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   BGH, 16.06.1998 - 4 StR 171/98   

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https://dejure.org/1998,9649
BGH, 16.06.1998 - 4 StR 171/98 (https://dejure.org/1998,9649)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1998 - 4 StR 171/98 (https://dejure.org/1998,9649)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 4 StR 171/98 (https://dejure.org/1998,9649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260, § 337

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1997 - 4 StR 544/97

    Einstellung eines Verfahrens mit Zustimmung des Generalbundesanwalts - Wegfall

    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - 4 StR 171/98
    Soweit in den Urteilsgründen - ohne daß für diesen Widerspruch eine Erklärung ersichtlich ist -, abweichend von der verkündeten Urteilsformel (ein Jahr Freiheitsstrafe), "eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren für tat- und schuldangemessen" erachtet wird (UA 11, vgl. auch UA 13), gilt die für den Angeklagten günstigere verkündete Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91 -, vom 29. September 1994 - 4 StR 481/94 - und vom 9. Dezember 1997 - 4 StR 544/97).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 481/94

    Geldauflage - Anrechnung - Günstige Entscheidung - Widerspruch

    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - 4 StR 171/98
    Soweit in den Urteilsgründen - ohne daß für diesen Widerspruch eine Erklärung ersichtlich ist -, abweichend von der verkündeten Urteilsformel (ein Jahr Freiheitsstrafe), "eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren für tat- und schuldangemessen" erachtet wird (UA 11, vgl. auch UA 13), gilt die für den Angeklagten günstigere verkündete Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91 -, vom 29. September 1994 - 4 StR 481/94 - und vom 9. Dezember 1997 - 4 StR 544/97).
  • BGH, 21.04.1992 - 1 StR 801/91

    Abänderung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - 4 StR 171/98
    Soweit in den Urteilsgründen - ohne daß für diesen Widerspruch eine Erklärung ersichtlich ist -, abweichend von der verkündeten Urteilsformel (ein Jahr Freiheitsstrafe), "eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren für tat- und schuldangemessen" erachtet wird (UA 11, vgl. auch UA 13), gilt die für den Angeklagten günstigere verkündete Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91 -, vom 29. September 1994 - 4 StR 481/94 - und vom 9. Dezember 1997 - 4 StR 544/97).
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 488/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsurwirkung; Mehrere Gesamtstrafen; Bemessung

    Insoweit gilt die für den Angeklagten günstigere verkündete Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - 4 StR 171/98 - und vom 17. Dezember 1999 - 1 StR 630/99).
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