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OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Grundstückskaufvertrag; Aufklärungspflicht; Arglistiges Verschweigen eines Fehlers; Heizungsrohre; Versicherungsfall; Schadensersatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundstückskaufvertrag; Aufklärungspflicht; Arglistiges Verschweigen eines Fehlers; Heizungsrohre; Versicherungsfall; Schadensersatz
- Judicialis
BGB § 463
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 463
Grundstückskauf - Aufklärungspflicht des Verkäufers - Kausalität für Kaufentschluss - günstiger Erwerbspreis - geringfügiger Schaden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 15.01.1997 - 11 O 246/96
- OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 23.02.1989 - 12 U 2500/88
Auszug aus OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/98
Da die Kläger das Hausgrundstück zu einem sehr günstigen Preis erworben haben, auch wenn von dem Verkehrswertgutachten des Sachverständigen als Privatgutachten noch erhebliche Abstriche gemacht werden und berücksichtigt wird , dass die Kläger den Kaufpreis auf 600.000 DM heruntergehandelt haben, ist angesichts der Relation zwischen dem Wert des Grundstückes und der Höhe des den Klägern allenfalls zustehenden Schadensersatzes davon auszugehen, dass das Verschweigen der Beklagten für den Kaufabschluss der Kläger, insbesondere für die Vereinbarung des Kaufpreises bedeutungslos gewesen ist (KG NJW-RR 1989, 972). - BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92
Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer …
Auszug aus OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/98
Die Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und ohne weiteres erkennbar sind, kann der Käufer zudem nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH Urteil vom 16. Juni 1989 - V ZR 74/88 - und vom 8. April 1994 - V ZR 178/92 -). - BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
Auszug aus OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/98
Die Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und ohne weiteres erkennbar sind, kann der Käufer zudem nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH Urteil vom 16. Juni 1989 - V ZR 74/88 - und vom 8. April 1994 - V ZR 178/92 -).
- OLG Celle, 30.01.1998 - 4 U 71/97
Grundstückskaufverträge
4 U 71/98 11 O 246/96 LG Hannover Verkündet am 30. Januar 1998 ####### Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.