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   BGH, 18.12.2012 - 4 StR 453/12   

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https://dejure.org/2012,42314
BGH, 18.12.2012 - 4 StR 453/12 (https://dejure.org/2012,42314)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2012 - 4 StR 453/12 (https://dejure.org/2012,42314)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12 (https://dejure.org/2012,42314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Unterbringung eines wegen Totschlags verurteilten Alkoholkranken in einer Entziehungsanstalt bei bestehender Rückfallgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2
    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Unterbringung eines wegen Totschlags verurteilten Alkoholkranken in einer Entziehungsanstalt bei bestehender Rückfallgefahr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 288/09

    Hinreichende konkrete Therapieaussicht i.S.d. § 64 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 18.12.2012 - 4 StR 453/12
    Angesichts der Tatsache, dass diese nur kurzfristig erfolgreiche Maßnahme bereits annährend zwei Jahrzehnte zurückliegt, der Angeklagte nach seinem Rückfall durchgängig Alkohol konsumiert hat und mehrere Entgiftungsbehandlungen - zuletzt im Jahre 2002 - ohne nachhaltigen Erfolg geblieben sind, erweist sich die Einschätzung des Landgerichts als nicht tragfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 288/09); über die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ist daher erneut zu befinden.
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Erforderlich ist deshalb jedenfalls in Fällen, in denen sich dies angesichts der Feststellungen nicht von selbst versteht, die Darlegung im Urteil, dass sich unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums seiner Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12) in Persönlichkeit und Lebensumständen des Angeklagten konkret zu benennende Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48; vom 16. September 2008 - 5 StR 378/08; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141; sowie vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Dabei erfordert die Prognoseentscheidung über den Behandlungserfolg eine Gesamtwürdigung, die auch die Persönlichkeit des Täters, die Art und das Stadium seiner Sucht sowie bereits eingetretene physische und psychische Veränderungen und Schädigungen in den Blick zu nehmen hat (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 577/13).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Subsumtion der Geringwertigkeit;

    Die Prognoseentscheidung über den Behandlungserfolg erfordert eine Gesamtwürdigung, die auch die Persönlichkeit des Täters, die Art und das Stadium seiner Sucht sowie bereits eingetretene physische und psychische Veränderungen und Schädigungen in den Blick zu nehmen hat (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 4 StR 453/12 (juris Rn. 4)).
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