Rechtsprechung
LG Neuruppin, 24.04.2008 - 4 T 147/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter nach § 93 Insolvenzordnung (InsO) durch den Insolvenzverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 10.04.2007 - 42 C 81/07
- AG Neuruppin, 07.11.2007 - 42 C 81/07
- LG Neuruppin, 24.04.2008 - 4 T 147/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 09.02.2004 - 5 W 4/04
Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus LG Neuruppin, 24.04.2008 - 4 T 147/07
Prozessuale Folge der Regelung ist, dass die Klage bereits bei ihrer Erhebung unzulässig war (vgl. OLG Schleswig, ZInsO 2004, 1086 [OLG Schleswig 09.02.2004 - 5 W 4/04] ). - KG, 28.09.2004 - 7 U 91/04
Insolvenzanfechtungsverfahren: Auslegung eines Antrages auf Feststellung der …
Auszug aus LG Neuruppin, 24.04.2008 - 4 T 147/07
Die Klage ist in einem solchen Fall als unzulässig abzuweisen (KG, ZInsO 2004, 1210 ;… MuKo a.a.O, Vor §§ 85 - 87 Rdnr. 42 f.;… Hirte/Uhlenbrock, InsO, 12.Aufl., § 93 Rdnr. 45), sofern der Zulässigkeitsmangel nicht bis zur letzten mündlichen Verhandlung behoben werden kann.