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   LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98   

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https://dejure.org/1998,40192
LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98 (https://dejure.org/1998,40192)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23.09.1998 - 4 Sa 69/98 (https://dejure.org/1998,40192)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23. September 1998 - 4 Sa 69/98 (https://dejure.org/1998,40192)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin, 05.11.1997 - 13 Sa 35/97

    Unwirksamkeit eines Sozialplans; Betriebsgewerkschaftsleitung; Demokratische

    Auszug aus LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
    Angesichts dessen läßt sich nicht feststellen, daß diese Wahl geheim und nach demokratischen Grundsätzen erfolgt ist, wie der Kläger meint, vielmehr ergibt sich daraus eindeutig, daß eine derart durchgeführte Wahl den demokratischen Grundsätzen im Sinne der Übergangsregelung des Einigungsvertrages nicht entsprach, da sie weder geheim noch unmittelbar, noch frei, noch gleich war (so auch LAG Berlin vom 5.11.1997 13 Sa 35/97).

    Sie wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen, daß der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB unterfällt (BAG vom 30.11.1994 in NZA 95, 643 (644); BAG vom 12.9.1979 4 AZR 420/77 - BB 80728 zu Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG; LAG Hamm vom 15.1.1990 19 Sa 1148/89 in LAG Nr. 18 zu § 9 KSchG entgegen LAG Bremen vom 23.11.1982 - 4 Sa 152/82 in EZA § 9 KSchG n. F. Nr. 12; Münchener Komm. v. Feldmann § 196 Rdnr. 29; BAG v. 27.3.1996 10 AZR 668/95 NZA 96, 986 zu tariflichen Ausschlußfristen für Sozialplanansprüche; LAG Berlin vom 5.11.1997 13 Sa 35/97).

  • BAG, 12.09.1979 - 4 AZR 420/77

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Formularmäßiger Erlass - Abfindung -

    Auszug aus LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
    Sie wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen, daß der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB unterfällt (BAG vom 30.11.1994 in NZA 95, 643 (644); BAG vom 12.9.1979 4 AZR 420/77 - BB 80728 zu Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG; LAG Hamm vom 15.1.1990 19 Sa 1148/89 in LAG Nr. 18 zu § 9 KSchG entgegen LAG Bremen vom 23.11.1982 - 4 Sa 152/82 in EZA § 9 KSchG n. F. Nr. 12; Münchener Komm. v. Feldmann § 196 Rdnr. 29; BAG v. 27.3.1996 10 AZR 668/95 NZA 96, 986 zu tariflichen Ausschlußfristen für Sozialplanansprüche; LAG Berlin vom 5.11.1997 13 Sa 35/97).
  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
    Sie wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen, daß der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB unterfällt (BAG vom 30.11.1994 in NZA 95, 643 (644); BAG vom 12.9.1979 4 AZR 420/77 - BB 80728 zu Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG; LAG Hamm vom 15.1.1990 19 Sa 1148/89 in LAG Nr. 18 zu § 9 KSchG entgegen LAG Bremen vom 23.11.1982 - 4 Sa 152/82 in EZA § 9 KSchG n. F. Nr. 12; Münchener Komm. v. Feldmann § 196 Rdnr. 29; BAG v. 27.3.1996 10 AZR 668/95 NZA 96, 986 zu tariflichen Ausschlußfristen für Sozialplanansprüche; LAG Berlin vom 5.11.1997 13 Sa 35/97).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 79/94

    Sozialplanabfindung - Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
    Sie wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen, daß der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB unterfällt (BAG vom 30.11.1994 in NZA 95, 643 (644); BAG vom 12.9.1979 4 AZR 420/77 - BB 80728 zu Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG; LAG Hamm vom 15.1.1990 19 Sa 1148/89 in LAG Nr. 18 zu § 9 KSchG entgegen LAG Bremen vom 23.11.1982 - 4 Sa 152/82 in EZA § 9 KSchG n. F. Nr. 12; Münchener Komm. v. Feldmann § 196 Rdnr. 29; BAG v. 27.3.1996 10 AZR 668/95 NZA 96, 986 zu tariflichen Ausschlußfristen für Sozialplanansprüche; LAG Berlin vom 5.11.1997 13 Sa 35/97).
  • BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 804/94

    Abfindung aus Rationalisierungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
    Das ergibt sich aber nicht etwa schon aus der Nichtbeteiligung der Arbeitnehmer der Gliederungen und Einrichtungen der Beklagten bei der Wahl der BGL des Parteivorstandes, denn insoweit handelt es sich allenfalls um eine Verkennung des Betriebsbegriffs, der eine Betriebsratswahl nach dem Betriebsverfassungsgesetz nur anfechtbar, nicht aber nichtig macht (BAG AP Nr. 1 u. 3 zu § 1 BetrVerfG 1972; BAG vom 13.3.1996 10 AZR 809 u. 835/94 n. V. BAG v. 13.11.1996 10 AZR 804/94).
  • BGH, 25.05.1988 - IVa ZR 14/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung hinsichtlich des späteren Erhebens einer

    Auszug aus LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
    Insbesondere verstößt es nicht gegen § 242 BGB, wenn die Verjährungseinrede erst in der Berufungsinstanz erhoben wird (BGH NJW-RR 88, 1195).
  • LAG Hamm, 15.01.1990 - 19 Sa 1148/89

    Abfindung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Verjährung eines

    Auszug aus LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
    Sie wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen, daß der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB unterfällt (BAG vom 30.11.1994 in NZA 95, 643 (644); BAG vom 12.9.1979 4 AZR 420/77 - BB 80728 zu Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG; LAG Hamm vom 15.1.1990 19 Sa 1148/89 in LAG Nr. 18 zu § 9 KSchG entgegen LAG Bremen vom 23.11.1982 - 4 Sa 152/82 in EZA § 9 KSchG n. F. Nr. 12; Münchener Komm. v. Feldmann § 196 Rdnr. 29; BAG v. 27.3.1996 10 AZR 668/95 NZA 96, 986 zu tariflichen Ausschlußfristen für Sozialplanansprüche; LAG Berlin vom 5.11.1997 13 Sa 35/97).
  • LAG Bremen, 23.11.1982 - 4 Sa 152/82

    Abfindung

    Auszug aus LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
    Sie wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt und ist - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis auch - Arbeitseinkommen, daß der zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB unterfällt (BAG vom 30.11.1994 in NZA 95, 643 (644); BAG vom 12.9.1979 4 AZR 420/77 - BB 80728 zu Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG; LAG Hamm vom 15.1.1990 19 Sa 1148/89 in LAG Nr. 18 zu § 9 KSchG entgegen LAG Bremen vom 23.11.1982 - 4 Sa 152/82 in EZA § 9 KSchG n. F. Nr. 12; Münchener Komm. v. Feldmann § 196 Rdnr. 29; BAG v. 27.3.1996 10 AZR 668/95 NZA 96, 986 zu tariflichen Ausschlußfristen für Sozialplanansprüche; LAG Berlin vom 5.11.1997 13 Sa 35/97).
  • LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98

    Verjährung von Ansprüchen auf Abfindung aus einem Sozialplan

    Demgegenüber meint das Landesarbeitsgericht Berlin (Urteil vom 23. September 1998 - 4 Sa 69/98) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß Abfindungen auch Arbeitseinkommen seien, so daß diese der kurzen Verjährungsfrist unterlägen.

    Deshalb überzeugen auch die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm und Berlin (LAG Hamm vom 15. Januar 1990 - 19 Sa 1148/89 - a. a. O.; LAG Berlin Urteil vom 23. September 1998 - 4 Sa 69/98 - a. a. O.) die Kammer nicht, weil diese aufgrund der Bezeichnung von Sozialplanabfindungen als Einkommen in den vorerwähnten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes diese ohne weiteres unter die kurze Verjährungsfrist von § 196 Abs. 1 BGB subsumieren.

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