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   BGH, 18.06.1993 - 4 StR 318/93   

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https://dejure.org/1993,2751
BGH, 18.06.1993 - 4 StR 318/93 (https://dejure.org/1993,2751)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1993 - 4 StR 318/93 (https://dejure.org/1993,2751)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 4 StR 318/93 (https://dejure.org/1993,2751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entdeckungsrisiko - Rauschgift - Inbesitznahme - Betäubungsmittel - Gewinnerwartung - Persönlicher Vorteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 570
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 18.06.1993 - 4 StR 318/93
    Handelt der Täter mit dem Vorsatz, das Rauschgift mit Gewinn zu veräußern oder anderweitig hierdurch einen persönlichen Vorteil zu erlangen, so liegt bereits in der alleinigen Inbesitznahme von Betäubungsmitteln ein unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (BGHSt 30, 359; NStZ 1993, 44).

    Allerdings ist schon die bloße Inbesitznahme von Betäubungsmitteln, auf welchem Wege auch immer sie erfolgt, als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln anzusehen, wenn der Täter in der Absicht handelt, das Rauschgift gewinnbringend zu verwerten oder auf sonstige Weise für sich einen persönlichen Vorteil zu erlangen (BGHSt 30, 359, 360 f; NStZ 1993, 44, 45).

  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 18.06.1993 - 4 StR 318/93
    Handelt der Täter mit dem Vorsatz, das Rauschgift mit Gewinn zu veräußern oder anderweitig hierdurch einen persönlichen Vorteil zu erlangen, so liegt bereits in der alleinigen Inbesitznahme von Betäubungsmitteln ein unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (BGHSt 30, 359; NStZ 1993, 44).

    Allerdings ist schon die bloße Inbesitznahme von Betäubungsmitteln, auf welchem Wege auch immer sie erfolgt, als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln anzusehen, wenn der Täter in der Absicht handelt, das Rauschgift gewinnbringend zu verwerten oder auf sonstige Weise für sich einen persönlichen Vorteil zu erlangen (BGHSt 30, 359, 360 f; NStZ 1993, 44, 45).

  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 139/92

    Rauschgift - Rauschgiftgeschäft - Freundschaft - Kokain - Größenordnung des

    Auszug aus BGH, 18.06.1993 - 4 StR 318/93
    Das Landgericht kann sich nicht auf einen entsprechenden Erfahrungssatz stützen, der geeignet wäre, hier die erforderlichen konkreten Feststellungen zu ersetzen (vgl. BGH StV 1992, 469).
  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92

    Anforderungen an ein eigennütziges Handeln im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 18.06.1993 - 4 StR 318/93
    Zwar läßt sich die Erwartung eines Vorteils gegebenenfalls auch aus den Umständen, namentlich der Art und dem Umfang der umsatzgerichteten Tätigkeit sowie des damit für den Täter verbundenen persönlichen Aufwands ableiten, wenn andere als eigennützige Beweggründe nach Lage des Falles ausscheiden (BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1992 - 2 StR 466/92).
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Der Tatbestand des Erwerbs ist dann erfüllt, wenn der Täter - wie hier - die Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt hat (vgl. Weber aaO § 29 Rdn. 1046 m.w.N.); nur wenn ein solches Zusammenwirken nicht vorliegt oder nicht nachweisbar ist, liegt der Auffangtatbestand des Sichverschaffens vor (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 4 StR 318/93, StV 1993, 570 f.; vgl. auch Weber aaO § 29 Rdn. 1110).
  • BGH, 20.01.2016 - 4 StR 528/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Als Auffangtatbestand kommt die Tatmodalität des Sichverschaffens nur dann zur Anwendung, wenn im Einzelfall ein abgeleiteter Erwerb nicht sicher festzustellen ist (BGH, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 4 StR 318/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 1; Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 3).
  • OLG Hamburg, 26.07.2000 - 2 Ss 23/00

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Mangelhafte Feststellungen zur

    Dies ist nur möglich, wenn andere als eigennützige Beweggründe nach Lage des Falles ausscheiden (BGH StV 1993, 570 ).
  • OLG Hamburg, 26.07.2000 - II-27/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

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  • OLG Celle, 30.06.2009 - 32 Ss 28/09
    Es gibt keinen Erfahrungssatz, nach dem von der Menge des Betäubungsmittel, dem Tatort (hier: Diskothek) oder der Häufigkeit von Gesprächskontakten auf ein unerlaubtes Handeltreiben geschlossen werden könnte (vgl. dazu BGH StV 1993, S. 570).
  • BayObLG, 25.01.1996 - 4St RR 5/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Eigennützigkeit beim unerlaubten

    Ob jemand in Erwartung eines Vorteils Rauschgift veräußert, läßt sich auch aus den Umständen, namentlich der Art und dem Umfang der umsatzgerichteten Tätigkeit sowie des damit für den Täter verbundenen persönlichen Aufwands ableiten, wenn andere als eigennützige Beweggründe nach Lage des Falles ausscheiden (BGH StV 1993, 570 ).
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