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   LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12   

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LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12 (https://dejure.org/2013,51912)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 24.07.2013 - 4 S 101/12 (https://dejure.org/2013,51912)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 4 S 101/12 (https://dejure.org/2013,51912)
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  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 6 K 2456/09

    Umsatzsteuerfreie Vermittlungstätigkeit bei mehrstufigem Vertriebssystem - hier:

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Voraussetzung ist jedoch, dass sich seine Tätigkeit nicht etwa nur auf die Übernahme eines Teils der mit dem Vertrag verbundenen Sacharbeit beschränkt (EuGH, Urteil vom 21.06.2007, Rs. C-453/05 (Ludwig), Slg. 2007 Seite I-05083; BFH, Urteil vom 06.09.2007 - V R 50/05, BFHE 219, 237; siehe hierzu insgesamt auch FG Münster, Urteil vom 31.01.2013 - 5 K 189/10 U, nicht rechtskräftig, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2011 - 6 K 2456/09, nicht rechtskräftig, DStRE 2011, 1210).

    Deshalb kann auch insoweit nicht ohne eine umfangreiche Gesamtschau des Inhalts und der Ausgestaltung der Kooperation zwischen der Klägerin und dem Beklagten und der Frage, ob die Klägerin auch durch angestellte Mitarbeiter Versicherungen vermittelt oder überwiegend mit selbständigen Vermittlern tätig war, entscheiden werden (vgl. zu den Maßstäben etwa die Prüfung in: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2011 - 6 K 2456/09, nicht rechtskräftig, DStRE 2011, 1210, juris Rn. 112-116).

    Zudem hat das FG Rheinland-Pfalz die Revision hinsichtlich der Frage zugelassen, ob eine Gesellschaft, die sich zur Vermittlung von Fondsanteilen überwiegend selbständiger Vermittler bedient, mit ihrer Tätigkeit in vollem Umfang steuerfreie Vermittlungsleistungen erbringt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2011 - 6 K 2456/09, nicht rechtskräftig, DStRE 2011, 1210).

  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Denn die Erteilung einer Rechnung nach Maßgabe des § 14 UStG kann gemäß § 242 BGB dann nicht verlangt werden, wenn die Umsatzsteuerpflicht ernstlich zweifelhaft ist und die zuständige Finanzbehörde den Vorgang noch nicht bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1980 - II ZR 76/79, NJW 1980, 2710; BGH, Urteil vom 24.02.1988 - VIII ZR 64/87, BGHZ 104, 284ff; BGH, Urteil vom 10.11.1988 - VII ZR 137/87, NJW 1989, 302ff; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2001 - 10 U 36/00, NZM 2001, 591; Kniffka , in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Teil, Rn 145; offengelassen von BGH, Urteil vom 02.11.2001 - V ZR 224/00, NJW-RR 2002, 376; zweifelnd auch Zeuner , in: Bunjes/Geist, UStG, § 14, Rn. 68).

    Voraussetzung für eine ernstliche zweifelhafte Steuerpflicht ist, dass eine endgültige Beurteilung der objektiven Steuerpflicht auf besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art stößt und damit ernsthaft die Gefahr besteht, dass die Finanzbehörden die Frage der Steuerpflicht abweichend von der Einschätzung der Zivilgerichte beurteilen (BGH, Urteil vom 02.11.2001 - V ZR 224/00, NJW-RR 2002, 376).

    Die Zulassung der Revision beruht darauf, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 02.11.2001 (V ZR 224/00, NJW-RR 2002, 376) offen gelassen hat, ob an der Rechtsprechung zum Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts bei ernstlich zweifelhafter Steuerrechtslage festzuhalten ist.

  • FG Münster, 31.01.2013 - 5 K 189/10

    Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus d. entgeltlichen Weitergabe von

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Voraussetzung ist jedoch, dass sich seine Tätigkeit nicht etwa nur auf die Übernahme eines Teils der mit dem Vertrag verbundenen Sacharbeit beschränkt (EuGH, Urteil vom 21.06.2007, Rs. C-453/05 (Ludwig), Slg. 2007 Seite I-05083; BFH, Urteil vom 06.09.2007 - V R 50/05, BFHE 219, 237; siehe hierzu insgesamt auch FG Münster, Urteil vom 31.01.2013 - 5 K 189/10 U, nicht rechtskräftig, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2011 - 6 K 2456/09, nicht rechtskräftig, DStRE 2011, 1210).

    Denn das FG Münster hat die Revision hinsichtlich der Rechtsfrage zugelassen, ob es für die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 11 UStG ausreicht, wenn sich die Tätigkeit im Wesentlichen auf die bloße Weitergabe beschränkt, nämlich das bloße Kaufen und Verkaufen von Angeboten zum Abschluss von Kurzzeitversicherungsverträgen, da es sich nur um eine Art Handelstätigkeit handelt, die aber keinen spezifischen oder wesentlichen Bezug zu einzelnen Vermittlungsgeschäften aufweist (FG Münster, Urteil vom 31.01.2013 - 5 K 189/10 U, juris).

