Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2689
BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61 (https://dejure.org/1961,2689)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1961 - 4 StR 82/61 (https://dejure.org/1961,2689)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1961 - 4 StR 82/61 (https://dejure.org/1961,2689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,2689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wahrunterstellung einer Beweisbehauptung - Würdigung einer als wahr unterstellten Tatsache - Glaubwürdigkeit einer Prostituierten - Tateinheit zwischen räuberischem Diebstahl und Körperverletzung - Vorliegen eines Verkehrsunfalls als Voraussetzung der ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55
    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61
    Wie es zutreffend ausführt, ist Verkehrsunfall im Sinne des § 142 StGB jedes mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang stehende Ereignis, durch das ein Mensch zu Schaden kommt oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird (BGH VRS 11, 425, 426 = LM Nr. 7 zu § 142 StGB; vgl. auch BGHSt 8, 263, 264 f [BGH 26.05.1955 - 4 StR 148/55]; 12, 253, 255) [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58].
  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61
    Das zeigt sich darin, daß - nach ständiger Rechtsprechung - bis zum Zeitpunkt der Beendigung Teilnahme an dem Verbrechen möglich ist, hat aber auch die Folge, daß eine Handlung, die einerseits der Verwirklichung der genannten Absicht dient, andrerseits den Tatbestand eines anderen Delikts erfüllt, Ausführungshandlung zugleich des räuberischen Diebstahls wie der anderen Straftat ist (vgl. BGH 5 StR 221/54 vom 13. Dezember 1955 S. 23, insoweit in BGHSt 9, 44 nicht abgedruckt; Dreher-Maassen, Strafgesetzbuch 3. Aufl. 1959, Anm. 1 zu § 73).
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61
    Wie es zutreffend ausführt, ist Verkehrsunfall im Sinne des § 142 StGB jedes mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang stehende Ereignis, durch das ein Mensch zu Schaden kommt oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird (BGH VRS 11, 425, 426 = LM Nr. 7 zu § 142 StGB; vgl. auch BGHSt 8, 263, 264 f [BGH 26.05.1955 - 4 StR 148/55]; 12, 253, 255) [BGH 17.11.1958 - 4 StR 165/58].
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61
    Außer über die Strafe wird das Landgericht über die an sich rechtsfehlerfreie Entziehung der Fahrerlaubnis neu zu befinden haben (vgl. DRiZ 1961, 52 unter c) und die dort angeführten Entscheidungen, insbesondere BGHSt 14, 381).
  • RG, 09.10.1941 - 2 D 268/41

    1. Der Straßenbahnschaffner ist berechtigt, den Fahrgästen Weisungen zu erteilen

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61
    Der Beurteilung dieses Vorganges als eines Verkehrsunfalles steht nicht entgegen, daß ihn der Angeklagte vorsätzlich herbeigeführt hat, weil mindestens einer der Beteiligten, nämlich der verletzte M., das Schadensereignis nicht gewollt hat (BGH VRS a.a.O.; RGSt 75, 355, 360).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Deshalb ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1961 - 4 StR 82/61 - Tateinheit zwischen räuberischem Diebstahl und Verkehrsunfallflucht gegeben, wenn das Wegfahren des Täters vom Unfallort nach Vollendung der ersten Straftat zugleich der Verwirklichung der Absicht dient, sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - 16 B 1177/18

    Rechtmäßige Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund eines Punktestandes von 8

    vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1961 - 4 StR 82/61 -, VRS 21 (1961), 113 (118); Himmelreich/Staub/ Krumm/Nissen, Verkehrsunfallflucht, 7. Auflage 2019, Rn. 392; siehe auch: Burmann, in: Burmann/ Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 142 StGB Rn. 41.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 19 B 289/03

    Mehrere Zuwiderhandlungen bei Idealkonkurrenz

    nur BGH, Beschluss vom 22.7.1971 - 4 StR 184/71 -, BGHSt 24, 185 (189 f.), sowie Urteile vom 17.2.1967 - 4 StR 461/66 -, BGHSt 21, 203 (205) und 19.5.1961 - 4 StR 82/61 -, VRS 21, 113 (118); ebenso Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., 2002, § 142 StGB Rdn. 41, m. w. N. auf die Rechtsprechung des BGH und anderer Strafgerichte; die vom Antragsteller angeführte Kommentierung bei Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 4 StVG, insbes.
  • BGH, 16.10.1968 - 4 StR 380/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Anforderungen an

    Entscheidend ist, daß die mit dem räuberischen Diebstahl tateinheitlich zusammentreffende gefährliche Körperverletzung (vgl. BGH Urteil vom 19. Mai 1961 - 4 StR 82/61 - S. 11) wegen der bestehenden Gesetzeseinheit auch mit dem voraufgegangenen Raub rechtlich eine (einheitliche) Tat bildet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht