Rechtsprechung
BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ablehnung - Beweisantrag - Verfahrensrüge - Verfahrensbeschwerde - Sachrüge - Zeugenbeweis - Zeuge
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
Bedeutungslosigkeit einer Indiztatsache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 210
- StV 2001, 96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22;… vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a). - BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93
Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22;… vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a). - BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238).
- BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22;… vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a). - BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22;… vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a). - BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81
Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238).
- BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08
Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe); …
Damit setzt es sich mit der Ablehnungsbegründung in Widerspruch und entzieht ihr die Grundlage (BGH NStZ 1994, 195; NStZ-RR 2000, 210). - BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10
Ablehnung eines Beweisantrages (Begründung des Beschlusses; Widerspruch zu den …
Er muss sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 592/99, NStZ-RR 2000, 210 mwN).