Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2851
BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88 (https://dejure.org/1988,2851)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1988 - 4 StR 342/88 (https://dejure.org/1988,2851)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1988 - 4 StR 342/88 (https://dejure.org/1988,2851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Verletzten auf Entschädigung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Erhebung von Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 515
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen

    Auszug aus BGH, 09.08.1988 - 4 StR 342/88
    Die Antragstellung war aber nicht rechtzeitig, was der Senat auf die Revision des Angeklagten von Amts wegen zu beachten hat (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluß vom 3. Juni 1988 - 2 StR 244/88).

  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Wird nämlich ein solcher unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung angebracht, so ist nach erfolgter Bewilligung gleichwohl noch eine Antragstellung gemäß § 404 Abs. 1 StPO erforderlich; allein das Prozesskostenhilfeverfahren führt noch nicht zur Rechtshängigkeit der Adhäsionsanträge (BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, aaO; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15; vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Antragstellung 1; jeweils mwN).
  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Ein Adhäsionsantrag ist deshalb gemäß § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO vor Beginn der Schlussvorträge zu stellen, weil (auch) der Staatsanwalt Gelegenheit haben muss, auch zu Schadensersatzansprüchen Stellung zu beziehen (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).
  • BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13

    Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des

    Danach ist der Adhäsionsantrag hier noch rechtzeitig angebracht worden; der Zweck der Regelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, dass der Staatsanwalt Gelegenheit haben muss, zu dem geltend gemachten vermögensrechtlichen Anspruch des Verletzten Stellung zu beziehen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, und 9. September 2008 - 1 StR 449/08, NStZ 2009, 566, 567), ist auch in der hier gegebenen Fallgestaltung erfüllt.
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 519/90

    Rechtliches Gehör bei Entschädigungsanspruch

    Zwar ist der Antrag auf Verurteilung - was das Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten hat (vgl. BGH NStZ 1988, 470; BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; Beschluß des Senatsvom 26. Oktober 1990 - 4 StR 472/90) - rechtzeitig gestellt worden; die Antragstellung erfolgte schriftlich vor der Hauptverhandlung (§ 404 Abs. 1 Satz 1 StPO) mit Schriftsatz des Nebenklagevertreters vom 27. April 1990 (Bl. 245 d. A.), der dem Angeklagten mitgeteilt worden ist.

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch scheidet aus (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).

  • BGH, 11.10.2016 - 4 StR 352/16

    Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe (ausdrückliche Stellung eines

    Das Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat weder zur Rechtshängigkeit der Anträge aus dem Schriftsatz vom 25. Januar 2016 geführt noch die Regelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos gemacht (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15; Senat, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88).'.
  • BGH, 26.10.1990 - 4 StR 472/90

    Erstattung aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Schadens

    Der Antrag auf Erstattung des aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Schadens (§§ 403 ff StPO) ist verspätet gestellt, was der Senat von Amts wegen zu beachten hat (BGH NStZ 1988, 470; BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch scheidet aus (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15

    Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag

    Das Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat weder zur Rechtshängigkeit der Anträge aus dem Schriftsatz vom 2. Dezember 2014 geführt noch die Fristenregelung in § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos gemacht (BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; BGH, Beschluss vom 14. November 1989 - 5 StR 522/89, BGHR StPO § 405 Satz 2 Nichteignung 2; BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07; Zabeck in KK/StPO, 7. Aufl., § 404 Rn. 1, 3).
  • BGH, 18.11.2011 - 1 StR 475/11

    Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten (wirksamer Adhäsionsantrag)

    Zutreffend führt er aus, dass eine bloße Ankündigung eines Adhäsionsantrages zur wirksamen Antragstellung i.S.v. § 404 Abs. 1 StPO nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1).
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 383/19

    Stellen eines Adhäsionsantrags i.R.e. Anerkenntnisses

    Da der Adhäsionskläger mit Schriftsatz vom 20. Februar 2019 lediglich einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe angebracht, aber nach deren Bewilligung den erforderlichen, den Anforderungen des § 404 Abs. 1 StPO genügenden Adhäsionsantrag nicht gestellt hatte, wurde ein Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Adhäsionskläger nicht begründet (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1; vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16, StV 2017, 509; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18, StraFo 2018, 483).
  • BGH, 19.03.1998 - 4 StR 90/98

    Verfristung des Antrages auf Zuerkennung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im

    Die Rechtzeitigkeit des Antrags ist als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 1, 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 404 Rdn. 4); die Urteilsaufhebung insoweit erstreckt sich daher gemäß § 357 StPO auch auf den von demselben Rechtsfehler betroffenen Mitangeklagten Kar.
  • BGH, 24.09.2019 - 4 StR 384/19

    Stellen eines Adhäsionsantrags in der Hauptverhandlung auch mündlich bis zum

  • BGH, 14.11.1989 - 5 StR 522/89

    Rechtzeitigkeit des Anträge über Entschädigung von Nebenklägern

  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbares Recht bei Nichtanordnung von Vermögensabschöpfung,

  • BGH, 27.06.1990 - 4 StR 281/90

    Gesonderte Antragstellung des Feststellungsanspruchs hinsichtlich des materiellen

  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 158/89

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Verletzung von Verfahrensrecht

  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 159/89

    Rüge eines Ausspruchs über die Entschädigung eines Verletzten bei Einsatz von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht