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   BGH, 13.07.1962 - 4 StR 70/62   

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https://dejure.org/1962,396
BGH, 13.07.1962 - 4 StR 70/62 (https://dejure.org/1962,396)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1962 - 4 StR 70/62 (https://dejure.org/1962,396)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1962 - 4 StR 70/62 (https://dejure.org/1962,396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinführen eines Täters zur Leiche seines Opfers zur Herbeiführung von Äußerungen im Verfahren - Wertung der fehlenden Erinnerung des Täters an die Tatzeit als Geständnis - Sinn des § 136 a Strafprozessordung (StPO) - Wirkung eines Druckmittels im Ermittlungsverfahren auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 136a Quälerei / Fortwirkung

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 364
  • NJW 1962, 1972
  • MDR 1962, 1004
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.1960 - 4 StR 342/60
    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - 4 StR 70/62
    Unverwertbar sind auch Aussagen eines Beschuldigten, deren Inhalt durch das Fortwirken eines gegen ihn zuvor in demselben Verfahren ausgeübten unzulässigen Drucks beeinflußt ist (Ergänzung zu BGHSt 15, 187).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Dies hat die Fortwirkung des Beweisverwertungsverbotes zur Folge (vgl. BGHSt 17, 364, 367 f.; 37, 48, 53; BGH NStZ 1988, 41; Boujong in KK 5. Aufl. § 136 Rdn. 29 und § 136 a Rdn. 40 f.; Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 30).
  • BGH, 13.01.2021 - 3 StR 410/20

    Fortwirkung des Beweisverwertungsverbots bei verbotenen Vernehmungsmethoden

    Wirkt jedoch der Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO dergestalt fort, dass hierdurch auch bei einer zeitlich nachgelagerten Vernehmung die Aussagefreiheit des Beschuldigten oder Zeugen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt ist, umfasst das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 StPO auch die spätere Beweiserhebung (BGH, Urteile vom 13. Juli 1962 - 4 StR 70/62, BGHSt 17, 364, 367 f.; vom 27. April 1988 - 3 StR 499/87, NStZ 1988, 419 f.; Beschluss vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95, NJW 1995, 2047 mwN).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Die Angaben des Angeklagten gegenüber der Haftrichterin werden daher von dem Verwertungsverbot des § 136 a Abs. 3 StPO nur erfaßt, wenn die polizeiliche Täuschung vom Vortage trotz der richterlichen Belehrung nach § 136 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (vgl. BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Sie wird aber von dem Verwertungsverbot - ausnahmsweise - doch erfaßt, wenn der Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO fortgewirkt und die Aussagefreiheit des Angeklagten in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt hat (BGHSt 17, 364, 368 [BGH 13.07.1962 - 4 StR 70/62]; 22, 129, 134; 27, 355, 358 f.;D. 35, 328, 332; 37, 48, 54).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Etwas anderes soll gelten, wenn auch die spätere Aussage noch von dem zuvor ausgeübten Druck beeinflußt ist und dadurch die - durch § 136 a StPO sicherzustellende - freie Willensentschließung in gleicher weise beeinträchtigt ist (BGHSt 15, 187 und 17, 364).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Deshalb ist ohne Bedeutung, ob letztere am 24. Juni 1964 wirklich gegeben war (vgl. BGHSt 17, 364).
  • BGH, 21.11.1968 - 1 StR 625/67

    Geständnis - Ordnungsgemäße Belehrung - Verwertung bei Urteilsfindung -

    Etwas anderes soll gelten, wenn auch die spätere Aussage noch von dem zuvor ausgeübten Druck beeinflußt ist und dadurch die -- durch § 136a StPO sicherzustellende -- freie Willensentschließung in gleicher Weise beeinträchtigt ist (BGHSt 15, 187 und 17, 364).
  • BGH, 12.12.1973 - 2 StR 493/73

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub -

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn auch die Aussagen vom 22. Januar 1970 und vom 12. Mai 1970 noch von einem zuvor ausgeübten Druck beeinflußt und dadurch die freie Willensentschließung B. zu diesem Zeitpunkt in gleicher Weise beeinträchtigt worden wären (BGHSt 17, 364, 367/368; 22, 134).
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