtnichtigkeit führen, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87], vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25, vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59, und vom 6. April 1993 - BVerwG 4 NB 43.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 77).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Mit der Nichtvorlagebeschwerde macht der Antragsteller geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = BauR 1991, 301) ab.

    Die nach § 47 Abs. 7 Satz 1 VwGO statthafte Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Sache an das Bundesverwaltungsgericht ist zulässig und begründet, soweit sie eine Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = BauR 1991, 301) geltend macht.

    Die Beschwerde macht mit ihrer Abweichensrüge sinngemäß geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1990 (a.a.O.) ausgeführt, ein Bebauungsplan sei insgesamt nichtig, wenn die Festsetzung der für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes nach der Vorstellung des Plangebers erforderlichen Stellplätze ungültig sei.

  • VG Hannover, 26.10.2010 - 4 B 3729/10

    Zulässigkeit einer Stellplatzanlage eines im Gewerbegebiet liegenden

    Stellplätze, die als Nebenanlagen einer anderen Hauptnutzung zugeordnet sind, können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, der die Kammer folgt, nur im gleichen Baugebiet wie die Hauptnutzung bzw. in einem eigens für Stellplatzanlagen geschaffenen Sondergebiet i. S. d. § 11 BauNVO zugelassen werden (so Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 19/90 -, NVwZ 1991, 778).

    Kann der Stellplatzbedarf nicht innerhalb des Baugebietes befriedigt werden, in dem sich die Hauptnutzung befindet, kommt nur die Festsetzung eines Sondergebietes in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, a.a.O.).

    Die von § 12 BauNVO erfassten privaten Stellplätze und Garagen können nur entweder Zubehör-Anlagen, die einen bestimmten Bedarf und insoweit eine Hauptnutzung voraussetzen, oder Nebenanlagen sein, die anderen Grundflächen mit einer Hauptnutzung zugeordnet sind, sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.04.1970 - IV C 53.67 -, BRS 23, Nr. 6; BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, aaO; VG München, Urteil vom 15.12.2009, aaO).

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Der beschließende Senat hat es allerdings in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (GewArch 1991, 175) als im Ansatz zutreffend bezeichnet, daß ein Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren nicht hinsichtlich solcher abtrennbarer Teile zur Überprüfung gestellt werden könne, durch die der Antragsteller keinen Nachteil erleide.

    Kommt das Normenkontrollgericht in dem vom Antragsteller zulässigerweise angestrengten Verfahren zu dem Ergebnis, daß der Bebauungsplan nach den dafür geltenden Regeln (vgl. dazu zuletzt Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - a.a.O.) und unter Beachtung des in § 139 BGB zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatzes nur für teilweise nichtig zu erklären ist, so begrenzt es damit lediglich die Reichweite des festgestellten materiellen Fehlers auf das mögliche und gebotene Maß, um im Interesse der Rechtssicherheit das Ergebnis der gemeindlichen Normsetzung möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten (vgl. dazu BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87]).

  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

    Eine bloße Teilnichtigkeit kommt in Betracht, wenn der übrige Planinhalt mit der nichtigen Festsetzung in keinem untrennbaren Regelungszusammenhang steht und auch für sich betrachtet noch einen Beitrag zu einer sinnvollen städtebaulichen Ordnung leisten kann, die den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht wird (vgl. BVerwGE, Urteile vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 69.70 - BVerwGE 40, 268 undvom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 11 sowieBeschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 17 undvom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.1998 - 1 K 14/94

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Zweckbestimmung zur Freizeitnutzung;

  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1999 - 7a D 144/97

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 2 D 354/21
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

  • BVerwG, 09.06.2016 - 4 B 8.16

    Festsetzung des Gebietstyps; passiver Bestandsschutz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 1 C 11457/99

    Zusammensetzung eines Sondergebiets)

  • BVerwG, 06.10.1992 - 4 NB 36.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücken,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2015 - 2 D 1/13

    Rechtmäßigkeit eines die Umgestaltung und Erweiterung eines Golfplatzes neu

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12

    Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sonnenhalde" der Stadt Ostfildern noch nicht

  • FG Hamburg, 05.11.2009 - 3 K 71/09

    Grunderwerbsteuer: Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1998 - 7a D 125/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Teilnichtigerklärung eines Bebauungsplans;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1997 - 8 S 2891/96

    Belange des Naturschutzes - Verhältnis zum Baurecht - Kompensation von Eingriffen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1997 - 8 S 967/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Sondergebiet für die Aussiedlung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02

    Sonstiges Sondergebiet - flächenbezogener Schallleistungspegel; höchstzulässige

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 8 S 1712/90

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - fehlender Nachteil mangels Betroffenseins

  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1825/10

    Immissionsabwehranspruch gegen Lärmbelästigung eines öffentlichen Parkplatzes

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 3406/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Auslegung des Plans während der Ferienzeit;

  • VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490

    Bauleitplanung: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Industriegebiet,

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 24.93

    Keine Fremdenverkehrssatzung für ganzes Gemeindegebiet

  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 NB 6.94

    Bauplanungsrecht: Gesamt- oder Teilnichtigkeit von Änderungsbebauungsplänen

  • BVerwG, 11.09.1991 - 4 NB 24.91

    Normenkontrollverfahren - Zurückverweisung ans Normenkontrollgericht - Erneute

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 5 S 800/92

    Zur Ausfertigung von Bebauungsplänen - weitere Unterlagen als Bestandteile des

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
  • BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines

  • BVerwG, 17.03.1999 - 6 BN 11.98

    Anforderungen an die Bejahung der Antragsbefugnis bei Normenkontrollanträgen bei

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 23.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 25.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

  • VGH Bayern, 28.06.2006 - 8 N 06.710

    Mängel eines isolierten Straßenbebauungsplans und deren Heilung

  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 221.95

    Erfordernis der Bestimmtheit für Festsetzungen eines Bebauungsplans -

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.912

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.916

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.917

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • BVerwG, 10.04.1996 - 11 NB 1.96

    Rechtsmittel

  • VG Ansbach, 18.08.2020 - AN 9 K 19.00666

    Baugenehmigung für die Erweiterung von Dachgauben

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.918

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • BVerwG, 11.06.1996 - 4 NB 9.96

    Genehmigung eines Bebauungsplans - Umdeutung eines beschlossenen Bebauungsplans

  • BVerwG, 09.06.1993 - 4 B 84.93

    Annahme der Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans - Nichtigkeit eines Grundes für

  • BVerwG, 06.10.1992 - 4 NB 37.92

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan - Einschränkung der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 8 S 2113/92

    Entbehrlichkeit eines Beitrittsbeschlusses nach Beanstandung des Bebauungsplanes

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1991 - 2 S 1366/89

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 2818/91

    Bekanntmachung und Auslegung eines Bebauungsplans - Anstoßfunktion; Verstoß gegen

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