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   BGH, 21.05.1992 - 4 StR 140/92   

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https://dejure.org/1992,2871
BGH, 21.05.1992 - 4 StR 140/92 (https://dejure.org/1992,2871)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1992 - 4 StR 140/92 (https://dejure.org/1992,2871)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 4 StR 140/92 (https://dejure.org/1992,2871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Entschuldigung bei Hinnehmbarkeit der Gefahr und eines Schadens - Erfordernis einer intensiven Prüfung über die Zumutbarkeit eines Ausweichens gegenüber dem Erfordernis eines Angriffs auf das Leben des Angreifers - Zumutbarkeit eines das eigene Leben aufs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 35
    Zumutbares Ausweichen bei entschuldigendem Notstand

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 487
  • StV 1993, 583
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 140/92
    An die Zumutbarkeit des Ausweichens und die insoweit bestehende Prüfungspflicht sind dabei um so strengere Maßstäbe anzulegen, je schwerer die Rechtsgutverletzung durch die im wirklichen oder vermeintlichen Notstand begangene Tat wiegt (BGHR StGB § 35 Abs. 2 Satz 1 Gefahr abwendbare 1; BGHSt 18, 311 f. m.w.Nachw., jeweils für den Fall des Putativnotstandes; gegen eine eigenständige Prüfungspflicht bei Vorliegen der Notstandsvoraussetzungen Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 35 Rdn. 17; Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 35 Rdn. 40; differenzierend Lackner StGB 19. Aufl. § 35 Rdn. 14).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 498/63

    Mitwirkung an Massenerschießungen jüdischer Einwohner - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 140/92
    Im Einzelfall mag zwar ein Ausweichen zumutbar sein, bei dem das eigene Leben aufs Spiel gesetzt wird (so BGH, Urteil vom 30. April 1952 - 5 StR 21/52; wesentlich zurückhaltender BGH NJW 1964, 730; grundsätzlich ablehnend Hirsch a.a.O. Rdn. 63).
  • BGH, 30.04.1952 - 5 StR 21/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 140/92
    Im Einzelfall mag zwar ein Ausweichen zumutbar sein, bei dem das eigene Leben aufs Spiel gesetzt wird (so BGH, Urteil vom 30. April 1952 - 5 StR 21/52; wesentlich zurückhaltender BGH NJW 1964, 730; grundsätzlich ablehnend Hirsch a.a.O. Rdn. 63).
  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    Hierzu gilt: Die Gefahr wäre dann nicht anders als durch die Notstandstat abwendbar gewesen, wenn diese das einzig geeignete Mittel gewesen wäre, der Notstandslage wirksam zu begegnen (BGH NJW 1966, 1823, 1824 f.; Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 140/92).

    Dabei sind die Anforderungen an diese Prüfungspflicht nach den konkreten Tatumständen zu bestimmen (BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 140/92).

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Je schwerer die ihm - ggf. auch nur vermeintlich - abgenötigte Straftat ist, um so sorgfältiger muss die Prüfung sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1963 - 4 StR 500/62, BGHSt 18, 311, juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 6. November 1951 - 1 StR 27/50 -, NJW 1952, 111 unter 4. der Gründe; die gleichen Maßstäbe für § 35 StGB anlegend BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 140/92 - NStZ 1992, 487, juris Rn. 8).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    In diese Richtung müssen alle Möglichkeiten gewissenhaft geprüft werden, wobei diese Prüfung umso sorgfältiger sein muss, je schwerer die abgenötigte Straftat ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 -, BGHSt 18, 311, juris; BGH, Urteil vom 21.05.1992 - 4 StR 140/92 -, juris; LG Hamburg, Urteil vom 23.07.2020 - 617 Aks 10/19 jug. -, juris).
  • BGH, 02.08.2023 - 5 StR 80/23

    Voraussetzung eines entschuldigenden Notstands; Erörterungslücken des Tatgerichts

    An die insoweit bestehende Prüfungspflicht sind dabei umso strengere Maßstäbe anzulegen, je schwerer die Rechtsgutverletzung durch die im Notstand begangene Tat wiegt (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1992 - 4 StR 140/92, NStZ 1992, 487 mwN; vom 29. März 1963 - 4 StR 500/62, BGHSt 18, 311 f.; krit. zum Umfang der Prüfungspflicht MüKo-StGB/Müssig,4. Aufl., § 35 Rn. 38; SK-StGB/Rogall, 9. Aufl., § 35 Rn. 25; siehe auch LK/Zieschang, StGB, 13. Aufl., § 35 Rn. 56 f.).
  • KG, 18.11.2002 - 1 Ss 273/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anbau von Cannabis zu Heilzwecken - Rechtfertigung -

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1992, 487 ), der sich der Senat (a.a.O.) angeschlossen hat, daß sich auf eine Notstandslage nur derjenige berufen kann, der die Frage, ob die Gefahr auf andere zumutbare Weise abwendbar ist, nach besten Kräften geprüft hat (a.A. LK-Hirsch StGB , 11.Aufl., § 34 Rdn. 77; Sch-Sch-Lenckner/Perron StGB , 26.Aufl., § 34 Rdn. 49).
  • KG, 01.11.2001 - 1 Ss 39/01

    Betäubungsmittel: Unerlaubter Besitz in nicht geringer Menge aus medizinischen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auf eine Notstandslage i.S.d. §§ 34, 35 Abs. 1 StGB nur derjenige berufen kann, der die Frage, ob die Gefahr auf andere zumutbare Weise abwendbar ist, nach besten Kräften geprüft hat (vgl. BGH NStZ 1992, 487 = StV 1993, 583; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 34 Rdn. 49; a.A. LK-Hirsch, StGB 11. Aufl., § 34 Rdn. 77; Sch-Sch-Lenckner/Perron, StGB 26. Aufl., § 34 Rdn. 49).
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