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   BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 110/78   

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BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 110/78 (https://dejure.org/1979,20055)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1979 - 4 RJ 110/78 (https://dejure.org/1979,20055)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1979 - 4 RJ 110/78 (https://dejure.org/1979,20055)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 110/78
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (BSGE 30, 167 und 192; h}, 75), die mit der Neufassung des @ 1276 RVO durch das 20, Rentenanpassungsgesetz (RAG) vom 27.6.1977 (BGBl I 10ü0) sowie des 5 1285 RVO durch das 21, RAG vom 25.7"1978 (BGBl I 1089) bestätigt wurde, ohne daß allerdings durch diese Neufassungen die Rechtslage verändert worden wäre, kann.BU und EU entweder durch den Gesundheitszustand des Versicherten allein oder durch das Zusammenwirken dieses Gesundheitszustandes mit den ungünstigen Verhältnissen auf dem Teilzeitarbeitsmarkt wesentlich verursacht worden sein.es danach auf Soweit.

    Dieses bestätigt die Tatsache, daß die hoheitliche Wirkungsmöglichkeit eines Staates an seinen Grenzen endet und hat im Sozialversicherungsrecht Bedeutung nicht nur für die Versicherungspflicht, sondern auch insoweit, als eine hoheitliche Betätigung, insbesondere eine hoheitliche Kontrolle, außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Sozialversicherungsgesetze erforderlich sein würde (BSGE 33, 280, 285/286), Die bei der Beobachtung des Teilzeitarbeitsmarktes erforderlichen hoheitlichen Maßnahmen (BSGE 30, 167, 181; vgl auch @ 6 AFG) können aber nur im Bundesgebiet angewendet werden° Außerdem wären sie, selbst wenn sie im Ausland erlaubt wären, dort von fraglicher Wirksamkeit, jedenfalls nicht mit der "Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vergleichbar" Eine Nachprüfung der dem Versicherten erreichbaren Arbeitsplätze und Verdienste im Ausland ist für den Versicherungsträger schlechthin nicht durchführbar (Heinze, Zur Problematik der Erwerbsunfähigkeit, SGb 1966, 5, 8).

  • BSG, 21.12.1971 - GS 6/71

    Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung -

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 110/78
    Dieses bestätigt die Tatsache, daß die hoheitliche Wirkungsmöglichkeit eines Staates an seinen Grenzen endet und hat im Sozialversicherungsrecht Bedeutung nicht nur für die Versicherungspflicht, sondern auch insoweit, als eine hoheitliche Betätigung, insbesondere eine hoheitliche Kontrolle, außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Sozialversicherungsgesetze erforderlich sein würde (BSGE 33, 280, 285/286), Die bei der Beobachtung des Teilzeitarbeitsmarktes erforderlichen hoheitlichen Maßnahmen (BSGE 30, 167, 181; vgl auch @ 6 AFG) können aber nur im Bundesgebiet angewendet werden° Außerdem wären sie, selbst wenn sie im Ausland erlaubt wären, dort von fraglicher Wirksamkeit, jedenfalls nicht mit der "Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vergleichbar" Eine Nachprüfung der dem Versicherten erreichbaren Arbeitsplätze und Verdienste im Ausland ist für den Versicherungsträger schlechthin nicht durchführbar (Heinze, Zur Problematik der Erwerbsunfähigkeit, SGb 1966, 5, 8).
  • BSG, 04.11.1964 - 1 RA 178/61
    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 110/78
    Der 11. Senat des BSG hat im Urteil vom ü" November 196h - 11/1 RA 178/61 « (DBV 65, 154" 135, mit zustimmender Anmerkung von Tannen : SozEntsch BSG VI @ 23 (D) AVG nF Nrjâ- ausgeführt, den im Ausland lebenden Versicherten der deutschen Angestelltenversicherung werde regelmäßig die Rückkehr nach Deutschland zuzumuten sein, wenn es um ihre Berufsfähigkeit gehe.
  • BSG, 10.09.1971 - 5 RKn 71/69

