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   OLG Stuttgart, 12.07.2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24389
OLG Stuttgart, 12.07.2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21 (https://dejure.org/2022,24389)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.07.2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21 (https://dejure.org/2022,24389)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21 (https://dejure.org/2022,24389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Befreiung von Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung; Nachforschungen bei vermuteter Unrichtigkeit der ärztlichen Bescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Begriff 'ärztliche Bescheinigung' in § 3 Abs. 2 Nr. 2 CoronaVO in der ab dem 12. Dezember 2020 gültigen Fassung kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests mit Angaben dazu erforderlich ist, welche ...

  • rechtsportal.de

    Begriff der ärztlichen Bescheinigung gemäß Corona-Verordnung Charakter eines ärztlichen Attests für ärztliche Bescheinigung nicht zwingend Nachforschungspflicht bei Anhaltspunkten für inhaltlich unrichtiges Attest Anhaltspunkte für Ausstellung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 37 (Ls.)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2022 - 2 Rb 37 Ss 25/22

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21
    (1) Insoweit teilt der Senat die Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wonach der Begriff "ärztliche Bescheinigung" nicht dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests mit Angaben dazu erforderlich ist, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren, ob und gegebenenfalls welche relevanten Vorerkrankungen bestehen und auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 2022 - 2 Rb 37 Ss 25/22).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.2021 - 2 Rb 35 Ss 94/21

    Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der bußgeldbewehrten Maskenpflicht bei Nutzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21
    Das bußgeldbewehrte Gebot des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung ist vielmehr verfassungsgemäß (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Juni 2021 - 2 Rb 35 Ss 94/21).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2020 - 53 Ss 158/19

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21
    Während dort verlangt wird, dass das ärztliche Attest Angaben zu Art, Schwere und Dauer der Erkrankung enthält und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die nicht näher begründete Feststellung von Verhandlungsunfähigkeit nicht akzeptiert wird (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 53 Ss 158/19; OLG Karlsruhe a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 45, Rn. 6), hat der Verordnungsgeber im Rahmen des § 3 Abs. 2 Nr. 2 CoronaVO die Anforderungen bewusst niedriger angesetzt.
  • BayObLG, 06.09.2019 - 202 ObOWi 1581/19

    Einspruchsverwerfung trotz attestierter "voraussichtlicher" Verhinderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.07.2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21
    Dies ist bei der Vorlage von Attesten regelmäßig der Fall (BayObLG, Beschluss vom 6. September 2019 - 202 ObOWi 1581/19).
  • OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23

    Corona, Befreiuung von der Maskenpflicht, Vorlage eines ärztlichen Attestes,

    Sollte bereits am Vorfallstag ein Attest vorgelegt worden sein, aber im Hinblick auf § 279 StGB , § 81 OWiG weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, wird das Amtsgericht im Übrigen nicht gehindert sein, durch Nachfragen bei dem ausstellenden Arzt oder durch ähnliche Nachforschungen den Sachverhalt aufzuklären (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 4 Rb 25 Ss 786/21 -, Rn. 23, juris).
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