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   OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 4 U 16/97   

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https://dejure.org/1998,8326
OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 4 U 16/97 (https://dejure.org/1998,8326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.1998 - 4 U 16/97 (https://dejure.org/1998,8326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 1998 - 4 U 16/97 (https://dejure.org/1998,8326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12; EMRK Art. 6 Abs. 2
    Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK gilt nicht für das Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 1 I f

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 587
  • VersR 1998, 1107
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 20.12.2006 - 4 U 66/06

    Beweis der Entwendung eines Kraftfahrzeugs

    Ob der Versicherungsnehmer in der Lage wäre, den hiernach erst einmal ausreichenden Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls zu führen, kann jedoch dahinstehen, wenn dem Versicherer der ihm offene "Gegenbeweis" gelungen ist (OLG Köln, Urteil vom 20.11.2001, 9 U 39/00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.1998, 4 U 16/97).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 185/01

    Voraussetzungen des Vortäuschens eines KFZ-Diebstahls

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die Häufung angeblicher Diebstahlsfälle als Vortäuschungsindiz gewertet werden kann (Senat, VersR 1998, 1107; Römer, NVersZ 1998, 63, 65).
  • LG Stuttgart, 26.07.2006 - 18 O 203/06
    Denn es lässt sich jedenfalls für den Gegenbeweis feststellen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung der Entwendung spricht (vgl. zum Offenlassen der Frage des äußeren Bildes Prölss/Martin, a.a.O., § 49 VVG Rdnr. 66, § 12 AKB Rdnr. 26; OLG Düsseldorf VersR 1998, 1107; OLG Köln r + s 2002, 104).
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