Rechtsprechung
OLG Celle, 28.11.2002 - 4 U 121/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Ansprüche gegen Makler und Betreiber der Anlage wegen eines käuflich erworbenen vermeintlich zu schmalen Tiefgaragenstellplatzes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 276 BGB
Prospekthaftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Positive Vertragsverletzung (p.V.V.); Schadensersatz bei zu schmalem Tiefgaragenplatz; Einstellplatz mit einem wesentlichen Mangel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prospekthaftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Positive Vertragsverletzung (p.V.V.); Schadensersatz bei zu schmalem Tiefgaragenplatz; Einstellplatz mit einem wesentlichen Mangel
- Judicialis
BGB § 276
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Immobilienrecht; Grundstückskaufverträge - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung bei Vertrieb von Ferienwohnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 06.06.2002 - 2 O 6073/01
- OLG Celle, 28.11.2002 - 4 U 121/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93
Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 4 U 121/02
Neben der eigentlichen Prospekthaftung aufgrund typisiertem Vertrauen besteht noch die uneigentliche Prospekthaftung, und zwar haften hiernach für Mängel des Prospektes nach den allgemeinen Grundsätzen der cic (vgl. BGH NJW 95, 130), die die bei den Vertragsverhandlungen mit dem Anleger als Vertreter, Sachwalter oder Garant persönliches Vertrauen in Anspruch genommen haben, binnen einer Verjährungsfrist von 30 Jahren (nach altem Recht). - BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99
Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 4 U 121/02
Der Prospekt muss über sämtliche Umstände, die für die Anlage entscheidend von Bedeutung sind, richtig und vollständig informieren (…vgl. BGH, a. a. O., Seite 110), bei Immobilienanlagen insbesondere über Wohnflächen und deren Berechnung (vgl. BGH NJW 2001, 436). - BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02
Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 4 U 121/02
Die Festsetzung des Wertes der Beschwer sieht die Neufassung der ZPO nicht mehr vor (vgl. auch BGH NJW 2002, 2720).
- BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 4 U 121/02
Die Prospekthaftung basiert auf dem Gedanken der Vertrauenshaftung und den Grundsätzen der cic und knüpft an typisiertes Vertrauen an (vgl. BGHZ 123, 106). - BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 4 U 121/02
Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die Beklagte zu 1 ein sogenannter "Hintermann" ist, worunter man alle Personen versteht, die hinter der Gesellschaft stehen und auf das Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Modells entscheidenden Einfluss ausüben (vgl. BGHZ 115, 213), ist. - BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93
Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 4 U 121/02
Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich aus der Vermittlertätigkeit auch nicht etwa die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderliche "gewichtige Einflussnahme" (vgl. BGH NJW 1995, 1025). - BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85
Folgen eines Vertragsschlusses auf Grund falscher Angaben einer Vertrauensperson …
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2002 - 4 U 121/02
In die Haftung einbezogen kann auch ein Verhandlungsgehilfe sein, wenn er durch Hinweis auf seine Sachkunde und sein Ansehen wie ein Garant aufgetreten ist (vgl. BGH WM 86, 1047).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.12.2002 - 4 U 121/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen Strafrechtsvorschriften als Sittenverstoß im Sinne des § 1 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG); Vermittlung von Sportwetten (Fußballtoto) als Glücksspiel; Wirkung ausländischer Erlaubnisse für die Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 05.06.2002 - 22 O 8/02
- LG Hagen, 05.06.2002 - 22 O 8/02
- OLG Hamm, 05.12.2002 - 4 U 121/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2002 - 4 U 121/02
Dabei ist es auch zulässig, nur bestimmten Einrichtungen die Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen zu erteilen (…BGH a.a.O. S. 690 -Sportwetten; EuGH WRP 1999, 1272, 1275 -Zenatti). - BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2002 - 4 U 121/02
Denn das Wesen solcher Wetten besteht darin, dass die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Spielbedingungen und den Verhältnissen, unter denen sie gewöhnlich betrieben werden, nicht wesentlich von den geistigen und körperlichen Fähigkeiten, den Kenntnissen, der Übung und der Aufmerksamkeit der durchschnittlichen Spieler abhängt, sondern jedenfalls hauptsächlich vom Zufall, der ihrer Einwirkungsmöglichkeit entzogen ist (BGH WRP 2002, 688, 689 -Sportwetten; Bundesverwaltungsgericht NJW 2001, 2648). - BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99
Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2002 - 4 U 121/02
Denn das Wesen solcher Wetten besteht darin, dass die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Spielbedingungen und den Verhältnissen, unter denen sie gewöhnlich betrieben werden, nicht wesentlich von den geistigen und körperlichen Fähigkeiten, den Kenntnissen, der Übung und der Aufmerksamkeit der durchschnittlichen Spieler abhängt, sondern jedenfalls hauptsächlich vom Zufall, der ihrer Einwirkungsmöglichkeit entzogen ist (BGH WRP 2002, 688, 689 -Sportwetten; Bundesverwaltungsgericht NJW 2001, 2648). - BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99
Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung
Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2002 - 4 U 121/02
Zu Gunsten der Klägerin ist damit für das vorliegende Verfahren davon auszugehen, daß sie ihrerseits eine ausreichende Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten besitzt, so daß sie damit auch gegen Konkurrenten, die eine solche Erlaubnis nicht besitzen, auf wettbewerbsrechtlichem Wege nach § 13 Abs. 2 Ziffer 1 UWG vorgehen kann (BGH, GRUR 2002, 269, 271 - Sportwetten-Genehmigung).
- VG Ansbach, 14.08.2003 - AN 5 K 03.00443 Das von der Klägerin zur Begründung anderweitiger Ausführungen vorgelegte Urteil des OLG Hamm vom 5. Dezember 2002 ( 4 U 121/02 ) , kommt zum gleichen Ergebnis.
Hinsichtlich der Genehmigung von Glücksspielen durch private Anbieter wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zunächst festzustellen, ob eine durch ein "altes Bundesland" für die private Veranstaltung eines Glücksspiels erteilte Erlaubnis, soweit sie überhaupt irgendwo vorgesehen ist, die nach den Vorschriften anderer Bundesländer notwendige oder z.B auch in Hamburg, (vgl. LG Hamburg, U. v. 1.4.2003 [406 O 100/02]) und Nordrhein-Westfalen (so OLG Hamm, U. v. 5.12.2002 [4 U 121/02]) oder im konkreten Fall nicht mögliche Erlaubnis ersetzen würde.
- VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138
Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig
Nach der wohl herrschenden Ansicht wird bereits dann i.S.v. § 284 StGB ein Glücksspiel veranstaltet, wenn der Abschluss entsprechender Verträge angeboten wird ( BGH vom 14.3.2002 Az. I ZR 279/99 NJW 2002, 2175 ; OLG Hamm vom 5.12.2002 Az. 4 U 121/02 ; VG Ansbach vom 14.8.2003 Az. 5 K 03.00443 ).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 4 U 121/02 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.06.2002 - 25 O 480/01
- OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 4 U 121/02
- BGH, 30.03.2006 - III ZR 204/05
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.03.2006 - III ZR 204/05
Haftung eines Rechtsanwalts bei Mängeln der Beurkundung eines Vertrages
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. August 2005 - 4 U 121/02 - wird zurückgewiesen.