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   LAG Hessen, 06.05.2003 - 4 TaBV 101/02   

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https://dejure.org/2003,31413
LAG Hessen, 06.05.2003 - 4 TaBV 101/02 (https://dejure.org/2003,31413)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.05.2003 - 4 TaBV 101/02 (https://dejure.org/2003,31413)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 4 TaBV 101/02 (https://dejure.org/2003,31413)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Mai 2003 - 4 TaBV 101/02 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 119/06

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung seines Vorsitzenden

    Soweit die Arbeitgeberin demgegenüber darauf verweist, dass die erkennende Kammer mit Beschluss vom 06. Mai 2003 (- 4 TaBV 101/02 - Juris, zu II 2 a) angenommen hat, individuelle Beschäftigungsansprüche einzelner Arbeitnehmer seien zur Rechtfertigung eines Widerspruchs nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nicht geeignet, berücksichtigt sie nicht, dass das Bundesarbeitsgericht sich in der Rechtsbeschwerdeentscheidung in diesem Verfahren von dieser Rechtsauffassung deutlich distanziert hat (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - BAGE 112/251, zu B I 3 a) und dass der im vorliegenden Verfahren in Frage stehende Beschäftigungsanspruch nach § 37 Abs. 4, Abs. 5 BetrVG auch einen den Betriebsrat als kollektives Organ schützenden Zweck hat.
  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2056/04

    Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung

    Zu Recht hat die Beteiligte im erstinstanzlichen Verfahren auch auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2003 - 4 TaBV 101/02 - (juris) hingewiesen, wonach ein "Gesetzesverstoß" im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht geltend gemacht werden kann, wenn der Arbeitnehmer in einer individual-rechtlichen Position aus seinem Arbeitsverhältnis beeinträchtigt ist.
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