  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Voraussetzung ist jedoch, dass sich seine Tätigkeit nicht etwa nur auf die Übernahme eines Teils der mit dem Vertrag verbundenen Sacharbeit beschränkt (EuGH, Urteil vom 21.06.2007, Rs. C-453/05 (Ludwig), Slg. 2007 Seite I-05083; BFH, Urteil vom 06.09.2007 - V R 50/05, BFHE 219, 237; siehe hierzu insgesamt auch FG Münster, Urteil vom 31.01.2013 - 5 K 189/10 U, nicht rechtskräftig, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2011 - 6 K 2456/09, nicht rechtskräftig, DStRE 2011, 1210).
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Die Zuvielforderung von 320 EUR in der Rechnung vom 26. April 2011 ließ den tatsächlich geschuldeten Betrag von 1.280 EUR nicht in den Hintergrund treten (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.1990 - XI ZR 217/89, NJW 1991, 1286) und der tatsächlich geschuldete Betrag war auch hinreichend sicher ermittelbar (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2006 - 3 U 200/05, juris).
  • BFH, 30.10.2008 - V R 44/07

    Umsatzsteuer beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmer, der diese Leistungen übernimmt, durch Prüfung eines jeden Vertragsangebots zumindest mittelbar auf eine der Vertragsparteien einwirken kann, wobei auf die Möglichkeit, eine solche Prüfung im Einzelfall durchzuführen, abzustellen ist (BFH, Urteil vom 30.10.2008 - V R 44/07, VersR 2009, 1560).
  • BFH, 14.05.2014 - XI R 13/11

    Zur Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Eine Entscheidung in dem hierzu unter dem Aktenzeichen XI R 13/11 beim Bundesfinanzhof anhängigen Rechtsstreit ist ebenfalls noch nicht getroffen.
  • BFH, 06.09.2007 - V R 50/05

    Keine umsatzsteuerfreien Umsätze eines sog. Werbeagenten i.S.d. § 4 Nr. 11 UStG

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Voraussetzung ist jedoch, dass sich seine Tätigkeit nicht etwa nur auf die Übernahme eines Teils der mit dem Vertrag verbundenen Sacharbeit beschränkt (EuGH, Urteil vom 21.06.2007, Rs. C-453/05 (Ludwig), Slg. 2007 Seite I-05083; BFH, Urteil vom 06.09.2007 - V R 50/05, BFHE 219, 237; siehe hierzu insgesamt auch FG Münster, Urteil vom 31.01.2013 - 5 K 189/10 U, nicht rechtskräftig, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.03.2011 - 6 K 2456/09, nicht rechtskräftig, DStRE 2011, 1210).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 67/01

    Aufpreis

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Die Verschaffung von Versicherungsschutz i.S. von § 4 Nr. 10 b UStG liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt (BFH, Urteil vom 16.01.2003 V R 16/02, BStBl II 2003, 445; Urteil vom 09.10.2002 V R 67/01, BFH/NV 2003, 130), mithin der Unternehmer selbst einem Dritten Versicherungsschutz verschafft.
  • BFH, 16.01.2003 - V R 16/02

    Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells

    Auszug aus LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12
    Die Verschaffung von Versicherungsschutz i.S. von § 4 Nr. 10 b UStG liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt (BFH, Urteil vom 16.01.2003 V R 16/02, BStBl II 2003, 445; Urteil vom 09.10.2002 V R 67/01, BFH/NV 2003, 130), mithin der Unternehmer selbst einem Dritten Versicherungsschutz verschafft.
  • BFH, 24.07.2014 - V R 9/13

    Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler

  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 200/05

    Rückgabe von gewerblich genutzten Mieträumen

  • BGH, 16.01.1992 - VII ZR 85/90

    Kein Teilurteil bei rechtsfehlerhaft festgestelltem Zurückbehaltungsrecht

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

  • BFH, 28.05.2009 - V R 7/08

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG für Umsätze als "Untervermittler"

  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10

    Barmen Live

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

  • EuGH, 03.03.2005 - C-472/03

    Arthur Andersen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 U 68/07

    Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten

  • EuGH, 03.04.2008 - C-124/07

    J.C.M. Beheer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Dienstleistungen im

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 137/87

    Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00

    Mündliche Aufhebung eines Mietvertrages mit Schriftformklausel; Anspruch des

  • BGH, 14.01.1980 - II ZR 76/79

    Rechnung: Gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer

  • FG München, 19.05.2010 - 3 K 134/07

    Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei Versicherungsvermittlung im

  • OLG Brandenburg, 30.11.2007 - 7 U 94/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung eines Mindestumsatzes und einer diesbezüglichen

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