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BGH, 05.08.2008 - 4 StR 305/08 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Judicialis
StGB § 306 b Abs. 2 Nr. 2
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Auszug aus BGH, 05.08.2008 - 4 StR 305/08
Durch die rechtsbedenklichen strafschärfenden Erwägungen in Bezug auf das Fehlen einer notstandsähnlichen Lage und das Bekennerschreiben ist die Angeklagte im Ergebnis nicht beschwert, weil nach den Feststellungen der Tatbestand des § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe erfüllt ist (vgl. BGHSt 45, 211 ff.).