Rechtsprechung
OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche aus Erwerbsunfähigkeitsversicherung; Spastische rechtsbetonte Tetraplegie und schwerstes hirnorganisches Psychosyndrom; Unfall mit nicht haftpflichtversichertem Fahrzeug; Vorsätzliches strafbares Verhalten des Versicherten; Unfall auf Grund fehlender Fahrpraxis ...
- Judicialis
ABEUV § 19 Abs. 3; ; ABEUV § 19 Abs. 3 S. 2; ; VVG § 1 Abs. 1 S. 2; ; StGB § 27
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss vom Versicherungsschutz bei Verursachung der Erwerbsunfähigkeit durch Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 7 (Kurzinformation)
Auswirkung eines Straftatbestandes auf die Leistungspflicht des Versicherers
Verfahrensgang
- LG Dessau, 16.05.2003 - 4 O 1642/02
- OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03
Die Unterbrechung einer solchen, von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt führt nicht zu einer Beendigung der Dauerstraftat (BGHSt 22, 67, 76; VRS 48, 354, 49, 185). - BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85
Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03
Die Beihilfehandlung muss noch nicht einmal für die Tat des Haupttäters im Sinne einer conditio sine qua non ursächlich sein; es reicht aus, wenn sie die den Tatbestand verwirklichende Handlung des Täters erleichtert oder fördert (BGH, NStZ 1983, 462; 1985, 318). - BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83
Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03
Die Beihilfehandlung muss noch nicht einmal für die Tat des Haupttäters im Sinne einer conditio sine qua non ursächlich sein; es reicht aus, wenn sie die den Tatbestand verwirklichende Handlung des Täters erleichtert oder fördert (BGH, NStZ 1983, 462; 1985, 318).
- BGH, 22.07.1998 - 2 StR 40/98
Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03
Die im Rahmen der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis des M. Rj. vorliegend in Betracht kommende psychische Beihilfe, ist eine Form der Beihilfe, die den Täter in seinem Tatentschluss bestärkt; letztlich hat diese eine die Bereitschaft zur Tat bestärkende Wirkung (BGH, NStZ 1998, 622). - BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73
Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03
Die Unterbrechung einer solchen, von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt führt nicht zu einer Beendigung der Dauerstraftat (BGHSt 22, 67, 76; VRS 48, 354, 49, 185). - BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60
Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages; …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03
Es kann nämlich in Ausnahmefällen, zum Beispiel dann, wenn der Unfall von einem anderen Kraftwagen alleine verschuldet worden ist, die Kausalität fehlen (BGH, VersR 1963, 133). - BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03
Auch die Hin- und Rückfahrt kann als Teil einer einheitlichen Tat gewertet werden, wenn auch die Rückfahrt dem ursprünglichen Fahrtziel entsprach und keine Umstände ersichtlich sind, die auf einen neuen und selbständigen Tatentschluss hinweisen (BayObLG, NZV 1995, 456).