Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsverstoß; Testfoto; Fotografieren durch Testpersonen; Fotografieren in Geschäftsräumen; Betriebsstörung; Unterlassungsanspruch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 229; UWG § 1
Zulässigkeit des Fotografierens durch Testpersonen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation)
Fotografieren beim Konkurrenten kann wettbewerbswidrig sein
Verfahrensgang
- LG Trier - O 113/00
- LG Trier, 31.08.2000 - 7 HKO 113/00
- OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89
Testfotos
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns nicht mit § 1 UWG zu vereinbaren (BGH: GRUR 91, 843 f "Testfotos I"; WRP 96, 1099 "Testfotos II"), Ein Kaufmann als Inhaber des Hausrechts verbindet mit der Öffnung seines Verkaufsgeschäfts für das Publikum nicht die Erlaubnis, innerhalb des Ladenlokals zu fotografieren. - BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90
Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00
Hier ist die Art und Weise des Fertigens der Beweissicherungsfotografien eine Frage aus dem internen Bereich der Beklagten, über die sich diese ohne größeren Aufwand erklären kann, während die -- außerhalb des Geschehensablaufs stehende -- Klägerin dazu aus eigenem Wissen keine Behauptungen aufstellen kann (BGH: GRUR 85, 140/142; GRUR 93, 980/983). - BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87
Verkaufsfahrten II
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist "Mitstörer" auch der, der -- unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrags -- in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich Handelnden genügt, sofern der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 88, 829, 830;… Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 21. Auflage UWG Einleitung 325--327;… Köhler-Piper UWG § 13 Rn. 36;… Einleitung Rn. 171;… Melullis "Handbuch des Wettbewerbsprozesses" 2. Auflage Rn. 485;… Teplitzky "Wettbewerbsrechtliche Ansprüche" 7. Auflage 14. Kapitel Rn. 4).
- BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82
Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00
Hier ist die Art und Weise des Fertigens der Beweissicherungsfotografien eine Frage aus dem internen Bereich der Beklagten, über die sich diese ohne größeren Aufwand erklären kann, während die -- außerhalb des Geschehensablaufs stehende -- Klägerin dazu aus eigenem Wissen keine Behauptungen aufstellen kann (BGH: GRUR 85, 140/142; GRUR 93, 980/983). - BGH, 07.05.1992 - I ZR 119/90
Pressehaftung II - Irreführung/Preisgestaltung; Prüfungspflicht bei Inseraten; …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00
Für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konkreter, greifbarer Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß ernstlich droht (BGH: GRUR 92, 404 (405); GRUR 92, 618 (619). - BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90
Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00
Für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konkreter, greifbarer Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß ernstlich droht (BGH: GRUR 92, 404 (405); GRUR 92, 618 (619). - BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
Testfotos II
Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns nicht mit § 1 UWG zu vereinbaren (BGH: GRUR 91, 843 f "Testfotos I"; WRP 96, 1099 "Testfotos II"), Ein Kaufmann als Inhaber des Hausrechts verbindet mit der Öffnung seines Verkaufsgeschäfts für das Publikum nicht die Erlaubnis, innerhalb des Ladenlokals zu fotografieren.