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   BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99   

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https://dejure.org/2000,3430
BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99 (https://dejure.org/2000,3430)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2000 - 4 StR 592/99 (https://dejure.org/2000,3430)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 4 StR 592/99 (https://dejure.org/2000,3430)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 210
  • StV 2001, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
    Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22; vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a).
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93

    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
    Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22; vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96

    Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
    Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
    Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22; vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a).
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
    Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22; vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a).
  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81

    Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
    Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238).
  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

    Damit setzt es sich mit der Ablehnungsbegründung in Widerspruch und entzieht ihr die Grundlage (BGH NStZ 1994, 195; NStZ-RR 2000, 210).
  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (Begründung des Beschlusses; Widerspruch zu den

    Er muss sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 592/99, NStZ-RR 2000, 210 mwN).
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