Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 20.05.2009 - 4 Sa 1734/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Energiekostenerstattung als Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 BetrAVG
Energiekostenerstattung als Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einzelvertragliche Regelung zur Erstattung von Energiekosten unter Hinweis auf künftige Betriebsvereinbarung; Nachwirkende Regelungsbefugnis des Betriebsrates für Betriebsrentner
- LAG Düsseldorf
§ 1 BetrAVG
Energiekostenerstattung als Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einzelvertragliche Regelung zur Erstattung von Energiekosten unter Hinweis auf künftige Betriebsvereinbarung; nachwirkende Regelungsbefugnis des Betriebsrates für Betriebsrentner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 10.11.2008 - 3 Ca 2635/07
- LAG Düsseldorf, 20.05.2009 - 4 Sa 1734/08
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 462/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Düsseldorf, 26.06.2008 - 11 Sa 450/08
Betriebliche Energiekostenerstattung und Altersversorgung; schuldrechtlicher …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2009 - 4 Sa 1734/08
Wegen der weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Akte, sowie das Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 26.06.2008 - 11 Sa 450/08 -, das einen zumindest in weiten Teilen ähnlichen Sachverhalt betrifft, Bezug genommen.Des Weiteren schließt sich die erkennende Kammer der Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf in dem Urteil vom 26.06.2008 - 11 Sa 450/08 -, das beiden Parteien im Einzelnen bekannt ist, an.
- BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05
Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2009 - 4 Sa 1734/08
Wenn auch das Bundesarbeitsgericht - zuletzt im Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 476/05 - davon ausgeht, dass die Betriebspartner durch Betriebsvereinbarung nicht Rechte und Pflichten derjenigen Mitarbeiter begründen oder modifizieren können, die bereits aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausgeschieden und in den Ruhestand eingetreten sind, ist diese Rechtsprechung nach Auffassung der Kammer jedenfalls nicht auf eine Fallgestaltung zu übertragen, in der - wie vorliegend - die Arbeitsvertragsparteien individualrechtlich sich einer solchen künftigen Regelung durch die Betriebspartner unterwerfen. - BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03
Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2009 - 4 Sa 1734/08
Soweit die Berufungsbegründung in diesem Zusammenhang die Auffassung vertritt, auch aufgrund dieser Regelungen könnten Veränderungen nach Eintritt des Versorgungsfalles, die auf dieser Klausel beruhten, allenfalls geringfügige Verschlechterungen rechtfertigen - so unter Bezugnahme auf das Urteil des BAG vom 12.10.2004 - 3 AZR 557/03 -, kann dieser Ansicht nicht gefolgt werden:.
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 462/09
Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2009 - 4 Sa 1734/08 - aufgehoben.