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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5944
OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5944)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.06.2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5944)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatzklage wegen arglistiger Täuschung beim Grundstückskaufvertrag: Notwendige Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach fehlerhaft unterbliebener Verhandlung über das Beweisergebnis; Verneinung einer arglistigen Täuschung bei Erkennbarkeit einer ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in Berufungsverhandlung; Vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss ; Arglistig verschwiegener Mangel; Haftung des Verkäufers eines Grundstücks ; Darlegungs- und Beweislast des Käufers; Hinweis auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlung über das Ergebnis der Beweisaufnahme ; Nachholung in Berufungsverhandlung; Vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss ; Arglistig verschwiegener Mangel; Haftung des Verkäufers eines Grundstücks ; Darlegungs- und Beweislast des Käufers; Hinweis auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 156; ; BGB § 463 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 156; BGB § 463 (a.F.)
    Erkennenkönnen eines Dachschadens durch den Käufer; Neueröffnung der mündlichen Verhandlung gem. § 156 ZPO bei nachträglichem neuen Vorbringen einer Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ergebnis der Beweisaufnahme muss erörtert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht muss mit den Parteien das Ergebnis der Beweisaufnahme erörtern! (IBR 2003, 460)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Wenn bei einer solchen Sachlage auf Verkäuferseite keine Erinnerung an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels vorhanden ist, steht das - unabhängig von der Haftung einer juristischen Person für Wissen ihrer Organe - der Annahme vom Arglist entgegen (BGH NJW 2001, 2326).
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01

    Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Die Darlegungs- und Beweislast für Arglist des Verkäufers trifft in vollem Umfang auch hinsichtlich der subjektiven Voraussetzungen den Käufer (BGH NJW 2003, 754, 755).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 69/02

    Zugehörigkeit eines Grundstückes zu einem Landschaftsschutzgebiet als Mangel

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, muss der Verkäufer eines Grundstücks den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind (vgl. zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zuletzt BGH NZM 2003, 409 und NZM 2003, 415; OLG Düsseldorf MDR 2003, 261).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05

    Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei

    Zutreffend ist das Landgericht nach durchgeführter Beweisaufnahme, deren Ergebnis vom Berufungsgericht mit den Parteien erörtert worden ist (vgl. Oberlandesgericht Celle Urteil vom 19.06.2003, 4 U 2/03, zitiert nach juris, dort Rn. 16), zu der Überzeugung gelangt, dass die Klägerin Auftragnehmerin des Beklagten zu 1) gewesen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.05.2003 - 4 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,36779
OLG Celle, 09.05.2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,36779)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.05.2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,36779)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,36779)
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - I-4 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27954
OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - I-4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,27954)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2003 - I-4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,27954)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2003 - I-4 U 2/03 (https://dejure.org/2003,27954)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 2/03
    Eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wird bei Verletzung des objektiven Tatbestandes der Obliegenheit nach § 6 Abs. 3 VVG gesetzlich vermutet (BGH VersR 2002, 173, 174).

    Dass der Kläger mit Schriftsatz vom 20. August 2002 die Angaben zum Kaufpreis, die er in der Schadensanzeige vom 19. Februar 2002 getätigt hatte, richtiggestellt hat, steht der Leistungsfreiheit der Beklagten nach den vom BGH in VersR 2002, 173 aufgestellten Grundsätzen nach Treu und Glauben nicht entgegen.

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 2/03
    Nach der Rechtsprechung kann aus einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung, die für den Versicherer folgenlos geblieben ist, ein Recht zur Leistungsverweigerung nur dann hergeleitet werden, wenn die Verletzung der Obliegenheit generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt und er über die Folgen falscher Angaben ordnungsgemäß belehrt worden ist (BGH VersR 1984, 228; Römer in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 51).

    Davon ist nur dann auszugehen, wenn es sich um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 1984, 228, 229; Römer, a.a.O., § 6 VVG Rdnr. 82).

  • OLG Bamberg, 13.12.1999 - 4 U 152/99

    Ausnahmefälle rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme eines Bürgern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 2/03
    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass der Sohn des Klägers das Krad möglicherweise zu besonders günstigen Konditionen erwerben konnte, ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis in jedem Fall einer von zahlreichen für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes wesentlichen Faktoren (vgl. auch Senat, Urteil vom 15.04.1997 - 4 U 63/96 - ferner Urteil vom 16.06.2000 - 4 U 152/99 -).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 155/92

    Versicherungsnehmer; Falsche; Angaben; Betrug; Leistungspflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4 U 2/03
    Für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sind nicht nur sachverständigerseits zu bewertende Faktoren, wie Alter, Laufleistung und Ausstattung, sondern auch der auf dem Markt zu erzielende Preis von Bedeutung (OLG Karlsruhe VersR 1994, 1183).
  • KG, 07.08.2012 - 6 U 145/11

    Zum Nachweis des sogen. äußeren Bildes in der Kfz-Kaskoversicherung durch eigene

    Denn für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sind nicht nur von Sachverständigen zu bewertende Faktoren wie Alter, Laufleistung und Ausstattung, sondern auch der auf dem Markt zu erzielende Preis von Bedeutung, zumal es bei einem erfolgreichen Diebstahl in der Regel ausgeschlossen ist, den Schaden durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen (vgl. BGH VersR 1976, 849: OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.9.2003 - 4 U 2/03 Rz. 9 zitiert nach Juris, Schaden-Praxis 2004, 271; OLG Köln, Urteil vom 28.3.2000 - 9 U 99/99, Schaden-Praxis 2000; OLG Hamm, Urteil vom 24.7.2002 - 20 U 56/02, VersR 2003, 589).
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