Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1995 - 4 StR 456/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4213
BGH, 22.08.1995 - 4 StR 456/95 (https://dejure.org/1995,4213)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 4 StR 456/95 (https://dejure.org/1995,4213)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95 (https://dejure.org/1995,4213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 495
  • VersR 1996, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 456/95
    Vorsätzliche Herbeiführung der Gefahr im Sinne des § 315 c Abs. 1 StGB muß sich aber nicht nur auf eine abstrakte, sondern auf eine konkrete Gefahrensituation beziehen (vgl. BGHSt 22, 67, 74; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 315 c Rdn. 18).
  • BGH, 29.01.2019 - 4 StR 593/18

    Urkundenfälschung (ausländische Kennzeichen an PKW)

    Unbeschadet des Umstands, dass sich das angefochtene Urteil nicht zu der Höhe des an dem zivilen Polizeifahrzeug entstandenen Sachschadens verhält (vgl. zu der insoweit maßgeblichen Wertgrenze von 750 Euro BGH, Beschlüsse vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, 703), ist - zumal vor dem Hintergrund, dass der genaue Unfallhergang unklar geblieben ist und die Strafkammer von einem "misslungenen Manöver' des Angeklagten ausgegangen ist (UA S. 5) - der von ihr angenommene Gefährdungsvorsatz des Angeklagten nicht hinreichend belegt (vgl. zu den Anforderungen an die Feststellung des Gefährdungsvorsatzes bei § 315c StGB BGH, Beschlüsse vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NStZ 2016, 216, 217; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 315c StGB Rn. 48).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dies bedeutet in subjektiver Hinsicht, dass der Täter nur dann mit dem erforderlichen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz handelt, wenn er über die allgemeine Gefährlichkeit des Alleinrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14 Rn. 3; Beschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150; Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 591/91 Rn. 9; Urteil vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 101 und § 315c Rn. 191 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    Während eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung Vorsatz nicht nur bezüglich der Fahruntüchtigkeit und deren Ursächlichkeit für die Gefährdung, sondern auch bezüglich der konkreten Gefährdung voraussetzt (vgl. BGHSt 22, 67; BGH NZV 1995, 495; Fischer, StGB, 55. A., § 315c Rn. 18 f. m.w.N.) und Fahrlässigkeit auch nur hinsichtlich eines der Merkmale die Tat unter § 315c Abs. 3 StGB fallen lässt, brauchen sich Vorstellung und Willen des Täters bei der Trunkenheitsfahrt nur auf die Fahruntüchtigkeit zu beziehen.
  • BGH, 22.02.1996 - 4 StR 20/96

    Verwerfung der Revision - Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Zwar hat der Angeklagte die Gefahr fahrlässig verursacht (UA 24); jedoch bleibt die Tat in der hier vom Landgericht zu Recht angenommenen Vorsatz/Fahrlässigkeits-Kombination nach § 11 Abs. 2 StGB Vorsatztat (BGH VRS 90, 38, 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht