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   LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98   

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https://dejure.org/1999,10938
LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98 (https://dejure.org/1999,10938)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10.02.1999 - 4 Sa 900/98 (https://dejure.org/1999,10938)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 4 Sa 900/98 (https://dejure.org/1999,10938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des Anhörungsverfahrens des Betriebsrates bei Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 102 112; KSchG § 1 Abs. 5
    Betriebsrat: Anhörung vor Ausspruch der Kündigung auch bei vorher abgeschlossenem Interessenausgleich mit Namensliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Ludwigshafen, 11.03.1997 - 1 Ca 3094/96

    Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeiters; Ordnungsgemäße Anhörung des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98
    Dies ist insbesondere dann zu fordern, wenn mehrere Akte sich ähneln und daher nicht festgestellt werden kann, ob -- wie das Arbeitsgericht Ludwigshafen in seiner Entscheidung vom 11.03.1997 (1 Ca 3094/96, in DB 97, 1339) zu Recht darstellt -- nur Gespräche über die Erstellung einer Namensliste von zu kündigenden Arbeitnehmern bzw. die Erstellung dieser Liste vorliegen, welche gleichzeitig Elemente enthalten, die -- später -- erforderlich sind, um ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG durchzuführen.
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98
    Insoweit ist vom Arbeitgeber klarzustellen, wann das Anhörungsverfahren beginnen soll (vgl. auch BAG vom 31.05.1983 -- 1 ABR 57/80 unter B II 1 b, bb der Gründe -- für einen Fall des § 99 BetrVG ).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 4 Sa 900/98 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10. Februar 1999 - 4 Sa 900/98 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

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