Rechtsprechung
LAG Köln, 26.11.2004 - 4 TaBV 50/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Mitbestimmung, Eingruppierung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 99 BetrVG
Mitbestimmung, Eingruppierung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung von Stellen in eine neue Entgeltstruktur; Umfang des Beteiligungsrechts des Betriebsrates vor einer Eingruppierung
- Judicialis
BetrVG § 99
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 99
Kein Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrates bei Neuordnung des Eingruppierungssystems durch Überleitungstarifvertrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- yumpu.com (Leitsatz)
Mitbestimmung, Eingruppierung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 18/02
Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung
Auszug aus LAG Köln, 26.11.2004 - 4 TaBV 50/04
Auch wenn das nach § 99 BetrVG geforderte Schriftformgebot sicherstellen soll, dass der Arbeitgeber sichere Kenntnis von den Gründen erhält, die den Betriebsrat veranlasst haben, die Zustimmung zu der geplanten Maßnahme zu verweigern (vgl. z. B. BAG 22.01.2003 - 4 ABR 18/02 -), so erfordert dieses doch nicht, dass das Datum der Stellenausschreibung (29.01.2001), auf das der Betriebsrat sich bezieht, in dem Zustimmungsverweigerungsschreiben ausdrücklich genannt ist.Daher ist auch im vorliegenden Verfahren einem solchen etwaigen Verstoß, z. B. einem Verstoß gegen Gleichheitsnormen, nicht nachzugehen (vgl. BAG 22.03.2003 - 4 ABR 18/02 -).
- BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 47/92
Arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Neueingruppierung eines Arbeitnehmers - …
Auszug aus LAG Köln, 26.11.2004 - 4 TaBV 50/04
Das Beteiligungsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor jeder "Eingruppierung und Umgruppierung" hat zu berücksichtigen, dass die Eingruppierung als Einordnung in ein kollektives Entgeltschema anders als Einstellung und Versetzung keine gestaltende Arbeitgeberentscheidung, sondern Rechtsanwendung ist (ständige Rechtsprechung des BAG - vg. z. B. BAG 09.03.1993 - 1 ABR 47/92 -).Zu Unrecht bezieht sich der Antragsgegner für seine gegenteilige Auffassung auf den Beschluss des BAG vom 09.03.1993 - 1 ABR 47/92 -.
- BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02
Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank
Auszug aus LAG Köln, 26.11.2004 - 4 TaBV 50/04
In diese Richtung weist auch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Tätigkeitsbeispielen, auf die sich die Antragstellerin beruft (insbesondere BAG vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 -).
- BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05
Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. November 2004 - 4 TaBV 50/04 - wird zurückgewiesen. - LAG München, 21.12.2006 - 4 TaBV 61/06
Aufsichtsratswahl
Daraufhin beantragte die Beteiligte zu 1 im Wege des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet gegen den Gesamtbetriebsrat bei der I. mbH, die Unterlassung der angekündigten Einleitung und Durchführung des Wahlverfahrens zur Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat bei der Beteiligten zu 1. Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 05.08.2004, bestätigt durch Beschluss der Beschwerdekammer vom 28.10.2004 (Az. 4 TaBV 50/04 - etwa Anl. AG 2, Bl. 132 bis 143 d. A. -), zurückgewiesen.Nach Auffassung der Beschwerdekammer, die bereits in ihrem Beschluss vom 28.10.2004 im Rahmen des vorausgegangenen Eilverfahrens (Az. 4 TaBV 50/04 -hier etwa vorgelegt unter Bl. 132 f d. A. -) angeklungen war (dort unter II. 2. b der Gründe), kann auch in einer arbeitnehmerlosen GmbH als herrschenden Unternehmens im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG, 18 Abs. 1 AktG ein Arbeitnehmervertreter als Drittelvertreter gemäß §§ 4 f DrittelbG als Aufsichtsratsmitglied gewählt werden (§ 2 Abs. 1, Abs. 2 DrittelbG).