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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1988 - 4 StR 346/88   

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BGH, 16.08.1988 - 4 StR 346/88 (https://dejure.org/1988,5485)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1988 - 4 StR 346/88 (https://dejure.org/1988,5485)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1988 - 4 StR 346/88 (https://dejure.org/1988,5485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenz zwischen der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage und einem versuchten Prozessbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Eine Einflußnahme des Angeklagten M. auf den als Zeugen benannten S. bildete ein Teilgeschehen im Rahmen des Prozeßbetruges und stünde mit diesem in Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1, Handlung, dieselbe 12); damit wäre sie auch Teil der angeklagten Tat im Sinne des § 264 StPO.

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen (RGSt 72, 150, 151; BGH bei Holtz MDR 1975, 197; vgl. auch BGHR StGB § 52 Abs. 1, Handlung, dieselbe 12), die ausschließlich die Frage der Beendigung des Versuchs des Prozeßbetrugs in Fällen betreffen, in denen sich der Richter nicht täuschen ließ, besagen nichts anderes.

  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Das Oberlandesgericht sieht sich "an der Annahme von Tatmehrheit" gehindert durch zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nämlich den Beschluß vom 16. August 1988 - 4 StR 346/88 - (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 12) und das Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91 - (VRS 83, 185).

    Aus diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof die Konsequenz gezogen, daß in den Fällen der vorliegenden Art die vom Prozeßbetrüger im Rahmen seines Tatplans begangene Anstiftung eines Zeugen zur Falschaussage in Tateinheit zum Prozeßbetrug steht (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 12; BGH VRS 83, 185, 187).

  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 595/17

    Konkurrenzen bei (versuchtem) Prozessbetrug, Anstiftung zur Falschaussage und

    In der Beweisführung mit der Falschaussage selbst liegt die Handlungseinheit begründende Überschneidung der Tathandlungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317; vom 16. August 1988 - 4 StR 346/88, juris Rn. 1; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 153 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 197/02

    Tateinheit zwischen Prozessbetrug und uneidlicher Falschaussage (dieselbe

    Die Beteiligung an der uneidlichen Falschaussage war ein Teilgeschehen des von ihr begangenen Prozeßbetrugs und steht zu diesem in Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 12, Prozeßbetrug und Anstiftung zu § 153; BGHSt 43, 317, 319 f.).
  • LG Bochum, 24.01.2019 - 11 KLs 10/18
    Da eine Tateinheit noch über den Zeitpunkt der Tatvollendung hinaus bis zur Tatbeendigung möglich ist, ein einheitlicher Tatentschluss vorlag und die Einreichung des Vertrages im Zusammenhang mit der Festhaltung an dem erstrebten Vermögensvorteil im noch laufenden Zivilverfahren stand, ist hier eine einheitliche Betrachtung der Taten zu Ziffern 5. und 7. veranlasst (vgl. auch BGH, Beschluss vom 07.09.2005 - 2 StR 342/05 zum Fälschen zweier Urkunden sowie BGH, Beschluss vom 16.08.1988 - 4 StR 346/88 zum Prozessbetrug).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1989 - 4 StR 346/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12990
BGH, 02.03.1989 - 4 StR 346/88 (https://dejure.org/1989,12990)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1989 - 4 StR 346/88 (https://dejure.org/1989,12990)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1989 - 4 StR 346/88 (https://dejure.org/1989,12990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nachholung einer Anhörung ohne Vorlage eines entprechenden Antrags in der Hauptverhandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1977 - 3 StR 233/77

    Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs - Nachholen der Anhörung - Zugang

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 4 StR 346/88
    Nachdem nunmehr feststeht, daß der Antrag tatsächlich gestellt worden und lediglich eine Bezugnahme im Protokoll auf die betreffende Anlage unterblieben ist, erschien es in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO geboten, die Anhörung des Beschwerdeführers insoweit nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634/635; vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78

    Nachholung der Anhörung bei unverschuldet versäumter Gegenerklärung

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 4 StR 346/88
    Nachdem nunmehr feststeht, daß der Antrag tatsächlich gestellt worden und lediglich eine Bezugnahme im Protokoll auf die betreffende Anlage unterblieben ist, erschien es in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO geboten, die Anhörung des Beschwerdeführers insoweit nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634/635; vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 12.08.1975 - 1 StR 680/74

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Berücksichtigung der vom

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 4 StR 346/88
    Nachdem nunmehr feststeht, daß der Antrag tatsächlich gestellt worden und lediglich eine Bezugnahme im Protokoll auf die betreffende Anlage unterblieben ist, erschien es in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO geboten, die Anhörung des Beschwerdeführers insoweit nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634/635; vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
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