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   OLG Düsseldorf, 11.07.1995 - 4 U 169/94   

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https://dejure.org/1995,11038
OLG Düsseldorf, 11.07.1995 - 4 U 169/94 (https://dejure.org/1995,11038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.1995 - 4 U 169/94 (https://dejure.org/1995,11038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 4 U 169/94 (https://dejure.org/1995,11038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VHB 84 § 9 Nr. 1 a
    Gesteigerte Absicherungspflicht bei wiederholten Einbrüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Willenbestimmungsfähigkeit; Intellektuelle Fähigkeit; IQ; Einbruch; Besondere Vorsicht; Grobe Fahrlässigkeit

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1493
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15

    Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit

    So soll bei einem IQ von über 60 nicht ohne Weiteres ein Ausschluss der freien Willensbestimmung anzunehmen sein, bei einem IQ unter 49 hingegen in der Regel schon (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1493; BeckOK/Wendtland, BGB, Stand: 1.8.2016, § 104 Rn. 10 m. w. N.; Palandt/Ellenberger, a. a. O., § 104 Rn. 5).
  • KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13

    Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung: Prozessfähigkeit eines

    Dementsprechend hat das OLG Düsseldorf (VersR 1996, 1493) angenommen, daß unter einem IQ von 60 Geschäftsunfähigkeit nicht in Betracht komme; das OLG Köln hat in der in MDR 1975, 1017 veröffentlichten Entscheidung angenommen, daß bei Debilität - das entspricht der heute so bezeichneten leichten Intelligenzminderung - Geschäftsunfähigkeit nicht angenommen werden könne (diesen Entscheidungen folgend Knothe in Staudinger, BGB, Bearb. 2011, § 104 Rn. 9).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Zudem führt ein Intelligenzquotient von weniger als 60 zum Ausschluss der Willensbestimmung (OLG Düsseldorf v. 11.07.1995 - 4 U 169/94 - VersR 1996, 1493 unter Verweis auf den begriffsähnlichen Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortung).
  • OLG Köln, 24.01.2011 - 11 U 199/10

    Unwirksamkeit der Bestellung einer Grundschuld wegen Geschäftsunfähigkeit des

    Die Verstandesschwäche kann aber ein solches Ausmaß erreichen, dass sie eine freie Willensbildung nicht mehr ermöglicht, was bei einem einen Intelligenzquotienten von unter 60 der Fall sein kann (OLG Düsseldorf VersR 1996, 1493 = R+S 1996, 188; Bamberger/Roth/Wendtland a.a.O., Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 104 Rdn. 5).
  • LG München II, 29.11.2019 - 2 O 5195/15

    Geschäftsunfähigkeit - Behinderung im Sinne einer leichten Intelligenzminderung

    Bei Debilität kommt eine Anwendung von § 104 Nr. 2 in der Regel erst bei einem IQ unter 60 in Betracht (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1493; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. A., § 104 Rz. 5).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2002 - 9 U 159/01

    Wirksamkeit eines Vertrages zwischen einem Pfleger und der unter Pflegschaft

    Ein Ausschluss der freien Willensbestimmungsfähigkeit kann erst bei einem IQ von weniger als 60 angenommen werden (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1493 m.w.N.).
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