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   VGH Hessen, 01.07.1983 - 4 TG 35/83   

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VGH Hessen, 01.07.1983 - 4 TG 35/83 (https://dejure.org/1983,3154)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.07.1983 - 4 TG 35/83 (https://dejure.org/1983,3154)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juli 1983 - 4 TG 35/83 (https://dejure.org/1983,3154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1356
  • NVwZ 1985, 502 (Ls.)
  • BauR 1985, 224
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17

    Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver

    Dies ist bisher in der Rechtsprechung und in Teilen der Literatur bejaht worden (BGH NJW 1978, 1434; BGH NJW 1982, 2189; OLG Hamm NJW-RR 1986, 449; OLG Köln BauR 1991, 642; KG NJW-RR 1992, 916; Kuffer in Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, aaO., C IngALG Rn. 44; Koeble in Locher/Koeble/Frik, aaO., § 3 MRVG, Rn. 18; a.A. Hess VGH BauR 1985, 224; Christiansen-Geiss, BauR 2009, 423 f.).
  • VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05

    Gemeindliches Grundstück; Verkauf; Vergabe, Investorenauswahl; Rechtsweg;

    Zwar ist grundsätzlich ein Grundstücksverkauf gekoppelt mit Vorgaben zur Beachtung planerischer Grundentscheidungen zivilrechtlicher Natur, vorliegend tritt jedoch die Besonderheit hinzu, dass es sich um die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß den §§ 165 ff. BauGB handelt, wobei die Tätigkeit der Antragsgegnerin als Treuhänderin der Stadt Frankfurt am Main zumindest insoweit den Vorgaben öffentlich-rechtlicher Normen unterliegt, als sie gemäß § 167 Abs. 3 i.V.m. § 169 Abs. 5 - 8 BauGB verpflichtet ist, nur unter Beachtung der besonderen städtebauentwicklungsrechtlichen Vorschriften, die von ihr treuhänderisch verwalteten Grundstücke zu veräußern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995 - 8 S 841/94 - Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983 - 4 TG 35/83 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 1159/92 - OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, alle Entscheidungen in juris-online ).

    Der Streit um Vergabeentscheidungen hinsichtlich eines gemeindlichen Grundstücks stellt trotz der privatrechtlichen Abwicklung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dar, zumindest, wenn die vergebende Stelle - sei es die Gebietskörperschaft selbst oder sei es ein von ihr eingesetzter Treuhänder -, der wie im Fall der Antragsgegnerin zu 100 % der Gebietskörperschaft gehört, hinsichtlich der Vergabeentscheidung aufgrund öffentlich rechtlicher Vorgaben in seiner Entscheidung gebunden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993; OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 21.02.2014 - 12 U 88/13

    Umfang des Koppelungsverrbots gem. § 3 ArchLG

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (BauR 1985, 224) und des OLG Köln (Urteil vom 07. Juli 1992 - 9 U 5/92 -, juris) geht der erkennende Senat davon aus, dass das Koppelungsverbot darüber hinaus auch dann eingreift, wenn Firmen mit einem umfassenderen Unternehmensgegenstand im Einzelfall mit isolierten Architektenleistungen in Konkurrenz zum Architekten oder Ingenieur treten.
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