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BGH, 11.09.1995 - 4 StR 427/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ernsthaftes Vertrauen - Vermutung - Messerstich mit großer Wucht - Tod des Opfers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung
Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 427/95
Diese knappe Begründung genügt zwar - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat - grundsätzlich nicht den Anforderungen, die an die Darlegung der inneren Tatseite zu stellen sind (vgl. etwa BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch
- BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 11.09.1995 - 4 StR 427/95
Diese knappe Begründung genügt zwar - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat - grundsätzlich nicht den Anforderungen, die an die Darlegung der inneren Tatseite zu stellen sind (vgl. etwa BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Wenn sich das Landgericht angesichts der Verletzungsfolgen "insbesondere aus dem Umstand des mehrfachen intensiven Zustechens in Richtung einer Körperregion, wo die Verletzung lebenswichtiger Organe bekanntermaßen naheliegt", die Überzeugung verschafft hat, daß der Angeklagte "nicht auf einen glücklichen Ausgang ... vertraut" hat, so hält sich dies noch im Rahmen der in erster Linie dem Tatrichter vorbehaltenen Würdigung der Beweise (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1995 - 4 StR 427/95). - BGH, 22.02.1996 - 4 StR 541/95
Voraussetzungen für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes
Die Gewalthandlungen waren ihrer Art nach auch nicht offensichtlich in so hohem Maße gefährlich - wie etwa ein gezielter Messerstich in die Herzgegend (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1995 - 4 StR 427/95) -, daß allein aus ihrer Vornahme auf bedingten Tötungsvorsatz geschlossen werden könnte.