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   OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04   

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https://dejure.org/2004,12543
OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04 (https://dejure.org/2004,12543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04 (https://dejure.org/2004,12543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2004 - 4 Ss OWi 165/04 (https://dejure.org/2004,12543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Waage; achsweises Wiegen; Beruhigungsstrecke; Sachverständigengutachten; Beweisverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichungen einer Waage zur Ermittlung der Überschreitung des Gesamtgewichts von der Eichung; Zulässichkeit der Ermittlung des Gesamtgewichts eines Fahrzeugs durch achsweises Wägen ; Voraussetzungen zur Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Anwendungsbereich des § 6 Abs. 4 ...

  • Judicialis

    EichO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EichO § 6
    Waage; achsweises Wiegen; Beruhigungsstrecke; Sachverständigengutachten; Beweisverwertungsverbot

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Das Ergebnis einer Wägung auf einer Waage, welche die Voraussetzungen des § 6 Abs.4 EichO nicht einhält, unterliegt nicht einem generellen Beweisverwertungsverbot

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04
    Das Gewicht des Verstosses und seine Bedeutung für die rechtsgeschützte Sphäre des Betroffenen sind bei der Abwägung ebenso zu beachten wie die Erwägung, dass der Staat eine funktionsfähige Rechtspflege zu gewährleisten hat (vgl. BGHSt 38, 214, 220).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04
    Deuten demnach im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern hin, muss sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen (vgl. BGHSt 43, 277, 283f; 39, 297, 300; OLG Karlsruhe VRS 98, 447, 452; AG Alsfeld DAR 1999, 517; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37.Aufl., § 3 StVO Rz 56b).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04
    Eine fehlerhafte Beweiserhebung löst nicht zwangsläufig ein Verwertungsverbot aus (vgl. BVerfG NJW 2000, 3557; BGHSt 44, 243,249; Meyer-Goßner, StPO, 46.Aufl., Einl. Rz 55 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist eine Rechtsbeschwerde dann zuzulassen, wenn sonst schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen würden, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. BGHSt 24, 15, 22; OLG Düsseldorf VRS 85, 373, 374; Göhler, OWiG, 13. Aufl. § 80 Rz 4).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04
    Eine fehlerhafte Beweiserhebung löst nicht zwangsläufig ein Verwertungsverbot aus (vgl. BVerfG NJW 2000, 3557; BGHSt 44, 243,249; Meyer-Goßner, StPO, 46.Aufl., Einl. Rz 55 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04
    Deuten demnach im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern hin, muss sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen (vgl. BGHSt 43, 277, 283f; 39, 297, 300; OLG Karlsruhe VRS 98, 447, 452; AG Alsfeld DAR 1999, 517; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37.Aufl., § 3 StVO Rz 56b).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss OWi 131/93
    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist eine Rechtsbeschwerde dann zuzulassen, wenn sonst schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen würden, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. BGHSt 24, 15, 22; OLG Düsseldorf VRS 85, 373, 374; Göhler, OWiG, 13. Aufl. § 80 Rz 4).
  • OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04

    Straßenfahrzeugwaage; Beschaffenheit; Wägung; Beweisverwertungsverbot

    Der Senat hat zwar in dem Parallel-Verfahren 4 Ss OWi 165/04 und 225/04 zu den angesprochenen Rechtsfragen Stellung genommen, doch ist eine Festigung dieser Rechtsprechung erforderlich, da Anwendungsbereich und Auslegung der geforderten Norm bei verschiedenen Amtsgerichten uneinheitlich gehandhabt worden ist und bei dem Amtsgericht Meschede auch in anderen gleichgelagerten Fällen zu Freisprüchen geführt hat.

    Der Senat hat in dem anhängigen Parallelverfahren - 4 Ss OWi 165/04 - bereits zu den hier entscheidungserheblichen Rechtsfragen Stellung genommen (vgl. auch 4 Ss OWi 225/04) und Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 4 Ss OWi 738/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der

    Aus diesem Grunde besteht die Gefahr (zu vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04 - OLG Hamm, Beschluss vom 26.11.1996 - 3 Ss OWi 1199/96 -), dass es in zukünftigen Fällen weiterhin zu fehlerhaften Entscheidungen durch das Amtsgericht Arnsberg kommen wird, zumal eine an der angefochtenen Entscheidung angelehnte Rechtsanwendung zur Folge hätte, dass etwaigen Einlassungen von Haltern bzw. von verantwortlichen Personen/Organen im Sinne des § 9 Abs. 1 - 2 OWiG, bei gegen die Fahrzeugführer gerichteten polizeilichen Kontrollmaßnahmen zugegen gewesen zu sein, "Tür und Tor" geöffnet wäre, was zu unerträglichen "Verfolgungsdefiziten" führen könnte.".
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07

    fahrlässiges Führen eines überladenen Lkw; Ermittlung einer Überladung geklärt;

    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die möglicherweise aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (OLG Hamm, Beschl. des 4. Senats v. 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04 - Beschl. v. 08.04.2004 - 4 Ss OWi 225/04 - OLG Hamm, Beschl. des 3. Senats v. 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; OLG Düsseldorf VRS 82, 233, 234; BayObLG, NZV 2001, 308, jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 34 StVZO Rdnr. 15).
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