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   LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07   

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https://dejure.org/2007,14292
LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07 (https://dejure.org/2007,14292)
LAG München, Entscheidung vom 22.11.2007 - 4 Sa 636/07 (https://dejure.org/2007,14292)
LAG München, Entscheidung vom 22. November 2007 - 4 Sa 636/07 (https://dejure.org/2007,14292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Arbeitgeberkündigung wegen des Vorwurfs des versuchten "Erschleichens" einer Doppelzahlung durch den Arbeitgeber; Notwendigkeit einer Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung; Zumutbarkeit der Einhaltung ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; SGB IX § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Fristlose Kündigung bei versuchter Erschleichung einer Doppelzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07
    Die Notwendigkeit einer vorherigen, vergeblichen, Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten, außerordentlichen oder auch ordentlichen, Kündigung entfällt, wenn hierdurch eine Verhaltensänderung in Zukunft nicht erwartet werden konnte oder die Pflichtwidrigkeit derart schwerwiegend war, dass deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar und eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen waren (vgl. zuletzt etwa BAG, U. v. 12.01.2006, NZA 2006, S. 917 f - Rz. 55, m. w. N. -).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07
    Letzteres stellt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Arbeitsverhältnis und auch kein arbeitnehmerähnliches Vertragsverhältnis dar - auch kein "Mitgliedschaftsverhältnis eigener Art" oder sinngerecht o. ä., wie die Klagepartei mit raunenden Apercus mutmaßen will -, sondern eine schlichte Vereinsmitgliedschaft gemäß §§ 21 f BGB, deren Recht sich näher nach der Vereinssatzung (§ 25 BGB) bestimmt (vgl. nur BAG, B. v. 20.02.1996, 6 ABR 5/85, AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; B. v. 06.07.1995, 5 AZB 9/93, AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; B. v. 22.04.1997, 1 ABR 74/96, AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; siehe näher auch Schwab/Weth-Kliemt, ArbGG (2004), § 5 Rz. 170 und 173 m. w. N.).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07
    Letzteres stellt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Arbeitsverhältnis und auch kein arbeitnehmerähnliches Vertragsverhältnis dar - auch kein "Mitgliedschaftsverhältnis eigener Art" oder sinngerecht o. ä., wie die Klagepartei mit raunenden Apercus mutmaßen will -, sondern eine schlichte Vereinsmitgliedschaft gemäß §§ 21 f BGB, deren Recht sich näher nach der Vereinssatzung (§ 25 BGB) bestimmt (vgl. nur BAG, B. v. 20.02.1996, 6 ABR 5/85, AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; B. v. 06.07.1995, 5 AZB 9/93, AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; B. v. 22.04.1997, 1 ABR 74/96, AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; siehe näher auch Schwab/Weth-Kliemt, ArbGG (2004), § 5 Rz. 170 und 173 m. w. N.).
  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

    Auszug aus LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07
    Zwar muss sich der eigentlich Kündigungsberechtigte ggf. die Kenntnis eines Dritten - insbesondere eines in herausgehobener Stellung tätigen Vorgesetzten mit arbeitgeberähnlicher Funktion o. ä. ohne Kündigungsberechtigung - zurechnen lassen, wenn dessen Stellung im Betrieb nach den Umständen des Einzelfalls erwarten lässt, dieser werde den Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt/vorwurf unterrichten - um zu vermeiden, dass der Kündigungsberechtigte sich auf eine erst später erlangte Kenntnis beruft und dies darauf beruht, dass die vom Arbeitgeber zu verantwortende Organisation des Betriebes zu einer Verzögerung des Fristbeginns führt, obwohl eine andere Organisation - andere Informationsstränge und -flüsse - sachgemäß und zumutbar gewesen wären (vgl. etwa BAG, U. v. 05.05.1977, 2 AZR 297/76, AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; APS-Dörner, aaO, § 626 BGB Rz. 132 m. w. N.).
  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82

    Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht nach § 22 Abs. 2 SchwbG

    Auszug aus LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07
    a) Für eine fehlerhafte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch der Kündigung, die die Beklagte erstinstanzlich ausreichend substantiiert ausgeführt hatte, fehlt es an jeglichem erforderlichen qualifizierten Bestreiten der Klägerin und Anhaltspunkten sonst - ungeachtet dessen, dass dies keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die streitgegenständliche Kündigung wäre (vgl. BAG, U. v. 28.07.1983, 2 AZR 122/82, AP Nr. 1 zu § 22 SchwbG; BVerwG, B. v. 15.02.1990, ZBR 1990, S. 323 f/325; APS-Vossen, aaO, § 85 SGB IX Rz. 31).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

    Auszug aus LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07
    Letzteres stellt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Arbeitsverhältnis und auch kein arbeitnehmerähnliches Vertragsverhältnis dar - auch kein "Mitgliedschaftsverhältnis eigener Art" oder sinngerecht o. ä., wie die Klagepartei mit raunenden Apercus mutmaßen will -, sondern eine schlichte Vereinsmitgliedschaft gemäß §§ 21 f BGB, deren Recht sich näher nach der Vereinssatzung (§ 25 BGB) bestimmt (vgl. nur BAG, B. v. 20.02.1996, 6 ABR 5/85, AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; B. v. 06.07.1995, 5 AZB 9/93, AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; B. v. 22.04.1997, 1 ABR 74/96, AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; siehe näher auch Schwab/Weth-Kliemt, ArbGG (2004), § 5 Rz. 170 und 173 m. w. N.).
  • BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54

    Richter auf Lebenszeit - Grundsatz im GG - Richter auf Lebenszeit -

    Auszug aus LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07
    Zwar muss sich der eigentlich Kündigungsberechtigte ggf. die Kenntnis eines Dritten - insbesondere eines in herausgehobener Stellung tätigen Vorgesetzten mit arbeitgeberähnlicher Funktion o. ä. ohne Kündigungsberechtigung - zurechnen lassen, wenn dessen Stellung im Betrieb nach den Umständen des Einzelfalls erwarten lässt, dieser werde den Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt/vorwurf unterrichten - um zu vermeiden, dass der Kündigungsberechtigte sich auf eine erst später erlangte Kenntnis beruft und dies darauf beruht, dass die vom Arbeitgeber zu verantwortende Organisation des Betriebes zu einer Verzögerung des Fristbeginns führt, obwohl eine andere Organisation - andere Informationsstränge und -flüsse - sachgemäß und zumutbar gewesen wären (vgl. etwa BAG, U. v. 05.05.1977, 2 AZR 297/76, AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; APS-Dörner, aaO, § 626 BGB Rz. 132 m. w. N.).
  • LAG München, 11.11.2008 - 8 Sa 298/08

    Zeugnisberichtigung - Darlegungs- und Beweislast - Pflicht des Arbeitnehmers zur

    Die auf das Verhalten der Klägerin gestützte außerordentliche fristlose Kündigung war rechtswirksam (LAG München Urteil vom 22.11.2007 - 4 Sa 636/07 -).

    Im Übrigen war ihr Verhalten gerade nicht zu jedem Zeitpunkt einwandfrei, denn die auf das "Erschleichen" ungerechtfertigter Entgeltzahlung gestützte außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 28.12.2006 war rechtswirksam (LAG München Urteil vom 22.11.2007 - 4 Sa 636/07 -).

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