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LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit des Anhörungsverfahrens des Betriebsrates bei Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG §§ 102 112; KSchG § 1 Abs. 5
Betriebsrat: Anhörung vor Ausspruch der Kündigung auch bei vorher abgeschlossenem Interessenausgleich mit Namensliste - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 19.11.1997 - 6 Ca 728/97
- LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG Ludwigshafen, 11.03.1997 - 1 Ca 3094/96
Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeiters; Ordnungsgemäße Anhörung des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98
Dies ist insbesondere dann zu fordern, wenn mehrere Akte sich ähneln und daher nicht festgestellt werden kann, ob -- wie das Arbeitsgericht Ludwigshafen in seiner Entscheidung vom 11.03.1997 (1 Ca 3094/96, in DB 97, 1339) zu Recht darstellt -- nur Gespräche über die Erstellung einer Namensliste von zu kündigenden Arbeitnehmern bzw. die Erstellung dieser Liste vorliegen, welche gleichzeitig Elemente enthalten, die -- später -- erforderlich sind, um ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG durchzuführen. - BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80
Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 4 Sa 900/98
Insoweit ist vom Arbeitgeber klarzustellen, wann das Anhörungsverfahren beginnen soll (vgl. auch BAG vom 31.05.1983 -- 1 ABR 57/80 unter B II 1 b, bb der Gründe -- für einen Fall des § 99 BetrVG ).
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste
Landesarbeitsgericht Nürnberg - 4 Sa 900/98 -.Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10. Februar 1999 - 4 Sa 900/98 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.