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   LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05   

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LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05 (https://dejure.org/2006,7527)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.03.2006 - 4 Sa 22/05 (https://dejure.org/2006,7527)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. März 2006 - 4 Sa 22/05 (https://dejure.org/2006,7527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit der (kurzen) Insolvenzkündigungsfrist des § 113 S 2 InsO auf Konkursverfahren, die vor dem 1.10.1996 eröffnet wurden, wenn der Konkursverwalter die Kündigung nach diesem Zeitpunkt erklärt hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Arbeitnehmers im Rahmen eines Insolvenzverfahrens; Weiterbeschäftigung weniger Arbeitnehmer zur Auslaufproduktion und der Aufrechterhaltung der Produktion lediglich eines Produktes; Hinreichende Unterrichtung des Betriebsrates über die betrieblichen ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    InsO § 113 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 113
    Anwendung der kurzen Insolvenzkündigungsfrist bei Konkurseröffnung vor Inkrafttreten der Bestimmung und späterer Kündigungserklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    Selbst wenn man also mit dem Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 27.01.2005 - C 188/03 - NZA 2005, 213) annimmt, die Art. 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG vom 20.07.1998 über Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Massenentlassungen seien dahingehend auszulegen, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis ist, das als Entlassung gilt, ist die Massenentlassungsanzeige rechtzeitig vor Ausspruch der Kündigung beim zuständigen Arbeitsamt eingegangen.
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt sich der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden vergleichbaren Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit (vgl. zuletzt BAG, 05.12.2002 -2 AZR 697/01 - und BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 60 und 70 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt sich der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden vergleichbaren Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit (vgl. zuletzt BAG, 05.12.2002 -2 AZR 697/01 - und BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 60 und 70 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Mitteilung der Auswahlkriterien dann nicht erforderlich, wenn diese für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers überhaupt nicht ausschlaggebend waren (BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 - AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 47; BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 5; BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - AP BetrVG § 102 Nr. 140).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Mitteilung der Auswahlkriterien dann nicht erforderlich, wenn diese für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers überhaupt nicht ausschlaggebend waren (BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 - AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 47; BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 5; BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - AP BetrVG § 102 Nr. 140).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Mitteilung der Auswahlkriterien dann nicht erforderlich, wenn diese für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers überhaupt nicht ausschlaggebend waren (BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 - AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 47; BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 5; BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - AP BetrVG § 102 Nr. 140).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    Zutreffend ist in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat grundsätzlich unaufgefordert die Gründe mitzuteilen hat, die zu der von ihm getroffenen sozialen Auswahl geführt haben (grundlegend BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP BetrVG § 102 Nr. 31; KR-Etzel, 6. Aufl. § 102 BetrVG, Rz. 62 f; APS-Koch, 2. Aufl. § 102 BetrVG Rz. 111).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    In seinen Urteilen vom 16.06.1999 (4 AZR 68/98 - zitiert nach Juris) und vom 19.01.2000 (4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5) ist das Bundesarbeitsgericht hiervon aber stillschweigend ausgegangen.
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    Die teilweise geäußerten Bedenken gegen diese vorzeitige Inkraftsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung haben weder das Bundesarbeitsgericht noch das Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt erachtet ( BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98 -AP InsO § 113 Nr. 3; BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 - AP InsO § 113 Nr. 4).
  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
    Die teilweise geäußerten Bedenken gegen diese vorzeitige Inkraftsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung haben weder das Bundesarbeitsgericht noch das Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt erachtet ( BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98 -AP InsO § 113 Nr. 3; BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 - AP InsO § 113 Nr. 4).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 68/98
  • BFH, 24.08.1961 - V 98/59 U

    Verlust der Vermittlereigenschaft eines Zwischenhändlers bei fehlender

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