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   BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85   

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BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85 (https://dejure.org/1985,1776)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1985 - 4 StR 142/85 (https://dejure.org/1985,1776)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1985 - 4 StR 142/85 (https://dejure.org/1985,1776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung - Würdigung eines Zeugen mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 420
  • StV 1985, 398
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Die Heranziehung eines (psychologischen) Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; 23, 8, 12; Urteile des Senats vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - und vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Die Heranziehung eines (psychologischen) Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; 23, 8, 12; Urteile des Senats vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - und vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 120/78

    Misstrauen gegen die Unvoreingenommenheit des Richters - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Die Heranziehung eines (psychologischen) Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; 23, 8, 12; Urteile des Senats vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - und vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Die Heranziehung eines (psychologischen) Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; 23, 8, 12; Urteile des Senats vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - und vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85
    Eine Unterscheidung zu anderen gleichartigen strafbaren Handlungen des Angeklagten ist möglich (BGH NStZ 1984, 229).
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Hier hat der Bundesgerichtshof bei ausreichender Konkretisierung des Gesamt-Lebenssachverhalts eine Darstellung der Einzelakte in der Anklage für nicht erforderlich gehalten (vgl. etwa Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urteil vom 2. Mai 1985 - 4 StR 142/85).
  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09

    Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl

    cc) Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trug diesen Gesichtspunkten in der Folge Rechnung, indem sie bei der Anklage einer fortgesetzten Handlung anerkannte, dass bei ausreichender Konkretisierung eines Lebenssachverhaltes innerhalb der gesamten Anklage nicht einmal die Darstellung der Einzelakte erforderlich war (BGH, Urt. vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75; Urt. vom 2. Mai 1985 - 4 StR 142/85).
  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Das gilt allerdings nicht, wenn ein solcher Zeuge aus dem normalen Erscheinungsbild seines Alters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt (BGHSt 3, 27, 28 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 130/52]/29; 3, 52, 54; 8, 130, 131; 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636; BGH NStZ 1981, 400; 1982, 42; BGH StV 1985, 398).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, darf sich die Beurteilung von Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen in aller Regel auch dann zutrauen, wenn dieser angibt, in früher Kindheit Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein (BGHSt 3, 27, 28, 52; BGH NStZ 1985, 420, 421; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 74).
  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines

    Derartige besondere Umstände lagen hier vor allem darin, daß die Jugendkammer nicht nur die gegenwärtige Glaubwürdigkeit eines - im Zeitpunkt der Hauptverhandlung - 13 1/2 Jahre alten Mädchens zu beurteilen hatte, vielmehr waren außerdem die Wahrnehmungsfähigkeit, das Gedächtnis und die persönliche Zuverlässigkeit der Zeugin im Tatzeitpunkt, also im Alter von 7 bis 12 Jahren, zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1985, 420, 421).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130 [131]; 23, 8 [12]; BGH NJW 1961, 1636; NStZ 1982, 42, 170; 1985, 420, 421).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit -

    Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1981, 400; 1985, 420; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90

    Strafrechtliche Bewertung der Misshandlung von Schutzbefohlenen

    Der Grundsatz, daß nur besondere Umstände sachverständige Hilfe erforderlich machen, gilt auch bei Würdigung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen (BGH NStZ 1981, 400; 1985, 420).
  • OLG München, 10.10.2005 - 5St RR 192/05

    Ablehnung des Beweisantrages zur sachverständigen Untersuchung der

    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist (nur) geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Richters (auch mit speziellen forensischen Erfahrungen) zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH in st. Rspr. u. a. NStZ 1991, 400; 1985, 420 und 1997, 355).
  • BGH, 28.05.1991 - 1 StR 144/91

    Beweiswürdigung durch den Tatrichter - Glaubwürdigkeit von Zeugen

    Die Revision zeigt auch keine besonderen Umstände (vgl. BGH NStZ 1985, 420, 421) auf, die dazu gedrängt hätten, die Glaubwürdigkeit der zur Tatzeit 16 Jahre alten Hauptbelastungszeugin durch einen aussagepsychologischen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
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