    Arbeitslosigkeit - Arbeitsvermittlung - Verfügbarkeit des Arbeitssuchenden -

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 110/78
    der Arbeitsvermittlung durch deutsche Arbeitsämter auf freie Arbeitsplätze im Bundesgebiet zur Verfügung stehe (BSGE 33, 137, 139/1A0 : SozR Nr. 60 zu @ 12ü8 RVO; vgl dazu die ablehnende Besprechung von Lüdtke in BArbBl 7ü, 32h).
  • BSG, 18.03.1975 - 4 RJ 51/74

    Berufsunfähigkeit - Maßgebliche Verhältnisse - Deutschland - Ausland

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 110/78
    Das hat der Senat bereits früher entschieden (SozR Nr. 98 zu @ 1246 RVG; BSGE 39, 221).
  • BSG, 17.05.1977 - 1 RA 55/76
    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 110/78
    Er hat unter Bezugnahme auf das Urteil BSGE 44, 20 : SOZR 2200 5 1246 Nr. 18 ausgeführt, die vom Großen Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für die Beurteilung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränktem Leistungsvermögen aufgestellten Grundsätze (BSGE 43, 75) seien auf die im Ausland wohnenden Versicherten sinngemäß dahin anzuwenden, daß für sie der Teilzeitarbeitsmarkt praktisch verschlossen -}-.
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 110/78
    Er hat unter Bezugnahme auf das Urteil BSGE 44, 20 : SOZR 2200 5 1246 Nr. 18 ausgeführt, die vom Großen Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für die Beurteilung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränktem Leistungsvermögen aufgestellten Grundsätze (BSGE 43, 75) seien auf die im Ausland wohnenden Versicherten sinngemäß dahin anzuwenden, daß für sie der Teilzeitarbeitsmarkt praktisch verschlossen -}-.
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Denn abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten einer Überprüfung der Qualität einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit (vgl zu diesem Gesichtspunkt BSG Urteile vom 30. August 1979 - 4 RJ 110/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 48, S 143 sowie vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15; Schuler, Das Internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, S 571) kann es im Hinblick auf den engen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang von Rentenleistungen und Beiträgen durchaus dem Interesse sowohl der einzelnen Versicherten als auch der Solidargemeinschaft aller Versicherten entsprechen, wenn das maßgebliche zwischenstaatliche Recht die im Ausland ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nicht für den Berufsschutz iS des § 43 Abs. 1 Nr. 2 iVm Abs. 2 SGB VI berücksichtigt (BSG Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 - BSGE 50, 165, 170 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64, S 198).
  • BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 4/93

    Erwerbsunfähigkeit - Vermittlungsbemühungen - Fremdrente - Glaubhaftmachung

    Dies ist eine ähnliche Verfahrensweise wie die bei im Ausland lebenden Versicherten lediglich erforderliche Prüfung, ob ihnen, wenn sie im Bundesgebiet ihren Wohnsitz hätten, ein für sie geeigneter Teilzeitarbeitsplatz im Bundesgebiet bzw in einem für die Verhältnisse typischen ArbA-Bezirk angeboten werden könnte (BSG Urteil vom 17. Mai 1977 - 1 RA 55/76 - = SozR 2200 § 1246 Nr. 18; bestätigt durch BSG Urteil vom 30. August 1979 - 4 RJ 110/78 - = SozR 2200 § 1246 Nr. 48).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2019 - L 10 R 1566/15

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Nach § 43 Abs. 3 SGB VI ist nicht erwerbsgemindert, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen, wobei - unbeschadet der Regelungen der § 110 ff. SGB VI - der deutsche Arbeitsmarkt und nicht der des ausländischen Wohnsitzlandes maßgeblich ist (BSG, Urteil vom 30.08.1979, 4 RJ 110/78 in SozR 2200 § 1246 Nr. 48; Urteil vom 17.05.1977, 1 RA 55/76 in SozR 2200 § 1246 Nr. 18).
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