Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 04.06.1997

Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 29.10.1997 - 4 Sa 350/97   

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https://dejure.org/1997,12588
LAG Sachsen, 29.10.1997 - 4 Sa 350/97 (https://dejure.org/1997,12588)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29.10.1997 - 4 Sa 350/97 (https://dejure.org/1997,12588)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 4 Sa 350/97 (https://dejure.org/1997,12588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierungsfeststellungsklage im öffentlichen Dienst; Beschäftigung und Berufsbild der Pädagogischen Unterrichtshilfe beim Land Sachsen; Wirksamkeit eines notwendigen Änderungsvertrages bei Weiterbeschäftigung durch denselben Rechtsträger; Anfechtbarkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

    Sächsisches Landesarbeitsgericht - 4 Sa 350/97 -.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1997 - 4 Sa 350/97 - aufgehoben.

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.06.1997 - 4 Sa 350/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10019
LAG Düsseldorf, 04.06.1997 - 4 Sa 350/97 (https://dejure.org/1997,10019)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.06.1997 - 4 Sa 350/97 (https://dejure.org/1997,10019)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 4 Sa 350/97 (https://dejure.org/1997,10019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Voraussetzung einer Umsetzung; Anspruch auf Überstundenableistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BMT-G
    Arbeitsplatz: Umsetzung - Cheffahrer des Oberstadtdirektors

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.06.1997 - 4 Sa 350/97
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. dazu das Urteil zuletzt vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 -), dass der Arbeitgeber, wenn zwischen Arbeitnehmern Spannungen bestehen, berechtigt ist, diesen Spannungen durch Umsetzung eines Arbeitnehmers zu begegnen; insbesondere ist der Arbeitgeber nicht gehalten, anstelle der Umsetzung eine Abmahnung auszusprechen.
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