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   BGH, 15.11.1990 - 4 StR 486/90   

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https://dejure.org/1990,5026
BGH, 15.11.1990 - 4 StR 486/90 (https://dejure.org/1990,5026)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1990 - 4 StR 486/90 (https://dejure.org/1990,5026)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1990 - 4 StR 486/90 (https://dejure.org/1990,5026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Führen eines Kraftfahrzeuges, obwohl man Kenntnis von der eigenen Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses weiß - Möglichkeit der Einschränkung der Erkenntnisfähigkeit - Anforderungen an den Vorwurf vorsätzlichen Handelns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - 4 StR 486/90
    Bei der gebotenen Rückrechnung zu seinen Gunsten mit einem Wert von 0.2 Promille pro Stunde und einem einmaligen Zuschlag von 0.2 Promille (BGH NStZ 1986, 114) kann der Angeklagte bei dem Entschluß zur Fahrt gegen 17 Uhr nahezu 2.4 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Es ist deshalb einerseits nicht ausgeschlossen, dass der Vorwurf bedingt vorsätzlichen Handelns trotz Aufnahme einer erheblichen Alkoholmenge im konkreten Fall - etwa wegen eines länger zurückliegenden Zeitraums der Alkoholaufnahme oder bei Konsum von Mixgetränken mit unbekanntem Alkoholanteil - als entkräftet angesehen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 1990 - 4 StR 486/90, NZV 1991, 117 (BAK von 2, 4 ? bei Entschluss zur Fahrt); vgl. zur Erforderlichkeit von Feststellungen zu Trinkverlauf und Trinkende auch Senatsbeschluss vom 23. September 2006 - 4 StR 322/06, Blutalkohol 44, 35 (2007)).
  • OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04

    Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; weitere Feststellungen, Beweisanzeichen,

    Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass bei fortschreitender Trunkenheit das kritische Bewusstsein und die Fähigkeit zur realistischen Selbsteinschätzung abnehmen, das subjektive Leistungsgefühl des Alkoholisierten hingegen infolge der Alkoholeinwirkung häufig gesteigert wird mit der Folge, dass der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit falsch einschätzt (BGH NZV 1991, 117; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999 - 5 Ss 501/99 OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 14.07.2000 - 3 Ss 537/00

    Berufungsbeschränkung, Wirksamkeit, nicht ausreichende Feststellungen, hohe

    Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass bei fortschreitender Trunkenheit das kritische Bewusstsein und die Fähigkeit zur realistischen Selbsteinschätzung abnimmt, das subjektive Leistungsgefühl des Alkoholisierten aber gerade infolge der Alkoholeinwirkung häufig gesteigert wird mit der Folge, dass der Fahrer seine Fahrtüchtigkeit falsch einschätzt (vgl. BGH NZV 1991, 117).
  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 1 Ss 1190/98

    Ausfallerscheinungen, Beweiswürdigung, Fahrrad, Schuldfähigkeit, vorsätzliche

    Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass bei fortschreitender Trunkenheit das kritische Bewußtsein und die Fähigkeit zur realistischen Selbsteinschätzung abnimmt, das subjektive Leistungsgefühl des Alkoholisierten aber gerade infolge der Alkoholeinwirkung häufig gesteigert wird mit der Folge, dass der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit falsch einschätzt (BGH NZV 1991, 117).
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