Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zur Kürzung der Versorgungsbezüge wegen eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs - hier: bei einem in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kürzung der Versorgungsbezüge wegen eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs bei einem in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz insbesondere gegen das Willkürverbot; Unterschiede zwischen dem Eintritt in den ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; BeamtVG § ... 14 Abs. 6; ; BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 1; ; BeamtVG § 63 Nr. 10; ; BRRG § 32; ; BRRG § 130 Abs. 2; ; BBesG § 4 Abs. 1; ; BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1 Satz 3; ; BGB § 1587b Abs. 2; ; LBG § 61; ; LBG § 64; ; LBG § 65
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versorgung, Dienstunfall: Einstweiliger Ruhestand, Kürzung Versorgungsbezüge, Versorgungsausgleich, Quasi-Splitting, Erhöhtes Ruhegehalt, Willkürverbot, Altersgrenze, Vorzeitiger Ruhestand
- rechtsportal.de
Versorgung, Dienstunfall: Einstweiliger Ruhestand, Kürzung Versorgungsbezüge, Versorgungsausgleich, Quasi-Splitting, Erhöhtes Ruhegehalt, Willkürverbot, Altersgrenze, Vorzeitiger Ruhestand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.07.2005 - 18 K 1506/04
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 471
- DÖV 2007, 665
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Dafür erhält der ausgleichspflichtige Beamte bei Eintritt in den Ruhestand nur noch um den Versorgungsausgleich gekürzte Ruhestandsbezüge (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 09.11.1995, NVwZ 1996, 584; Bayer. VGH, Urteil vom 24.03.1993 - 3 B 93.42 -, Juris).Für Letzteren hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der genannte Nachteil letztlich auf der Tatsache beruht, dass der vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamte erheblich viel eher als der "Regelbeamte" in den Genuss seiner Versorgungsbezüge kommt und daher sachlich gerechtfertigt ist (BVerfG, Beschluss vom 09.11.1995, NVwZ 1996, 584).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Er ist verletzt, wenn die (un)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.1987, BVerfGE 76, 256, 329). - BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02
Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97
Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263). - VG Stuttgart, 26.07.2005 - 18 K 1506/04
Kürzung der Versorgungsbezüge eines geschiedenen vorzeitig in den Ruhestand …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2005 - 18 K 1506/04 - wird abgelehnt. - VGH Bayern, 24.03.1993 - 3 B 93.42
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.11.2006 - 4 S 1803/05
Dafür erhält der ausgleichspflichtige Beamte bei Eintritt in den Ruhestand nur noch um den Versorgungsausgleich gekürzte Ruhestandsbezüge (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 09.11.1995, NVwZ 1996, 584; Bayer. VGH, Urteil vom 24.03.1993 - 3 B 93.42 -, Juris).
- VG Stuttgart, 08.02.2007 - 18 K 1971/07
Vorläufiger Rechtsschutz - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für dauerhafte …
In Anwendung des in Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 geregelten beamtenrechtlichen Teilstatus geht die Kammer für das Hauptsacheverfahren von dem zweifachen Jahresbetrag des streitigen Differenzbetrages aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.04.2005 - 2 KSt 1.05 -, Juris, und Beschluss vom 13.09.1999 - 2 B 53.99 -, NVwZ-RR 2000, 176; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.2006 - 4 S 1803/05 -, Juris) und hält im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs ein Viertel des Hauptsachestreitwerts für angemessen. - VG Saarlouis, 20.09.2011 - 5 L 793/11
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bau einer Industriehalle
Mit einer Länge von 19, 74 m überschreite die "Garage" die maximal zulässige Länge von 12 m. Zudem sei nicht sichergestellt, dass das Gebäude ausschließlich als Garage genutzt werde.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.03.2007 - 2 R 9/06 -, BRS 71 Nr. 174; Beschluss vom 31.05.2007 - 2 A 189/07 -, NVwZ-RR 2007, 471) Vielmehr stelle sich auch dieser Teil des Gebäudes als Teil der Lagerhalle dar. - VG München, 10.02.2009 - M 21 K 07.3609
Anwendbarkeit des BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 1 auf Beamte, die einer …
Das Gericht sieht sich in seiner Auffassung, dass die bei dem Kläger vorgenommene Kürzung der Versorgungsbezüge wegen eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG rechtmäßig ist, schließlich dadurch bestätigt, dass die Vorschrift selbst in einem Fall für anwendbar und nicht gegen das Willkürverbot verstoßend erklärt wurde, in dem die Versorgungsbezüge eines vor Erreichen der Altersgrenze - aus im Verantwortungsbereich des Dienstherren liegenden Gründen - in den einstweiligen Ruhestand versetzten politischen Beamten gekürzt wurden (VGH Baden-Württemberg vom 06.11.2006 - 4 S 1803/05 - NVwZ-RR 2007, 471 = IÖD 2007, 156 = ZBR 2007, 281 = DÖV 2007, 665).