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   BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88   

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BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88 (https://dejure.org/1988,2086)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1988 - 4 StR 413/88 (https://dejure.org/1988,2086)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - 4 StR 413/88 (https://dejure.org/1988,2086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des Geschäftsablaufs, wegen Erlangung eines Vermögensvorteils und durch Bestimmung von Ort, Zeit und anderen Umständen der Prostitutionsausübung der Frauen - Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der "Ausbeutung" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 67
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 279/85

    Strafbarkeit wegen Förderung der Prostitution - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, daß der Angeklagte der Förderung der Prostitution im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB schuldig ist (vgl. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1; BGH NStZ 1986, 358, 359).

    Der Angeklagte hat sich auch gegenüber den im Urteil namentlich genannten sechs Frauen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht, und zwar dadurch, daß er "durch die Organisation des Geschäftsablaufs" (UA 9) seines Vermögensvorteils wegen Ort, Zeit und andere Umstände der Prostitutionsausübung der Frauen bestimmt (BGH NJW 1986, 596, 597 [BGH 17.09.1985 - 1 StR 279/85], insoweit in NStZ 1986, 358 nicht abgedruckt; LK 10. Aufl. § 181 a StGB Rdn. 6) und die Frauen bei der Ausübung der Prostitution durch Kontrolle der Einnahmen (BGH NStZ 1982, 379; NStZ 1986, 358, 359) überwacht hat (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 1).

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, daß der Angeklagte der Förderung der Prostitution im Sinne des § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB schuldig ist (vgl. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1; BGH NStZ 1986, 358, 359).

    Der Angeklagte hat sich auch gegenüber den im Urteil namentlich genannten sechs Frauen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht, und zwar dadurch, daß er "durch die Organisation des Geschäftsablaufs" (UA 9) seines Vermögensvorteils wegen Ort, Zeit und andere Umstände der Prostitutionsausübung der Frauen bestimmt (BGH NJW 1986, 596, 597 [BGH 17.09.1985 - 1 StR 279/85], insoweit in NStZ 1986, 358 nicht abgedruckt; LK 10. Aufl. § 181 a StGB Rdn. 6) und die Frauen bei der Ausübung der Prostitution durch Kontrolle der Einnahmen (BGH NStZ 1982, 379; NStZ 1986, 358, 359) überwacht hat (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 1).

  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Berücksichtigung der Förderung

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Der Angeklagte hat sich auch gegenüber den im Urteil namentlich genannten sechs Frauen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) schuldig gemacht, und zwar dadurch, daß er "durch die Organisation des Geschäftsablaufs" (UA 9) seines Vermögensvorteils wegen Ort, Zeit und andere Umstände der Prostitutionsausübung der Frauen bestimmt (BGH NJW 1986, 596, 597 [BGH 17.09.1985 - 1 StR 279/85], insoweit in NStZ 1986, 358 nicht abgedruckt; LK 10. Aufl. § 181 a StGB Rdn. 6) und die Frauen bei der Ausübung der Prostitution durch Kontrolle der Einnahmen (BGH NStZ 1982, 379; NStZ 1986, 358, 359) überwacht hat (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 1).
  • BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86

    Tateinheitliche Verbindung der Taten zum Nachteil mehrerer Prostituierter

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Bei solcher Sachlage würden die einzelnen Taten der Zuhälterei tateinheitlich verbunden sein (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1 mit Nachw.).
  • BGH, 25.08.1982 - 3 StR 264/82

    Anforderugen an eine Aufklärungsrüge im Sinne von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO -

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88
    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne eingetreten ist, setzt grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (BGH StV 1984, 334).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Zwar setzt eine solche Annahme im Regelfall Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - 4 StR 413/88, NStZ 1989, 67).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Das Verhalten muß geeignet sein, die Prostituierte in Abhängigkeit vom Täter zu halten, ihre Selbstbestimmung zu beeinträchtigen, sie zu nachhaltigerer Prostitutionsausübung anzuhalten oder in ihrer Entscheidungsfreiheit in sonstiger Weise nachhaltig zu beeinflussen (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Dirigieren 2; BGH NJW 1986, 596; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 5; vgl. auch BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 1).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne vorliegt, setzt grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; Laufhütte in LK aaO Rdn. 3 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung hat dies angenommen, wenn die Abgaben 50 % der Einnahmen ausmachen (vgl. BGH NStZ 1989, 67 f.; 1999, 350, 351).

  • OLG Köln, 14.01.1994 - Ss 567/93

    Ausbeutung; Prostitution; Erwerbsquelle; Lage der Prostituierten; Höhe der

    Der Begriff der Ausbeutung verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (vgl. BGH NStZ 1989, 67; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 24. Aufl., § 181 a Rn. 4 m.w.N.).

    Eine Umstellung des Schuldspruchs auf die Tatvariante der dirigierenden Zuhälterei (vgl. hierzu: BGH NStZ 1989, 67) ist dem Senat schon deshalb verwehrt, weil das Amtsgericht insoweit auch seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei gebildet hat.

  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Dirigierende Zuhälterei ist bejaht worden, wenn die Prostituierten in einem "Club" angestellt waren und ein bestimmter "Arbeitsablauf", durch Vorgabe des Orts, der Zeit und anderer Umstände der Prostitutionsausübung geregelt war (vgl. BGH NStZ 1989, 67; in diese Richtung auch BGH NJW 1987, 3209, 3210).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Der Tatrichter hat rechtsfehlerfrei in allen Fällen die Voraussetzungen der dirigierenden Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB) bejaht (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 1 = NStZ 1989, 67) und zutreffend bei den Frauen L., Li., D. und Ly., die unter anderem im B. der Prostitution nachgingen, Förderung der Prostitution gemäß § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. hierzu u.a. BGHR StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2 Förderungsmaßnahmen 1) angenommen.

    Die Beantwortung der Frage, ob eine spürbare Verschlechterung der Vermögenslage in diesem Sinne vorliegt, setzt zwar grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (vgl. BGH NStZ 1989, 67 ff.), wobei Abgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen die Annahme nahelegen können, es liege Ausbeutung vor (BGH a.a.O.).

  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Zwar setzt eine solche Annahme im Regelfall Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus (BGH NStZ 1989, 67).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Ausbeuten verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (BGH NStZ 1989, 67).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 2a Ss 270/02

    Gewerbsmäßige Förderung der Prostitution; Anforderungen an das Täterverhalten

    Der Begriff der Ausbeutung verlangt ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten führt (vgl. BGH NStZ 1989, 67).

    Denn nach den Feststellungen liegt es nahe, dass von dem durch die Angeklagten einbehaltenen Anteil auch die mit der Prostitutionsausübung verbundenen Unkosten gedeckt worden sind, so dass für die Beurteilung, ob eine Ausbeutung vorliegt, nicht alleine auf die Verteilung des Bruttoerlöses abgestellt werden kann (vgl. BGH NStZ 1989, 67).

  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    Abgaben in Höhe von 50 % der Einnahmen können die Annahme einer Ausbeutung zwar nahe legen; erforderlich ist gleichwohl eine auf den Einzelfall bezogene Würdigung der persönlichen und wirtschaftlichen Lage, aus der die für das Vorliegen einer Ausbeutung erforderlichen Einschränkungen hervorgehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - 4 StR 413/88, BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 1).
  • BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01

    Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (persönliche und

  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00

    Tatbegriff bei der Zuhälterei

  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 395/01

    Tateinheit zwischen Förderung der Prostitution und Zuhälterei

  • LG Köln, 27.05.2019 - 110 KLs 10/15
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00

    Ausbeuterische Zuhälterei; Konkurrenzen

  • BGH, 06.06.1989 - 4 StR 261/89

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer, eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 130/93

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Begriff der Ausbeutung -

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