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LG Karlsruhe, 16.08.2006 - 4 Qs 64/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe: Auslagenentscheidung bei Teilerfolg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Auslagen eines Beteiligten durch die Staatskasse bei einem Teilerfolg eines Einspruchs durch analoge Anwendung des § 473 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.1973 - 3 StR 21/72
Notwendige Auslagen des Angeklagten bei Teilfreispruch
Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2006 - 4 Qs 64/06
Ausdrücklich anerkannt wurde dies für den Fall, dass der wegen eines Vergehens Angeklagte schließlich nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt wird und einen entsprechenden Bußgeldbescheid von Anfang an widerspruchslos hingenommen hätte (BGHSt 25, 109, 118). - OLG Stuttgart, 04.08.1989 - 6 Ss 444/89
Herabsetzung des Tagessatzes - § 465 StPO, Angeklagter trägt auch dann die Kosten …
Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2006 - 4 Qs 64/06
§ 473 Abs. 3 StPO, der die Erstattung von Auslagen des Beteiligten bei Erfolg eines beschränkten Rechtsmittels regelt, ist auf den Einspruch, der kein Rechtsmittel darstellt, nicht - auch nicht analog - anzuwenden (vgl. unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien OLG Stuttgart NStZ 1989, 589).
- AG Kehl, 11.12.2015 - 2 Cs 206 Js 12132/15
Strafbefehlsverfahren: Kostenteilung bei Verweigerung der Zustimmung der …
Es kann dabei dahinstehen, ob die Auferlegung der durch die Durchführung der Hauptverhandlung entstandenen Verfahrenskosten und Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse auf eine direkte oder entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 3 StPO, § 465 Abs. 2 StPO oder § 21 GKG gestützt wird (vgl. zur dogmatischen Diskussion LG Neuruppin, Beschluss vom 04. Juli 2003 - 11 Qs 95/03 -, juris LG Flensburg NStZ-RR 2005, 96; LG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2006 - 4 Qs 64/06 -, juris LG Ingolstadt, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 Qs 32/14 -, juris).